ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Jährlich sterben fast 22.000 Menschen bei einem Unfall

Jeden Tag verlieren in Deutschland 60 Menschen bei einem Arbeits-, Verkehrs- oder Freizeitunfall ihr Leben. Damit für die Angehörigen zur Trauer nicht auch noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen, ist es wichtig, frühzeitig für eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung zu sorgen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) starben 2013 insgesamt 21.930 Personen bei einem Unfall. Fast 8.670 kamen bei einem Unfall im häuslichen Umfeld, über 3.610 bei einem Verkehrsunfall, mehr als 390 bei einem Arbeits- oder Schulunfall und 9.250 bei sonstigen Freizeit- und Sportunfällen ums Leben.

Kommt der Hauptverdiener einer Familie durch einen Unfall um, trifft es die Angehörigen oft doppelt hart. Zum einen müssen sie mit ihrer Trauer zurechtkommen, zum anderen drohen oftmals auch finanzielle Probleme durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen. Denn eine mögliche gesetzliche Hinterbliebenenrente, sofern der tödlich Verunfallte überhaupt gesetzlich rentenversichert war und die Angehörigen einen Anspruch darauf haben, ist in der Regel nicht so hoch wie der bisherige Verdienst des Verunglückten.

Unzureichende gesetzliche Absicherung

So betrug die durchschnittliche gesetzliche Hinterbliebenenrente für Witwen oder Witwer, die letztes Jahr erstmalig eine solche Rente bezogen haben, nur 524 Euro pro Monat. Bei der gesetzlichen Waisenrente waren es monatlich 156 Euro. Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch diverse Vorsorgemöglichkeiten in Form einer privaten Unfall- und/oder Lebensversicherung an, damit Hinterbliebene ausreichend finanziell abgesichert sind.

In einer Unfallversicherung lässt sich zum Beispiel eine frei zu vereinbarende Geldsumme, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, vereinbaren. Bei einer Lebensversicherungs-Police kann meist eine Unfalltod-Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Stirbt der Versicherte an den Folgen eines Unfalles, erhöht sich dann die in der Lebensversicherung vereinbarte Todesfallsumme um den in der Unfalltodzusatz-Versicherung vereinbarten Betrag. Meist kann eine Verdoppelung der Todesfallsumme vereinbart werden.

In manchen Fällen ist es günstiger, eine Unfalltodabsicherung in der Lebensversicherung einzuschließen als den Hinterbliebenenschutz über eine Unfall-Police abzusichern – besonders bei Personen, die einen Beruf mit einer erhöhten körperlichen Belastung ausüben. Das betrifft beispielsweise Dachdecker, Maurer oder Fliesenleger. Dennoch ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, denn sie bietet dem Versicherten selbst einen finanziellen Schutz, da sie bei einer unfallbedingten Invalidität eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rente an ihn auszahlt.

Versorgungsbedarf ist unabhängig von der Todesursache

Prinzipiell ist der finanzielle Versorgungsbedarf der Hinterbliebenen unabhängig von der Todesursache. Denn egal ob jemand infolge einer Krankheit oder eines Unfalles stirbt, sollte der Versicherungsschutz einer Risiko- oder Kapital-Lebensversicherung ausreichend hoch sein, damit die Angehörigen auch weiterhin ihren Lebensstandard halten können.

Wer eine Lebensversicherung mit einer ausreichenden Todesfallsumme vereinbart hat, kann unter Umständen auf eine zusätzliche Unfalltod-Versicherung im Rahmen der Lebens- oder der Unfallversicherung verzichten.

Wie hoch die Todesfallsumme für eine ausreichende Absicherung sein soll, hängt von diversen Faktoren wie der gesetzlichen Absicherung, vorhandenen Verbindlichkeiten und den bisherigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab. Bei der Ermittlung der entsprechenden Summe, aber auch bei der Auswahl einer passenden Absicherungslösung, können wir Ihnen weiterhelfen.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen