ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Jeder fünfte Bürger ist in einen Rechtsstreit involviert

Ein Rechtsschutz-Versicherer kommt nach einer Analyse von einer Million Streitfälle privater Bürger zu dem Ergebnis, dass die Streitbereitschaft in Deutschland ansteigt. Besonders bei Privatangelegenheiten ist das Streitpotenzial hoch.

Eine Studie eines Rechtsschutz-Versicherers ergab, dass 2014 über 22 Prozent der Bürger hierzulande in einen Rechtsstreit verwickelt waren. 2012 waren es noch knapp 21 Prozent. Für die Studie wurden jeweils eine Million Streitfälle privater Bürger analysiert.

Häufig geht es nicht nur um Kleinigkeiten

Besonders häufig geht es um private Angelegenheiten. Fast 41 Prozent der Streitfälle fallen in den Privatbereich, wie Streitigkeiten wegen Reisemängeln, Mängelforderungen nach einem Warenkauf oder Ärger wegen einer Onlinebestellung.

Die Dauer von Rechtsstreitigkeiten beträgt bei rund 40 Prozent der Fälle länger als ein Jahr. Zudem stritt man sich nicht nur um Kleinigkeiten – der Streitwert lag bei jedem dritten Streit bei über 2.000 Euro.

Wird zu einem Streit ein Rechtsanwalt hinzugezogen oder muss der Fall sogar vor Gericht geklärt werden, dann gilt jedoch: Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Hilfe bietet hier je nach vereinbartem Versicherungsumfang eine Rechtsschutz-Versicherung.

Kostenschutz für den Streitfall

Eine derartige Police übernimmt zum Beispiel die Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten, um das Recht des Versicherten wie Ansprüche auf Schadenersatz nach einem Unfall als Fußgänger oder Radfahrer gegen den Unfallverursacher durchzusetzen. Unter anderem zahlt der Rechtsschutzversicherer auch die Kosten, wenn ein Versicherter, der Opfer einer Gewaltstraftat geworden ist, Ansprüche in einem Strafgerichtsprozess als Nebenkläger geltend machen möchte.

Doch auch die Verteidigung vor Gericht, wenn dem Versicherten ein fahrlässig begangenes Vergehen – also eine nicht vorsätzlich begangene Straftat, die mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder nur mit einer Geldstrafe geahndet werden kann – vorgeworfen wird, kann mitversichert sein. Selbst Streitigkeiten vor einem Sozial-, Arbeits- oder Verwaltungsgericht oder mit einem Vertragspartner wie zum Beispiel einem Kfz- oder Einzelhändler sind je nach vereinbarten Versicherungsumfang abgesichert.

Mehr Informationen, was eine Rechtsschutz-Versicherung leistet, welche Personen wie Lebenspartner oder Kinder kostenfrei in einer Police mitversichert werden können und welcher individuelle Schutz sinnvoll ist, gibt es bei uns, ARNOLD & PARTNER, Ihrem Finanz- und Versicherungsmakler in Suhl.



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