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Im Herbst an den Reifenwechsel denken

Zwar gibt es keinen gesetzlich festgelegten Zeitpunkt, wann ein Pkw von Sommer- auf Winterreifen umgerüstet werden muss, doch es ist vorgeschrieben, dass die Reifen der Witterung angepasst sein müssen. Daher ist es nicht nur aus Sicherheitsgründen ratsam, rechtzeitig zum Herbstanfang die Reifen zu wechseln. Zum einen vermindert dies die Unfallgefahr bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch, zum anderen kann eine falsche Bereifung ein Bußgeld rechtfertigen. Zudem kann dies bei einem Unfall sogar den Kaskoschutz kosten.
Für den Einsatz von Winterreifen lautet die Faustformel „Oktober bis Ostern“. Auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) empfiehlt allen Autofahrern, mit dem Wechsel nicht auf das erste Glatteis oder den ersten Schneefall zu warten, sondern bereits im Oktober auf Winterreifen umzurüsten. Das vermindert die Gefahr von Unfällen bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch.

Der BRV rät auf alle Fälle auf Winterreifen umzusteigen, wenn die Außentemperaturen für längere Zeit unter plus sieben Grad Celsius liegen. Bei kälteren Temperaturen nimmt die Griffigkeit von Sommerreifen nämlich kontinuierlich ab, während bei Winterreifen das Gegenteil eintritt.

Gesetzliche Vorgaben
Tests zeigen, dass ein Wagen mit Winterreifen bei 50 km/h nach rund 30 Metern auf vereisten oder verschneiten Straßen zum Stehen kommt. Mit Sommerreifen ist der Bremsweg oft doppelt so lang. Bei Winterreifen sorgen zudem kälteflexible, weiche Laufstreifenmischungen und ein besonderes Profil mit feinen Lamellen bei Eis und Schnee für den bestmöglichen Grip, was bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch die Gefahr von Rutschunfällen erheblich mindert.

Doch nicht nur aus Sicherheitsgründen ist der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen notwendig, auch das Gesetz verlangt, dass die Reifen der Witterung angepasst sein müssen. Nach Paragraf 2 Absatz 3a StVO (Straßenverkehrsordnung) müssen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ auf allen Rädern eines im Straßenverkehr genutzten Fahrzeuges Winterreifen montiert sein. Wer mit Sommerreifen bei herbst- oder winterlichen Straßenverhältnissen unterwegs ist, riskiert deshalb ein Bußgeld von bis zu 120 Euro und einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister).

Zudem kann es auch finanzielle Schwierigkeiten nach einem Unfall geben, wenn man mit den falschen Reifen unterwegs war: Zwar zahlt eine Vollkasko-Versicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Pkw, doch nur wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Ist vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennbar, dass Sommerreifen angesichts der schlechten Straßenverhältnisse ungeeignet sind und fährt der Fahrer damit dennoch weiter, kann die Vollkasko-Versicherung die Leistung wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen.

Mögliche Geschwindigkeitsgrenzen für Winterreifen
Als Winterreifen gelten nur Winter-, Ganzjahres- oder auch Allwetterreifen, die mit einem Schneeflockensymbol oder der Bezeichnung „Matsch und Schnee“ (M+S) gekennzeichnet sind. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt wie bei allen Kfz-Reifen bei mindestens 1,6 Millimetern an jeder Stelle des Reifens. Nach Expertenaussagen sollte zur eigenen Sicherheit die Profiltiefe jedoch mindestens vier Millimeter betragen. Liegt sie darunter, verlieren die Profillamellen nämlich ihre typischen Wintereigenschaften.

Einige Winterreifen sind nur bis zu einer bestimmten Maximalgeschwindigkeit zugelassen. Auf jeder Reifenseitenwand kann anhand der dort abgebildeten Zahlenreihe die erlaubte Höchstgeschwindigkeit abgelesen werden. Die Ziffernreihe 195/50 R 15 82 H bedeutet beispielsweise: Reifenbreite = 195 Millimeter, Reifenhöhe = 50 Prozent der Reifenbreite, R = Radial und 15 = Zoll für den Felgendurchmesser. Die Zahl 82 gibt eine Tragfähigkeit von 475 Kilogramm an und H bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h.

Die Geschwindigkeits-Begrenzungen werden mit folgenden Buchstaben (letzte Ziffer) angegeben: N für 140 km/h, P für 150 km/h, Q für 160 km/h, R für 170 km/h, S für 180 km/h, T für 190 km/h, H für 210 km/h, V für 240 km/h, W für 270 km/h, Y für 300 km/h und ZR für über 240 km/h.

Reifen richtig lagern
Für eine einfachere Montage im nächsten Jahr ist es sinnvoll, vor dem Abmontieren die bisherige Position der Reifen am Pkw mit Kreide auf die Reifenflanken zu schreiben, zum Beispiel HL für hinten links. Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollte kontrolliert werden, ob die Profiltiefe ausreicht und ob sie keine Beschädigungen wie Risse oder eingefahrene Nägel aufweisen, damit sie im nächsten Jahr wieder verwendet werden können. Beschädigte Pneus können eventuell noch repariert oder zumindest rechtzeitig vor dem nächsten Reifenwechsel ersetzt werden.

Auch beim Einlagern sollte einiges beachtet werden, damit die Reifen möglichst lange halten. Reifen wie auch Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollen nach Angaben des BRV immer stehend oder auf einem Felgenbaum aufgehängt und nicht flach übereinanderliegend gelagert werden. Zudem sollte vor dem Einlagern der Luftdruck um 0,5 bar erhöht werden, um sie stabiler zu lagern. Sinnvoll ist es, stehend gelagerte Reifen alle paar Wochen zu drehen, damit sie keine Standplatten bekommen.

Die Reifen sollten zudem trocken und kühl, am besten zwischen 15 und 25 Grad Celsius gelagert werden – und nicht dicht an einem Heizkörper oder in der Sonne stehen, da sie sonst schneller porös werden. Viele Reifenhändler und Werkstätten bieten neben einer fachgerechten Montage und einer Reifenprüfung gegen eine Gebühr oft auch eine professionelle Einlagerung an. 

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