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Immer mehr sind arm trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes waren noch nie so viele Bürger aufgrund einer vollen Erwerbsminderung auf eine Sozialhilfe in Form einer Grundsicherung angewiesen – und das, obwohl viele der Betroffenen bereits eine gesetzliche Rente infolge der Erwerbsminderung bezogen.

(verpd) Fast 535.000 Einwohner erhielten Ende letzten Jahres eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung, da ihre sonstigen Einkünfte und ihr Vermögen nicht ausreichten, um damit das Notwendigste für den Lebensunterhalt bezahlen zu können. Bei jedem vierten Betroffenen konnte auch der Bezug einer gesetzlichen Rente wegen der Erwerbsminderung nicht verhindern, dass er auf diese Art der Sozialhilfe angewiesen war.

Wer als Erwachsener voll erwerbsgemindert ist, noch nicht das Rentenalter erreicht hat und den notwendigen Lebensunterhalt nicht mit den eigenen Einkünften und Vermögen bestreiten kann, hat Anspruch auf eine Sozialhilfe in Form einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn man aus gesundheitlichen Gründen wie einem psychischen oder physischen Leiden auf unabsehbare Zeit weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Aus den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) geht hervor, dass im Dezember letzten Jahres über 534.520 Personen eine solche Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten haben. Das waren 2,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres und zudem der bisher höchste Wert zum Ende eines Jahres, seit 2003 die Grundsicherung bei Erwerbsminderung als staatliche Sozialhilfeleistung eingeführt wurde.

Trotz gesetzlicher Erwerbsminderungsrente

Die Destatis-Daten zeigen zudem, dass knapp 37 Prozent der Bezieher einer Grundsicherung bei Erwerbsminderung auf diese staatliche Leistung angewiesen waren, obwohl sie bereits eine gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung erhielten. Konkret waren es 195.700 Betroffene, also fast jeder vierte Grundsicherungsbezieher mit einer vollen Erwerbsminderung.

Zu diesen Renten wegen einer vollen Erwerbsminderung zählt laut Destatis unter anderem die gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Auch die Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer Berufskrankheit gehört dazu, sofern eine volle Erwerbsminderung vorliegt.

Viele haben gar keine gesetzliche Einkommensabsicherung

Mehr als 338.600 Grundsicherungsbezieher hatten den Destatis-Daten zufolge keinen Anspruch auf eine solche gesetzliche Rente wegen einer Erwerbsminderung, obwohl sie voll erwerbsgemindert waren. Keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von der GRV haben unter anderem alle, die die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Selbstständige und Arbeitnehmer, die noch keine fünfjährige Wartezeit in der GRV vorweisen können.

Zudem muss man für einen solchen Rentenanspruch üblicherweise in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang GRV-Pflichtbeiträge im Rahmen einer rentenversicherungs-pflichtigen Beschäftigung entrichtet haben. In nur wenigen Ausnahmen wie bei einem Arbeitsunfall müssen keine fünfjährige Wartezeit und keine 36 Monate Pflichtbeiträge erfüllt sein. Eine Verletztenrente wiederum erhält nur derjenige, der gesetzlich unfallversichert ist und die Erwerbsminderung die Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit war.

Die Statistiken belegen, dass die gesetzliche Rente im Falle einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit alleine für viele nicht ausreicht, um zu verhindern, dass sie für ihren Lebensunterhalt auf eine Sozialhilfe angewiesen sind. Es gibt jedoch Versicherungslösungen wie die private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung, die einen finanziellen Schutz gegen Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsminderung bieten und so sogar den bisherigen Lebensstandard gewährleisten können.



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