ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Immer mehr Arbeitnehmer leiden an einer Berufskrankheit

Wie die aktuellen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zeigen, ist die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle, bei denen Personen an einer Berufskrankheit leiden könnten, 2013 im Vergleich zu 2012 leicht angestiegen.
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gab es letztes Jahr 71.480 Verdachtsanzeigen, dass Arbeitnehmer seit diesem Jahr an einer Berufskrankheit leiden. Das waren rund 1,4 Prozent mehr als noch in 2013. In der Regel bestätigt sich der der Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit bei rund der Hälfte der gemeldeten Verdachtsfälle.

Als Berufskrankheiten gelten Erkrankungen, die nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen durch besondere Einwirkungen verursacht werden, denen bestimmte Personengruppen durch ihre berufliche Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Leistungen bei einer Berufskrankheit
Wenn sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt und der Betroffene zum Beispiel als Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, erhält er vom Unfallversicherungs-Träger bestimmte Leistungen: von der medizinischen Versorgung über die berufliche Reintegration bis hin zur Rentenzahlung wegen einer beruflich bedingten eingetretenen Erwerbsminderung und zur Renten- und Geldleistung an Hinterbliebene.

Hat die Berufskrankheit beispielsweise eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge, welche die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent mindert, erhalten die Betroffenen je nach Grad der Erwerbsminderung eine Rente wegen Berufskrankheit in Form einer Voll- oder Teilrente. Letztes Jahr bezogen insgesamt 4.751 Betroffene erstmalig eine Rente wegen einer anerkannten Berufskrankheit. Das waren trotz der steigenden Krankheitsfälle 3,5 Prozent weniger als noch im Vorjahr.

Rente infolge einer beruflich verursachten Erwerbsminderung
Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes. Beispiel: Bei einem Jahresarbeitsverdienst von 36.000 Euro würde die Vollrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung zwei Drittel betragen, also 24.000 Euro jährlich beziehungsweise 2.000 Euro im Monat.

Bei einer teilweisen Minderung der Erwerbsfähigkeit richtet sich die Rente nach dem Grad der Erwerbsminderung. Beispiel: Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro und einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent würde die Jahresrente 20 Prozent von zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes betragen. Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro wären dies 20 Prozent von 4.800 Euro im Jahr – also 400 Euro im Monat.

Individuelle Absicherung
Wie die Fakten zeigen, erhält nur ein Bruchteil der Betroffenen eine Rente wegen einer Berufskrankheit. Und selbst wenn eine entsprechende Rentenzahlung erfolgt, muss man bei einer Erwerbsminderung mit Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern. Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Mehr Informationen zum Thema Berufskrankheiten bietet die kostenlos beim DGUV herunterladbare Broschüre „Berufskrankheiten – Fragen und Antworten“. 

Zurück zu Versicherung + Vorsorge
  • Aktuell 2.2/5 Sterne.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
2.2 von 5 Stimmen
 

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen