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Jeden Tag werden rund sechs Mofas und Mopeds geklaut

Hierzulande gibt es rund 1,7 Millionen Mofas, Mopeds und Co. Warum auch für diese eher langsamen Fahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben und eine Teilkaskoversicherung sinnvoll ist, zeigt eine Statistik.

(verpd) Eine aktuelle gemeinschaftliche Kraftfahrt-Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verdeutlicht, wie viele Schäden durch Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichen wie Mofas und Mopeds verursacht wurden. Ein Ergebnis ist, dass sowohl die Unfallhäufigkeit als auch die Höhe des durchschnittlichen Schadens gestiegen sind. Zudem werden diese Fahrzeuge häufiger gestohlen als beispielsweise Pkws.

Gemäß den Paragrafen 3 und 4 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) benötigen bestimmte nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge ein Versicherungs-Kennzeichen, welches bestätigt, dass für das jeweilige Kfz die gesetzlich geforderte Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Allein 2018 gab es diesbezüglich hierzulande 1,67 Millionen Kleinkrafträder, Segways, geschlossene Leicht-Kraftfahrzeuge und Leicht-Quads, für die ein Versicherungs-Kennzeichen vorgeschrieben ist. Unter die Kleinrafträder fallen beispielsweise Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern.

1,67 Millionen Mofas, Mopeds und Co.

Dies geht aus einer Jahresgemeinschafts-Statistik hervor, die jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) gemeinsam herausgegeben wird.

Neben den genannten Kfz gibt es noch weitere Fahrzeugarten, die ein Versicherungs-Kennzeichen benötigen, wie motorisierte Krankenfahrstühle, E-Bikes oder S-Pedelecs. Diese sind in den genannten 1,67 Millionen Fahrzeugen nicht enthalten, da für diese eine weitere Statistik besteht.

Das gilt auch für die E-Tretroller (E-Scooter) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometer, einer Leistung von höchstens 500 Watt beziehungsweise bei selbstbalancierenden Fahrzeugen von 1.400 Watt. Diese E-Scooter sind erst seit Mitte 2019 für den Straßenverkehr zugelassen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ein Versicherungs-Kennzeichen haben.

Weniger Unfälle, höhere Schäden

Wird mit einem Kfz, das ein Versicherungs-Kennzeichen hat, ein Unfall verursacht, für den kein anderer verantwortlich ist, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung unter anderem die Kosten des Unfallgegners bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen. Der genannten Statistik zufolge wurden mit den 1,67 Millionen versicherten Mofas, Kleinkrafträdern und Co. in 2018 etwa 18.600 Kfz-Haftpflichtunfälle verursacht, für die die Kfz-Haftpflichtversicherer einen Schadenaufwand von 53,19 Millionen Euro zu begleichen hatten.

Zwar hat sich die Gesamtzahl der Fahrzeuge zwischen 2013 und 2018 nur minimal zwischen gut 1,65 und knapp 1,70 Millionen Fahrzeugen verändert. Dennoch ist die Schadenhäufigkeit in diesen sechs Jahren tendenziell um knapp 17 Prozent zurückgegangen. Die Schadenhäufigkeit lag in 2018 bei 11,1 Kfz-Haftpflichtunfällen pro 1.000 Kleinkraftfahrzeuge oder andere Kfz mit Versicherungs-Kennzeichen. In 2013 waren es noch 13,3 Kfz-Haftpflichtunfälle pro 1.000 Kfz mit Versicherungs-Kennzeichen.

Den niedrigsten Wert gab es in 2017 mit 10,9 Kfz-Haftpflichtunfällen pro 1.000 Mofas, Kleinkrafträder und Co. Allerdings hat die durchschnittliche Schadenhöhe, die die Kfz-Haftpflichtversicherer zu begleichen hatten, pro Unfall in 2018 einen neuen Höchstwert von mehr als 2.850 Euro erreicht, 2017 waren es noch 2.626 Euro und 2013 sogar nur 2.290 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Steigerung um fast neun Prozent und gegenüber 2013 sogar um knapp 25 Prozent.

Hohe Diebstahlrate bei Mofas und Mopeds

Deutlich zurückgegangen ist allerdings die Anzahl der gestohlenen kaskoversicherten Mofas und Mopeds. 2018 wurden nach Angaben des GDV 2.086 entwendet und damit fast fünf Prozent weniger als noch in 2017.

Die Diebstahlrate belief sich damit in 2018 auf 7,9 geklaute Mofas und Mopeds pro 1.000 kaskoversicherte Fahrzeuge dieser Art. Die Klaurate ist damit zwar niedriger als noch in 2017, damals lag sie noch bei 8,5 von 1.000 kaskoversicherten Mofas und Mopeds, aber deutlich höher als die Diebstahlrate in 2018 bei allen kaskoversicherten Fahrzeugen – diese betrug 0,5 entwendete Fahrzeuge je 1.000 Kfz aller Art. Bei den Pkws lag die Diebstahlrate in 2018 beispielsweise im Schnitt bei 0,4 gestohlenen Autos pro 1.000 kaskoversicherte Pkws.

Deswegen kann es je nach Fahrzeugwert durchaus sinnvoll sein, auch für ein Mofa, Moped oder sonstiges Fahrzeug mit Versicherungs-Kennzeichen eine Teilkasko-Versicherung abzuschließen, die wie beim Auto auch beim Diebstahl des Fahrzeugs eine Entschädigung zahlt.



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