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Informationen zu den Verbraucherrechten

Egal ob als Kunde, Reisender, Mieter, Bank- oder Versicherungskunde – jeder Verbraucher hat zahlreiche Rechte. Doch nur wer seine Rechte kennt, kann sie im Falle des Falles auch einfordern. Informationen dazu gibt es von offiziellen Stellen.

(verpd) Der Verbraucherschutz ist enorm wichtig, denn ohne diesen hätte der Einzelne nur wenig Chancen, sich gegen die teils unseriösen Machenschaften so mancher Produkt- oder Dienstleistungs-Anbieter zu wehren. Daher informieren unter anderem einige Bundesministerien und sonstige Institutionen umfassend über die Verbraucherrechte.

Es gibt zahlreiche teils öffentlich gewordene Fälle in der Vergangenheit, die belegen, wie wichtig ein ausreichender Verbraucherschutz ist: vom Gammelfleischskandal über Abzockfallen im Internet, unlauteren Werbeversprechen oder bewusst manipulierten Produkten bis hin zu unzulässigen Klauseln in Miet-, Reise- oder sonstigen Verträgen. Doch nur ein Bürger, der weiß, was ihm zusteht und wie er sich gegen Unrecht wehren kann, profitiert von den teils europaweiten Verbraucherrechten.

Umfassende Informationen dazu bietet das Verbraucherportal „Wissen wappnet“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die Website enthält umfassende Hintergrund-Informationen, Hinweise auf die Rechtsgrundlagen, Praxisbeispiele sowie Tipps, Broschüren und weiterführende Links zu den Themen „Konsum im Alltag“, „Finanzen und Versicherungen“, „Urlaub und Reisen“, „Digitales und TelekommunikationundWohnen und Energie“.

Vom Widerrufsrecht …

Im Bereich „Konsum im Alltag“ wird zum Beispiel auf die Möglichkeit eines 14-tägigen Widerrufsrechts bei Warenbestellungen, die außerhalb eines Ladengeschäfts, also zum Beispiel online, per Telefon oder an der Haustür erfolgten, hingewiesen. Ausführlich werden unter anderem die Themen Garantie und Gewährleistung, Onlineshopping und die Besonderheiten beim Streamen und beim Download von digitalen Inhalten behandelt. Zudem gibt es Tipps, was man bei unerlaubten Werbeanrufen oder ungerechtfertigten Rechnungen tun kann.

Im Menüpunkt „Verbraucher-Informationen“ wird der Verbraucher zum einen darüber informiert, wie er im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens Streitigkeiten mit einem Unternehmen kostenlos außergerichtlich klären kann. Zum anderen werden weitere Verbraucherschutz-Portale genannt, darunter das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), welches unter anderem umfassend die Verbraucherrechte innerhalb der Europäischen Union beim Einkaufen und auf Reisen beschreibt.

Die App des EVZ „Mit Erfolg reklamieren“ zeigt beispielsweise, worauf in den einzelnen EU-Ländern zu achten ist, wenn man sein Gewährleistungsrecht bei einer im Ausland gekauften Ware gelten machen möchte. Ein anderes Webportal einer offiziellen Institution, nämlich des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), gibt neben Sicherheitstipps zum Umgang mit dem Internet, auch Ratschläge, wie man sich gegen Internetkriminelle wehrt.

… bis zur Bedeutung der einzelnen Labels

Zum Thema Label, Siegel und Gütezeichen gibt es ebenfalls interessante Websites und Apps. Das Webportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung www.siegelklarheit.de und die dazugehörige App informieren, wofür die verschiedenen Produktsiegel, die es beispielsweise für Lebensmittel, Textilien, Reinigungsmittel und Mobiltelefone gibt, stehen. Umfassende Auskünfte zu Labels enthält auch das vom BMVJ geförderte Webportal der Verbraucher Initiative e.V. www.label-online.de sowie die entsprechende App.

Wer sicherstellen möchte, dass er seine Rechte als Verbraucher ohne Kostenrisiko notfalls gerichtlich durchsetzen kann, dem hilft eine Privatrechtsschutz-Versicherung weiter.

So sind im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes, der in der Regel in einer solchen Police enthalten ist, beispielsweise auch Streitigkeiten aus Verträgen eines Verbrauchers mitversichert. Dazu gehören zum Beispiel Kaufverträge für Gebrauchsgegenstände, aber auch Verträge über den Personentransport zum Beispiel mittels Bus, Bahn oder Flugzeug sowie die Buchung eines Pauschalurlaubes. Wichtig ist, sich bereits vor oder bei der ersten Beratung durch einen Rechtsanwalt eine entsprechende Leistungszusage des Rechtsschutz-Versicherers einzuholen.



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