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Immer mehr Rentner sind auf Sozialhilfe angewiesen

Reicht das Alterseinkommen alleine nicht aus, dass damit eine Mindestsicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist, steht den betroffenen Senioren und Seniorinnen eine sogenannte Grundsicherung im Alter zu. Immer mehr benötigen eine solche Sozialhilfeleistung.

(verpd) Vor Kurzem gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass im vergangenen Jahr fast 560.000 Bürger im Rentenalter hierzulande eine Sozialhilfe in Form einer staatlichen Grundsicherung im Alter benötigten. Das ist der bisher höchste Wert seit Einführung dieser Grundsicherung. Es sind deutlich mehr Frauen als Männer davon betroffen.

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) haben in Deutschland Ende 2018 549.419 Personen, die über der Altersgrenze für eine gesetzliche Regelaltersrente lagen, eine Grundsicherung im Alter bezogen. Dies ist eine Form der staatlichen Sozialhilfeleistung für Bedürftige im Rentenalter, deren Einkommen wie die Rente und das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um die nötigsten Aufwendungen für den Lebensunterhalt wie für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung zu bestreiten.

Bei vielen, konkret bei fast Dreiviertel der betroffenen Grundsicherungsbezieher, reichte ihr Alterseinkommen trotzdem sie eine gesetzliche Altersrente erhielten, nicht aus, um damit einen Mindestlebensstandard zu decken. Von 549.419 Bezieher einer Grundsicherung im Alter hatten 418.804 eine gesetzliche Altersrente.

Höchststand bei den Beziehern einer Grundsicherung im Alter

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Senioren und Seniorinnen, die eine Grundsicherung im Alter bekamen, um 2,8 Prozent beziehungsweise um über 15.300 Personen gestiegen. Es ist zudem der höchste Wert, seit die Grundsicherung im Alter als staatliche Sozialleistung in 2003 eingeführt wurde. Ende 2003 waren mit rund 258.000 Senioren und Seniorinnen nicht einmal halb so viele auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen wie in 2018.

Schon seit 2003 benötigen jedes Jahr deutlich mehr Frauen als Männer eine Grundsicherung im Alter, auch wenn die Ungleichheit sukzessive abnimmt. 2003 betrug das Verhältnis noch 71,0 Prozent Bezieherinnen zu 29,0 Prozent Beziehern einer Grundsicherung im Alter.

2018 erhielten nun 323.183 Frauen und 236.236 Männer im Rentenalter eine solche Grundsicherung, das heißt von allen Empfängern dieser Sozialhilfeleistung waren 57,8 Prozent Frauen und 42,2 Prozent Männer.

Mehr zur Grundsicherung im Alter und zur Altersvorsorge

Mehr Informationen zur Grundsicherung im Alter enthalten die Webportale der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie die aktualisierte DRV-Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“. In der Broschüre wird unter anderem empfohlen: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 865 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Der entsprechende Antrag kann beim Sozialamt oder auch bei der DRV eingereicht werden.

Um sicherzustellen, dass man im Rentenalter nicht auf eine Grundsicherung angewiesen ist, sondern seinen bisherigen Lebensstandard halten kann, sollte man möglichst frühzeitig eine ausreichende Altersvorsorge aufbauen. Dies kann über eine betrieblich sowie staatlich geförderte und auch über eine private Anlageform erfolgen.

Ein Versicherungsfachmann kann zum einen darüber informieren, wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird. Zum anderen kann der Experten beraten, in welcher Höhe und Form die Altersvorsorge individuell passend erfolgen sollte.



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