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Immer mehr schützen sich vor den Kosten im Pflegefall

Mittlerweile haben fast vier Millionen Bürger hierzulande eine private Pflegezusatz-Versicherung. Eine Vertragsvariante wurde letztes Jahr besonders häufig abgeschlossen.

(verpd) Wer für sich und seine Angehörigen im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit finanzielle Probleme vermeiden will, kann mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung vorsorgen. Schon seit einigen Jahren nutzen immer mehr Bürger diese Form der Absicherung. Auch der Staat unterstützt die private Pflegevorsorge mit Geldzuschüssen – und das aus gutem Grund, denn die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nur eine Teilabsicherung bezüglich der tatsächlich anfallenden Pflegekosten, wenn jemand pflegebedürftig ist.

Seit 1995 muss jeder Bürger hierzulande gesetzlich pflegeversichert sein. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist dementsprechend automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, deren Träger die gesetzlichen Krankenkassen sind. Jeder privat Krankenversicherte muss in der privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV), die durch private Krankenversicherer angeboten wird, abgesichert sein. In beiden Fällen gilt der gleiche vorgeschriebene Mindestversicherungs-Umfang.

Allerdings übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung alleine bei Weitem nicht alle anfallenden Kosten für die Pflege. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betont diesbezüglich im Webauftritt, dass den Rest der Kosten die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst zu tragen haben. „Die Pflegeversicherung wird deshalb auch als Teilkostenversicherung bezeichnet“, wie das BMG weiter ausführt.

Gegen das Kostenrisiko im Pflegefall

Wer sich und seine Familie vor diesem Kostenrisiko schützen will, kann mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung, die von diversen privaten Krankenversicherern angeboten werden, entsprechend vorsorgen. Diese Pflegezusatz-Versicherungen gibt es in unterschiedlichen Varianten.

Eine private Pflegekosten-Police übernimmt zum Beispiel nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung je nach Vereinbarung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise. Eine Pflegetagegeld-Versicherung zahlt dagegen unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen in der Police vereinbarten Geldbetrag je Tag beziehungsweise eine im Vertrag festgelegte monatliche Rente.

Eine weitere Variante ist die private Pflegezusatz-Versicherung, die der Staat mit Prämienzuschüssen fördert. Jeder gesetzlich pflegeversicherte Erwachsene, der noch keine Pflegeleistung von der sozialen Pflege- beziehungsweise gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung erhält oder erhalten hat, kann seit 2013 eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung (GEPV) abschließen.

Staatlich geförderte Pflegezusatz-Policen …

Damit eine Pflegezusatz-Versicherung staatlich gefördert wird, muss sie einen bestimmten Versicherungsumfang haben. So muss eine solche Police bereits ab einer Pflegeeinstufung in Pflegegrad 1 eine Leistung vorsehen und ab Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro Pflegegeld pro Monat an den pflegebedürftigen Versicherten auszahlen.

Staatlich gefördert wird ein solcher Vertrag mit einem Prämienzuschuss von fünf Euro im Monat, sofern der Versicherungsnehmer einen Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro monatlich selbst bezahlt. Jedem Förderberechtigten wird also automatisch eine staatliche Zulage von jährlich 60 Euro geschenkt, wenn er selbst 120 Euro und damit insgesamt 180 Euro im Jahr, für eine entsprechend staatlich geförderte Pflegezusatz-Police aufwendet.

Bei der Ermittlung der Höhe der Versicherungsprämie werden nur das Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang berücksichtigt. Weder Gesundheitszustand der versicherten Person noch das Geschlecht spielen dabei eine Rolle. Eine Gesundheitsprüfung ist also beim Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatz-Versicherung nicht erforderlich, das heißt, auch wer Vorerkrankungen oder chronische Leiden hat, muss weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse fürchten.

… wurden letztes Jahr besonders oft abgeschlossen

Nach einer aktuellen Statistik des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) gab es bis Ende 2018 rund 3,66 Millionen private Pflegezusatz-Versicherungsverträge und damit 2,3 Prozent mehr als noch Ende 2017. Von allen privaten Pflegezusatz-Policen waren über 878.000 Policen staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherungen. Die Anzahl dieser Policen ist von 2017 auf 2018 sogar um 5,3 Prozent gestiegen.

Doch auch die Anzahl der sonstigen Pflegezusatz-Versicherungen ist letztes Jahr im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Prozent angewachsen. Prinzipiell empfiehlt es sich, bereits so früh wie möglich eine zusätzliche Pflegevorsorge aufzubauen, denn je jünger man beim Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung ist, desto mehr Leistung gibt es für die Prämie.

Ein staatlich geförderter Pflegezusatzvertrag kann sich zudem nicht nur, aber besonders auch für Personen mit Vorerkrankungen lohnen, da hier der Gesundheitszustand keine Rolle bei der Prämienhöhe spielt. Bei einem Beratungsgespräch kann ein Versicherungsexperte nicht nur klären, welche Absicherung im Pflegefall bereits vorhanden ist, sondern auch, wie sich mögliche Kostenrisiken am besten absichern lassen.



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