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Immer mehr Bürger setzen auf eine Riester-Rente

Wie aus den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor Kurzem veröffentlichten Zahlen ersichtlich wird, ist der Bestand an Riester-Rentenverträgen seit Einführung im Jahre 2002 bis zum zweiten Quartal diesen Jahres weiter gestiegen. Alleine in den ersten sechs Monaten diesen Jahres stieg die Gesamtzahl um 84.000 Verträge an. In der Statistik sind alle vier möglichen Anlageformen der staatlich geförderten Riester-Rente berücksichtigt.
Wer einen Riester-Vertrag abschließt, kann von der staatlichen Förderung für diese Form der privaten Altersvorsorge durch Zulagen und Steuervorteile profitieren. Insgesamt gibt es vier verschiedene Anlageformen für das Riester-Sparen: die Riester-Versicherungsverträge, Riester-Banksparverträge, Riester-Investmentfondsverträge und Wohn-Riesterverträge.

Bis Ende Juni haben die Bürger laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) insgesamt knapp 15,97 Millionen Riester-Rentenverträge abgeschlossen. Das ist eine Zunahme des aktuellen Bestandes um 84.000 Verträge seit Ende 2013.

Die Vorzüge eines Riester-Vertrages
Von den insgesamt vier möglichen Anlagevarianten bei der Riester-Rente haben sich mit rund 10,85 Millionen Policen die meisten Bürger für einen Riester-Versicherungsvertrag entschieden. An zweiter Stelle der gewählten Anlageformen liegen mit insgesamt fast 3,04 Millionen Verträgen die Riester-Investmentfondsverträge. Knapp 1,27 Millionen Bürger wählten die Wohn-Riester-Variante und 813.000 Verträge sind Banksparverträge.

Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Auch der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig seiner beruflichen Tätigkeit als mittelbar Zulageberechtigter einen Anspruch auf die staatliche Förderung.

Je Vertrag gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sind es jährlich 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien sind im Jahr steuerlich absetzbar.

Lebenslange Rente
Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Riester-Förderung hat ein unmittelbar oder mittelbar Förderberechtigter, wenn er einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat in der von ihm gewählten Riester-Anlageform einzahlt. Die volle Förderung erhält ein Riester-Sparer, wenn er einen Mindesteigenbetrag von vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens für den Vertrag aufwendet.

Am Ende der im Riester-Vertrag festgelegten Laufzeit – Verträge, die seit Januar 2012 abgeschlossen werden, sind frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlbar –, wird je nach Vereinbarung eine gleichbleibende oder steigende lebenslange Monatsrente dem Versicherten überwiesen. Auch eine einmalige Auszahlung bei Rentenbeginn von maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals ist je nach Anlageform möglich.

Wer sich die staatliche Förderung nicht entgehen lassen möchte, kann sich für die Berechnung des eigenen Beitragsanteils und die Auswahl der individuell passenden Riester-Anlageform an uns wenden. 

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