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Immer mehr Bürger setzen auf eine Riester-Rente

Auch im dritten Quartal 2012 stieg seit Einführung der Riester-Rente im Jahre 2001 die Gesamtzahl der abgeschlossenen Verträge weiter an. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab vor Kurzem bekannt, dass von Anfang Januar bis Ende September 2012 277.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen wurden. Zwei Riester-Varianten waren dabei besonders beliebt.
Allein im dritten Quartal 2012 hat sich die Anzahl der bestehenden Riester-Verträge nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Vergleich zum zweiten Quartal um 78.000 Verträge erhöht. Von Januar bis Ende September diesen Jahres wurden 187.000 Wohn-Riester-Verträge, 48.000 Riester-Versicherungsverträge sowie jeweils 21.000 Riester-Investmentfondsverträge und -Banksparpläne, also insgesamt 277.000 Riester-Verträge, neu abgeschlossen.

Im Vergleich zu 2011 hat sich damit die Gesamtzahl der bestehenden Riester-Verträge von 15,36 auf knapp 15,64 Millionen erhöht.

Riester-Rentenversicherung insgesamt weiterhin beliebteste Variante
Insgesamt haben die meisten Riester-Sparer nach den vorliegenden Zahlen der BMAS eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Von den bestehenden 15,64 Millionen Riester-Verträgen entfallen rund 10,93 Millionen Policen auf diese Riester-Variante. Das sind fast 70 Prozent aller bestehenden Riester-Verträge.

An zweiter Stelle liegen die Riester-Fondssparpläne mit insgesamt 2,97 Millionen Verträgen, das entspricht einem Anteil von 19 Prozent aller Riester-Verträge. Danach folgt die Wohn-Riester-Variante mit 6,1 Prozent (962.000 Verträge). Allerdings liegt der Zuwachs an Wohn-Riester-Verträgen deutlich über den der anderen Varianten. An vierter Stelle liegen Banksparverträge mit einem Anteil von 4,9 Prozent (771.000 Verträge).

Altersvorsorge mit einem Riester-Vertrag
Durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge. Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte.

Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt. Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro.

Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden. Die volle Förderung gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag ist eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter. 

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