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Jeden Tag verunglücken rund 3.500 Kinder bei Schulunfällen

Die Zahl der Schülerunfälle ist 2013 im Vergleich zu 2012 um rund vier Prozent zurückgegangen, wie einer Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zu entnehmen ist. Für Betroffene ist jedoch die gesetzliche Absicherung nicht immer ausreichend.
Laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gab es letztes Jahr knapp 1,29 Millionen meldepflichtige Schülerunfälle. Das waren 54.000 Fälle beziehungsweise 4,1 Prozent weniger als 2012.

Verunglückt in der Schule oder auf dem Schulweg
Im Detail: Von über 17 Millionen in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Kindergartenkinder, Schüler und Studenten verunglückten letztes Jahr 1,17 Millionen am Unterrichtsort. Das waren 4,2 Prozent weniger Unfälle als noch in 2012. Zudem gab es 2013 108.238 Schulwegunfälle und damit 2,4 Prozent weniger als im Vorjahr.

Insgesamt verunfallten letztes Jahr 772 Schüler so schwer, dass sie Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente haben. Die Zahl der tödlichen Schülerunfälle sank in 2013 um 28,6 Prozent. Letztes Jahr waren somit 40 derartige Todesfälle zu beklagen. 2012 starben noch 56 Kindergartenkinder, Schüler und Studenten bei einem Unfall in der Betreuungseinrichtung, Schule oder Universität.

Die meisten Unfälle mit Todesfolge, nämlich 34, ereigneten sich 2013 auf dem Schulweg. Aber auch hier gab es einen Rückgang um 14 Fälle im Vergleich zu 2012.

Individuelle Absicherung statt Einheitsschutz
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Unfällen auf dem Schulweg oder während des Schulbesuches leistet, zahlt eine private Kinder-Unfallversicherung sowohl bei Schul- als auch bei Freizeitunfällen. Noch umfassender ist eine Invaliditäts-Versicherung. Sie leistet eine vereinbarte Rentenzahlung, wenn das versicherte Kind infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet.

Die Höhe der mit solchen Policen versicherbaren Invaliditätsleistungen, beispielsweise in Form einer Kapitalsumme und/oder einer Rentenzahlung, ist individuell frei wählbar. Durch dieses Geld lassen sich eventuell notwendige behindertengerechte Umbaumaßnahmen ausgleichen und die finanzielle Zukunft des Kindes auch nach einem bleibenden Unfallschaden sichern.

Dagegen ist die Rentenleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung je nach Alter und unfallbedingter Minderung der Erwerbsfähigkeit gleich hoch. Sie reicht oftmals nicht aus, um die Mehrkosten, die die unfallbedingte Gesundheitsschädigung mit sich bringt, auszugleichen. 

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