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In den Urlaub mit dem eigenen Pkw: Nicht ohne Grüne Karte

In vielen Ländern ist zwar das Mitführen der Grünen Karte als Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist, nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es gibt jedoch noch Staaten, die ein solches Dokument vorschreiben. Zudem wird sie bei Kontrollen oder im Falle eines Unfalls auch in vielen anderen Ländern immer noch häufig verlangt.
Normalerweise schicken die meisten Kfz-Versicherer die Grüne Karte automatisch mit der Kfz-Police ihren Kunden zu. Sie kann aber auch separat beim Versicherer angefordert werden. Prinzipiell sollten alle Autoreisenden eine Grüne Versicherungskarte dabeihaben. Sie ist ein international anerkannter Nachweis dafür, dass ein Auto im Rahmen der Haftpflichtversicherung einen ordnungsgemäßen Versicherungsschutz nach den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes, in welches man einreist, hat.

Zwar gilt innerhalb der Europäischen Union bereits das Kfz-Kennzeichen als Beweis, dass eine gültige Versicherung besteht, dennoch wird bei Verkehrskontrollen oder bei einem Verkehrsunfall häufig noch die Grüne Versicherungskarte verlangt. Wer sie mitführt, erspart sich daher Ärger mit den Behörden. Außerdem kann damit unter Umständen die Schadenabwicklung nach einem Unfall beschleunigt werden.

Eine Karte, zwei Funktionen
Jedes Land, dass das Grüne-Karte-System unterstützt, hat nämlich eine von den Kfz-Versicherern geschaffene zentrale Organisation, das sogenannte Bureau, wie beispielsweise das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. Dieses ist von der Regierung des jeweiligen Landes anerkannt und für die Durchführung der Aufgaben des Systems der Grünen Karte (GK-System) zuständig. Aktuell ist das GK-System ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Derzeit gehören dem System 46 Länder einschließlich vier außereuropäischer Länder an.

Zum einen gibt das Bureau die internationalen Versicherungs-Bescheinigungen in der Farbe Grün – daher die Bezeichnung Grüne Karte – an die Autohaftpflicht-Versicherer aus, die sie dann ihren Kunden weiterreichen. Zum anderen ist das Bureau verpflichtet, jeden Schadenfall zu regulieren, der durch ein mit einer Grünen Karte ausgestattetes ausländisches Kraftfahrzeug im Zuständigkeitsbereich verursacht wurde.

Das GK-System unterstützt also bei der Abwicklung eines Unfallschadens in zweierlei Hinsicht: im Inland, wenn es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug aus dem Ausland, dessen Fahrer eine Grüne Karte besitzt, gekommen ist, aber auch im Ausland, wenn man hier mit einem in Deutschland zugelassenen Kfz an einen Unfall beteiligt war. Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, erfolgt die Regulierung. Damit wird sichergestellt, dass das Verkehrsopfer stets nach seinem gewohnten nationalen Standard entschädigt wird.

In welchen Ländern das Mitführen der Grünen Karte vorgeschrieben ist
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist in folgenden Ländern gesetzlich vorgeschrieben: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, der Ukraine und Weißrussland.

Wer nach Russland, Israel, Iran, Marokko, Tunesien und in die Türkei reist, benötigt ebenfalls die Grüne Karte. Allerdings muss man hier darauf achten, dass Fahrten in dieses Gebiet auch vom Versicherer abgedeckt sind. Es kann nämlich bei Vertragsabschluss frei vereinbart werden, ob für diese Länder eine entsprechende Deckung gegeben wird, also eine „große Grüne Karte“ besteht, oder nicht.

Ist beispielsweise kein Versicherungsschutz im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung für Russland vorhanden, ist das Kürzel RUS für Russland auf der Grünen Karte durchgestrichen. Türkei-Urlauber müssen überdies darauf achten, dass der Versicherungsschutz im gesamten Land, also im europäischen und im asiatischen Teil gültig ist. Einige Länder haben Sondervorschriften. So ist die Grüne Versicherungskarte im Kosovo nicht gültig, stattdessen muss hier an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.

Vorher daran denken spart Kosten
In welchem Land die Grüne Karte gilt und welches Länderkürzel auf der Karte stehen muss, damit der Versicherungsschutz für das jeweilige Land gilt, kann auf der Internetseite des Grüne-Karte-Systems als PDF-Datei abgerufen werden.

Was in den einzelnen Urlaubsländern sonst noch zu beachten ist, findet man auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Wer die Grüne Karte in Ländern, die eine Mitnahme vorschreiben, vergisst, oder falls das Länderkürzel nicht richtig angeführt ist, muss bei der Einreise eine Grenzversicherung beim Zollamt abschließen. Die Versicherungsprämie dafür ist in der Regel jedoch sehr hoch und die Versicherungssummen um einiges niedriger als bei der eigenen Kfz-Police. 

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