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Immer mehr Rentner zahlen Einkommensteuer

Wer als Rentner über ein bestimmtes Einkommen verfügt, muss Steuern zahlen. Ein Grund dafür ist, dass Bezieher einer gesetzlichen Rente einen immer größeren Rentenanteil versteuern müssen, ein anderer die Rentenanpassung, wie sie auch in diesem Jahr erfolgt.

(verpd) Auch ein Rentner ist Einkommensteuer-pflichtig, wenn sein gesamtes Jahreseinkommen, zu dem auch ein Teil der Rente zählt, über einem bestimmten Wert liegt. Bis 2005 waren es nur 50 Prozent, aktuell sind es bereits 78 Prozent der Rentenbezüge, die als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Dem Bundesministerium für Finanzen zu Folge werden allein durch eine zum 1. Juli 2019 geplante Erhöhung der Altersrenten zusätzlich rund 48.000 Rentenbezieher Einkommensteuer zahlen müssen, die bisher aufgrund ihres bisher niedrigen steuerpflichtigen Einkommens nicht dazu verpflichtet waren.

Wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen über dem gesetzlichen Grundfreibetrag liegt, muss ein Rentner eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben und eventuell auch Einkommensteuer zahlen. Für 2019 beträgt der Grundfreibetrag pro Person 9.168 Euro im Jahr, 2018 waren es noch 9.000 Euro. Für Verheiratete ist der Grundfreibetrag insgesamt doppelt so hoch.

Auch Rentner können steuerpflichtig sein

Das steuerpflichtige Einkommen errechnet sich in der Regel aus den gesamten Bruttoeinkünften eines Jahres, also dem Einkommen inklusive Steuern und Sozialabgaben. Bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer werden davon steuerlich absetzbare Ausgaben abgezogen. Dazu gehören zum Beispiel Werbungskosten – für Rentner gibt es hier einen Pauschalbetrag von 102 Euro pro Person, sofern keine weiteren Werbungskosten nachgewiesen werden können –, aber auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Bei Rentnern setzen sich die Bruttoeinkünfte zum Beispiel aus Alters- und Betriebsrentenbezügen, aber auch aus eventuell vorhandenen Miet-, Pacht- und/oder Kapitaleinkünften sowie Einkünften durch Jobs, Landwirtschaft und/oder Gewerbebetrieb zusammen. Allerdings zählt bei der gesetzlichen Altersrente nur ein Teil der Rente zum steuerpflichtigen Einkommen.

Bis zum Jahr 2005 waren nur die Hälfte, also 50 Prozent einer gesetzlichen Altersrente, zu versteuern. Seit 2005 steigt der Anteil der Altersrente, der als steuerpflichtiges Einkommen gilt, laut Gesetz bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach bis 2040 um je einen Prozentpunkt auf dann 100 Prozent. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente für die gesamte Rentendauer ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.

Bis zu welcher Rentenhöhe keine Steuern fällig sind

Für Neurentner, die in diesem Jahr erstmalig eine Altersrente beziehen, ist laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die höchste Jahresbruttorente, für die sie keine Einkommensteuer zu zahlen haben, 13.758 Euro. Dies gilt jedoch nur, sofern der Neurentner keine sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte hat.

Wer seinen ersten Rentenbezug in 2018 hatte, für den ist der Wert um knapp 400 Euro höher und beträgt 14.177 Euro. Rentner, die bis 2005 erstmalig eine Altersrente bezogen haben, können bis zu 17.578 Euro Jahresbruttorente haben, ohne dass sie dafür eine Einkommensteuer entrichten, wenn sonst keine steuerpflichtigen Einkünfte vorhanden sind.

Im BMF-Webportal steht eine Liste mit weiteren Jahren des Erstbeginns zum Download zur Verfügung, die die jeweilige maximale Höhe einer steuerunbelasteten Jahresbruttorente aufzeigt.

Rentenanpassung kann zur Steuerpflicht führen

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) fällt übrigens der Steigerungsbetrag infolge einer Rentenanpassung, wie sie aktuell zum 1. Juli 2019 wieder geplant ist, nicht unter die anteilige Besteuerung. Das heißt, dieser Steigerungsbetrag muss komplett versteuert werden, sofern damit das steuerpflichtige Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten in Westdeutschland um 3,18 Prozent und in Ostdeutschland um 3,91 Prozent.

Aus der Antwort des BMF auf eine Kleine Anfrage einer Oppositionspartei geht hervor, dass allein durch die diesjährige Rentenerhöhung voraussichtlich etwa 48.000 Rentner mehr als letztes Jahr Einkommensteuer zahlen müssen werden. Das BMF hat zudem bekannt gegeben, wie viele Bezieher einer Rente – dies bezieht sich auf alle gesetzlichen Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Witwen-/Witwerrenten – in 2005 und 2014 steuerpflichtig waren. Zudem wurde ausgewiesen, wie viele davon tatsächlich eine Einkommensteuer zu zahlen hatten.

Neuere Daten liegen laut BMF noch nicht vollständig vor. Insgesamt gab es 2005 knapp 20,5 Millionen und 2014 mehr als 20,6 Millionen Rentenbezieher, die eine oder auch mehrere gesetzliche Renten mit Ausnahme einer Waisenrente erhielten. Dies ist den Rentenbestands-Statistiken des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu entnehmen.

Der Anteil der Rentner, die Einkommensteuer zahlen, steigt

Nach Angaben des BMF waren im Jahr 2005 in den alten Bundesländern über 3,49 Millionen Rentner aufgrund ihrer Einkommenshöhe Einkommensteuer-pflichtig. Davon mussten 59 Prozent eine Einkommensteuer entrichten. In den neuen Bundesländern waren es von fast 601.000 Rentnern etwa 47 Prozent. Von den 301.000 Steuerpflichtigen in Westdeutschland, die 2005 nur Renteneinkünfte und sonst kein weiteres steuerpflichtiges Einkommen hatten und dennoch steuerpflichtig waren, mussten immerhin noch 15 Prozent eine Einkommensteuer zahlen.

In Ostdeutschland traf dies auf 23 Prozent von 124.000 Rentenbeziehern ohne sonstige Einkünfte zu. 2014 mussten dagegen in Westdeutschland von 5,37 Millionen Rentenbeziehern mit einem zu versteuernden Einkommen bereits 72 Prozent eine Einkommensteuer abführen. In Ostdeutschland waren es von knapp 861.000 Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften 68 Prozent. Bei den 407.000 Steuerpflichtigen in Westdeutschland, die 2014 nur Renteneinkünfte hatten und dennoch steuerpflichtig waren, hatten bereits 35 Prozent eine Einkommensteuer zahlen.

In Ostdeutschland traf dies sogar auf 59 Prozent von 190.000 steuerpflichtigen Rentenbeziehern ohne sonstige Einkünfte zu. Insgesamt zeigen die Daten, dass 2005 nur etwa jeder fünfte Rentenbezieher steuerpflichtig war und nur etwa jeder neunte eine Einkommensteuer zu zahlen hatte. 2014 war dagegen bereits knapp jeder dritte Rentenbezieher steuerpflichtig und etwas mehr als jeder fünfte hatte eine Einkommensteuer zu entrichten. Weitere Details zum Thema Rente und Steuern enthält der downloadbare Ratgeber „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ des DRV.



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