ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Im Ferienjob und im Praktikum: Unfallschutz mit Lücken

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist der gesetzliche Unfallversicherungs-Schutz für die versicherten Praktikanten und Ferienjobber beitragsfrei. Denn für eventuell mögliche Kosten kommt allein der Arbeitgeber auf. Allerdings darf man vom gesetzlichen Unfallschutz keine Rundum-Absicherung erwarten.
Prinzipiell spielt es bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) keine Rolle, wie lange das Arbeitsverhältnis dauert oder wie viel Lohn bezahlt wird. Daher sind normale Arbeitnehmer genauso über den für den Arbeitgeber zuständigen Unfallversicherungs-Träger gesetzlich unfallversichert wie Mini- oder Midi-Jobber und unbezahlte Praktikanten.

Schüler, die während ihrer Schulzeit ein für die schulische Ausbildung verpflichtendes Schulpraktikum absolvieren, sind über die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler versichert. Der gewährte Unfall-Versicherungsschutz entspricht dem eines Arbeitnehmers. Wie bei allen anderen Arbeitnehmern beginnt der Versicherungsschutz für Praktikanten und Ferienjobber am ersten Arbeitstag und bezieht den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause mit ein.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine notwendige medizinische Versorgung, Rehabilitation und Lohnersatzleistungen. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wird eine Rente gezahlt, bei Pflegebedürftigkeit werden auch Pflegeleistungen gewährt.

Laut DGUV ist es bei einem Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall nicht notwendig, die Krankenversicherungs-Karte vorzulegen. Die Kosten übernimmt nämlich der zuständige Unfallversicherungs-Träger – also beispielsweise die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, bei der der Arbeitgeber des Ferienjobbers oder Praktikanten Mitglied ist.

Besteht für einen Unfall ein gesetzlicher Unfallschutz, muss der Betroffene trotz eines Anspruchs auf gesetzliche Leistungen mit finanziellen Belastungen rechnen. Führt der Unfall beispielsweise zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, gibt es je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad zwar eine Rente, bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes. Bei unter 18-Jährigen werden als Jahresarbeitsverdienst mindestens 40 Prozent und bei über 18-Jährigen mindestens 60 Prozent der Bezugsgröße herangezogen.

Kein Rundumschutz
Ein über 18-jähriger Praktikant würde somit eine Vollrente in Westdeutschland in Höhe von rund 1.100 Euro und in Ostdeutschland von etwa 940 Euro im Monat bekommen – zu niedrig, um auf Dauer das Einkommen einer normalen Tätigkeit auszugleichen. Außerdem gibt es zahlreiche Unfälle, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, beispielsweise wenn der Praktikant oder Ferienjobber vom Arbeitsweg abweicht, um einkaufen zu gehen, sowie bei allen anderen Unfällen, die sich in der Freizeit ereignen.

Liegt der Ferienjob oder die Praktikumsstelle im Ausland, besteht normalerweise ebenfalls kein gesetzlicher Unfallschutz – in der Regel auch dann nicht, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. In diesem Fall rät die DGUV, sich schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland zu informieren.

Solche Absicherungslücken können jedoch durch private Versicherungspolicen abgedeckt werden. Für junge Leute gibt es hierzu diverse kostengünstige Lösungen, die im Falle eines Unfalles zumindest finanziell einen vernünftigen Lebensstandard gewährleisten können. Welche Absicherungsformen im Einzelfall sinnvoll sind, lässt sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit uns klären. 

Zurück zu Versicherung + Vorsorge
  • Aktuell 1.0/5 Sterne.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1.0 von 1 Stimmen
 

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen