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Immer mehr wechseln zur privaten Krankenversicherung

Nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung sind deutlich mehr von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung gewechselt als im Vorjahr. Dabei sind die Unterschiede zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung signifikant.

(verpd) Nicht nur Selbstständige, auch gut verdienende Arbeitnehmer können wählen, ob sie im ambulanten und stationären Bereich privat oder gesetzlich krankenversichert sein wollen. Die Anzahl derer, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt haben, ist letztes Jahr zum zweiten Mal in Folge höher als die Anzahl derjenigen, die von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung umgestiegen sind. Ein Grund dafür ist sicherlich auch der unterschiedliche Leistungsumfang der beiden Krankenversicherungs-Systeme.

In Deutschland gibt es eine allgemeine Krankenversicherungs-Pflicht, das heißt jeder, der hierzulande wohnt, muss für eine ambulante und stationäre Heilbehandlung krankenversichert sein. Die Krankenversicherung wird hierzulande von zwei Systemen getragen, der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), deren Träger die Krankenkassen sind, und der privaten Krankenversicherung (PKV).

Immer mehr wechseln von der GKV zur PKV. Laut Aussagen des Verbandes der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) wechselten 2019 circa 146.000 von der GKV zur PKV und nur 134.000 von der PKV zur GKV. Das heißt, es wechselten rund 12.000 mehr zur PKV als zur GKV. Die Statistiken des PKV-Verbandes zeigen, dass auch in 2018 bereits 800 Personen mehr von der GKV zur PKV gewechselt sind als umgekehrt. Ein Grund dafür ist sicherlich auch, dass sich die GKV und PKV im Versicherungsumfang und in der Beitragsberechnung deutlich unterscheiden.

Bessere Leistungen

In der GKV ist der Versicherungsumfang beziehungsweise die Art, welche Leistungen ein GKV-Versicherter in Anspruch nehmen kann, in einem Leistungskatalog gesetzlich geregelt. Bei der PKV lässt sich dagegen der Leistungs- beziehungsweise Versicherungsumfang in einem Krankenversicherungs-Vertrag, den man bei einem privaten Krankenversicherer abschließt, in großen Teilen frei vereinbaren.

Eine PKV bietet anders als die GKV je nach Vertragsvereinbarung zum Beispiel eine freie Wahl zwischen Ärzten und Kliniken mit oder ohne Kassenzulassung sowie eine Krankenhaus-Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung.

Auch viele Behandlungs- und Therapiemethoden, die die gesetzlichen Krankenkassen als Träger der GKV nicht oder nur zum Teil übernehmen, wie Osteopathie und alternative Heilbehandlungen, können in einem privaten Krankenversicherungs-Vertrag als Leistungsumfang oftmals mitversichert sein. Je nach Leistungsvereinbarung werden auch die Kosten für zahlreiche Arzneien und Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die GKV ebenfalls nur teilweise oder gar nicht zahlt, von der PKV übernommen.

Die Unterschiede in der Beitragsermittlung

Die Beitragshöhe hängt bei einer privaten Krankenversicherung anders als bei der GKV nicht vom Einkommen des Versicherten, sondern vom vereinbarten Leistungsumfang sowie vom Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss beziehungsweise bei Versicherungsbeginn ab. Je jünger eine versicherte Person beim Abschluss eines PKV-Vertrages ist, desto günstiger ist in der Regel die Prämie. Auch mit einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung lässt sich anders als in der GKV in der PKV die Prämienhöhe reduzieren.

Wie bei der GKV kann es auch bei der PKV zu einer Beitragsanpassung kommen, zum Beispiel wenn insgesamt die Ausgaben für Gesundheitsleistungen gestiegen sind. Allerdings gibt es zwischen der Beitragsentwicklung in den letzten zehn Jahren zwischen der PKV und der GKV fast keinen Unterschied. Während von 2009 bis 2019 die Beiträge zur GKV um 3,9 Prozent pro Jahr gestiegen sind, waren es in der PKV sogar nur 2,8 Prozent, so der Verband der privaten Krankenversicherer e.V. (PKV-Verband) in seiner Broschüre „Beiträge in der PKV: Die Fakten“.

Inwieweit man zwischen der GKV oder PKV wählen kann, hängt unter anderem von der Erwerbstätigkeit und auch der Einkommenshöhe ab. So sind alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflicht-Grenze von derzeit 62.550 Euro Jahresbruttogehalt und über der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 450 Euro im Monat in der GKV gesetzlich pflichtversichert.

Wer sich privat krankenversichern kann

Prinzipiell endet jedoch die gesetzliche Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers in der GKV erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Versicherungspflicht-Grenze überschritten wird. Dies gilt jedoch nur, wenn der Jahresbruttoverdienst auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Versicherungspflicht-Grenze übersteigt. Das heißt, um zum 1. Januar 2020 in der GKV versicherungsfrei zu sein, musste man in 2019 ein Bruttojahresgehalt von über 60.750 Euro vorweisen und in 2020 ein Jahresbruttogehalt von 62.550 Euro haben.

Wer nach Ende der Versicherungspflicht vorerst als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleibt, muss für einen späteren Wechsel in die PKV die Kündigungsfrist der GKV, das sind zwei volle Monate zum Monatsende, einhalten. Um zum Beispiel zum 1. Juni 2020 zur PKV zu wechseln, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. März 2020 bei der GKV beziehungsweise der jeweiligen Krankenkasse eingehen. Es gibt aber auch diverse andere Personengruppen, die die Wahl haben, ob sie sich in der PKV oder der GKV versichern.

Dazu zählen die meisten Selbstständigen und Freiberufler, Beamte, aber auch Studenten. Doch auch wer in der GKV pflichtversichert ist, aber einen besseren Leistungsumfang wünscht, als ihn die GKV bietet, kann sich mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung absichern, damit er den jeweiligen Aufpreis für die Zusatzleistung nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss. Solche privaten Krankenzusatz-Policen gibt es zum Beispiel für Leistungen im Bereich Brillen, Heilpraktiker sowie Zahnarzt und Zahnersatz, aber auch für den ambulanten und stationären Bereich.



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