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Hohes Streitrisiko nach einem Verkehrsunfall

Eine aktuelle Umfrage zeigt, wie häufig Verkehrsteilnehmer in Unfälle verwickelt waren und was die Hauptgründe nach einem Verkehrsunfall für einen Rechtsstreit sind.

(verpd) Dass das Risiko, als Verkehrsteilnehmer, egal ob als Fußgänger, Rad- oder Kfz-Fahrer, in einen Unfall verwickelt zu werden, hoch ist, zeigt eine repräsentative Umfrage. Allein in den letzten fünf Jahren war fast jeder vierte Verkehrsteilnehmer zum Beispiel als Unfallverursacher oder Unfallgegner an einem Verkehrsunfall beteiligt, und fast jeder achte hatte wegen eines Verkehrsunfalles sogar rechtlichen Ärger.

Eine aktuelle und repräsentative Onlinebefragung unter 2.037 Erwachsenen des Marktforschungs-Instituts Yougov Deutschland GmbH, die im Auftrag eines Rechtsschutz-Versicherers durchgeführt wurde, zeigt, dass das Unfallrisiko im Straßenverkehr nicht unterschätzt werden sollte.

Ein Ergebnis ist nämlich, dass rund 23 Prozent der Verkehrsteilnehmer – im Detail 27 Prozent der Männer und 20 Prozent der Frauen – in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt waren. Von den Befragten gaben zudem 13 Prozent an – und damit fast jeder achte Verkehrsteilnehmer –, dass sie aufgrund eines Verkehrsunfalls rechtlichen Ärger gehabt haben.

Schuldfrage ist Konfliktgrund Nummer eins

Am häufigsten, nämlich bei 45 Prozent der Betroffenen, die einen Rechtsstreit wegen eines Unfalles hatten, ging es um die Schuldfrage; fast jeder dritte stritt sich um die Höhe des Schadens und bei mehr als jedem sechsten war ein gefordertes Schmerzensgeld der Konfliktgrund. Bei jedem fünften Betroffenen war die Ursache für den rechtlichen Ärger die Fahrerflucht des Unfallgegners.

Übrigens: Kfz-Fahrer und -Halter können sich mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung gegen das Kostenrisiko, die ein Streit bei einem Verkehrsunfall mit sich bringen kann, absichern. Übernommen werden von einer solchen Police, sofern vorab eine Deckungszusage des Versicherers gegeben wurde, unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.

Versichert ist hier in der Regel nicht nur der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person als Halter oder Fahrer von eigenen oder fremden Fahrzeugen, sondern auch als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Darüber hinaus haben die berechtigten Fahrer und Insassen eines auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuges ebenfalls Versicherungsschutz. Wer als Radfahrer oder Fußgänger wegen eines Unfalles sein Recht einfordern muss, ist auch durch eine Privatrechtsschutz-Versicherung entsprechend abgesichert.



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