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Immer mehr Ältere bleiben im Erwerbsleben

Die Beschäftigungsquote in der Altersgruppe 60 bis 64 Jahre hat sich seit 2007 auf rund ein Drittel fast verdoppelt. Diese Altersgruppe verfügt über hohe Vermögen, die sich allerdings zwischen West und Ost erheblich unterscheiden. Dies geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage einer Oppositionspartei hervor. In der Antwort greift die Regierung Daten aus dem Zwischenbericht zur Rente mit 67 auf, der vor Kurzem vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Die Bundesregierung steht in der Pflicht, alle vier Jahre den Weg zur Rente mit 67 Jahren zu hinterfragen. Dabei geht es insbesondere darum, die Entwicklung der Arbeitsmarktlage für ältere Beschäftigte deutlich zu machen sowie Veränderungen in der wirtschaftlichen und sozialen Situation aufzuzeigen. Das Bundeskabinett hat jüngst unter anderem den zweiten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Im Vorfeld dazu hatte sich eine Oppositionspartei in einer Kleinen Anfrage gezielt nach Entwicklungen bei der Rente mit 67 Jahren erkundigt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) griff in der Beantwortung auch auf Daten aus dem neuen Zwischenbericht zurück (Bundestagsdrucksache 18/3127). Generell hält das Ministerium fest, dass durch die Rente mit 67 im Jahr 2030 die Rentenbeitragszahler um 0,5 Beitragspunkte entlastet werden. Zugleich liegt das Rentenniveau um 0,6 Prozent höher. Ohne diesen Effekt wäre das für 2030 vorgegebene Mindestsicherungsniveau von 43 Prozent nicht zu halten.

Ältere mit hohen Vermögen – aber ungleiche West-Ost-Verteilung

Eine Auswertung der Vermögensverhältnisse von sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigten in der Altersgruppe 60 bis 64 Jahre zeigt im Durchschnitt für das Jahr 2012 ein Haushaltsvermögen von netto 191.000 Euro.

Dabei gibt es allerdings gravierende Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Im Westen verfügten diese Haushalte über ein Nettovermögen von durchschnittlich 221.000 Euro – darunter 72 Prozent in Immobilien und elf Prozent in Versicherungen und Bausparverträge. Im Osten waren es lediglich 93.000 Euro – 63 Prozent Immobilien, 16 Prozent Versicherungen und Bausparverträge.

Für die sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigten in der Altersgruppe 60 bis 64 Jahre ergab sich für das Jahr 2011 ein persönliches Erwerbseinkommen von 2.489 Euro im Monat. Das Haushaltsnettoeinkommen betrug danach 3.633 Euro. Hinzu kamen sonstige Einkommen wie etwa Mietersparnisse bei der selbst genutzten Wohnimmobilie von 891 Euro. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verblieben netto 3.189 Euro. Hieraus errechnet sich ein Nettoäquivalenz-Einkommen von 2.076 Euro im Monat.

Beschäftigungsquote Älterer steigt an

Entscheidend für den Umstieg in die Rente mit 67 Jahren sind höhere Beschäftigungschancen für ältere Menschen. Nach den Angaben des Ministeriums ist die Beschäftigungsquote der 60- bis Unter-65-Jährigen seit dem Jahr 2007 kontinuierlich gestiegen.

Sie wuchs von 18,4 Prozent auf 32,4 Prozent im Jahr 2013 an. Dabei lag sie bei Männern zuletzt bei 37,3 Prozent und bei Frauen bei 27,9 Prozent.

Wie viele zusätzlich Arbeitsplätze benötigt würden, um für diese Altersgruppe eine Beschäftigungsquote von 50 Prozent zu erreichen, lasse sich nicht valide ermitteln, erklärte das Ministerium zu einer entsprechenden Frage des grünen Sozialpolitikers Markus Kurth.

Auch Rentenbezugsdauer steigt an 

Die Rente mit 67 dämpft zumindest teilweise den Umstand, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden. Damit steigt auch die Bezugsdauer der Rente. Nach den Daten des Ministeriums wurde über alle Renten wegen Alters hinweg für das Jahr 2013 eine Rentenbezugsdauer von 18,33 Jahren (Männer) beziehungsweise 22,60 Jahren (Frauen) ermittelt. 2007 waren es lediglich 16,48 beziehungsweise 21,24 Jahre.

Wer seinen bisherigen Lebensstandard im Alter weiter halten möchte und dazu nicht unbedingt auch noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte frühzeitig eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen. Die gesetzliche Altersrente entspricht nämlich schon heute bei Weitem nicht dem bisherigen Erwerbseinkommen.

Diese Rentenlücke kann jedoch über eine betrieblich sowie staatlich geförderte und/oder private Anlageform geschlossen werden. Wie hoch die voraussichtliche Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente des Einzelnen tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen infrage kommen, können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch erfragen.



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