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Jeder siebte Verstorbene war noch keine 65 Jahre alt

Obwohl die Lebenserwartung heute deutlich höher ist als noch vor zehn oder zwanzig Jahren, sterben immer noch viele, bevor sie das Rentenalter erreichen.

(verpd) Nicht jeder hat das Glück auf ein langes Leben. Neben der Trauer kann ein früher Tod einer Person aber auch zu einem erheblichen finanziellen Problem für die Angehörigen werden. Besonders dramatisch ist es diesbezüglich, wenn ein Ehepartner und/oder Elternteil eines minderjährigen Kindes stirbt. Daher sollte jeder, der einen Partner und/oder Kinder hat, bereits im erwerbstätigen Alter für eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung für den Fall des Falles sorgen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in 2017 – Daten für 2018 liegen noch nicht vor – knapp 932.300 Personen hierzulande verstorben. Davon waren fast 137.000 Personen am Todestag jünger als 65 Jahre, das waren rund 14,7 Prozent aller in 2017 Verstorbenen. Mehr als jeder Siebte erreichte damit nicht das Rentenalter für eine gesetzliche normale Altersrente. Bei den in 2017 über 474.500 verstorbenen Frauen waren 10,2 Prozent, also rund jede Zehnte, noch keine 65 Jahre alt.

Bei den im gleichen Jahr insgesamt knapp 457.800 verstorbenen Männern waren sogar 19,3 Prozent jünger als 65 Jahre. Das heißt, fast jeder fünfte Mann, der in 2017 verstarb, hatte das Rentenalter noch nicht erreicht. Die Daten zeigen, dass man sich nicht darauf verlassen sollte, den Ruhestand zu erleben. Zudem schlecht für die Angehörigen: Die gesetzliche Hinterbliebenenrente, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, ist in der Regel deutlich geringer als das bisherige Einkommen eines Verstorbenen, wie auch aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigen.

Warum eine Hinterbliebenen-Absicherung notwendig ist

Insbesondere wenn man einen (Ehe-)Partner und/oder Kinder hat, ist es daher wichtig, bereits während des Erwerbslebens für eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung der Angehörigen zu sorgen. Selbst wenn der hinterbliebene Ehepartner noch minderjährige Kinder versorgen muss, erhält die Witwe oder der Witwer nach den aktuellen rechtlichen Regelungen rund ein Viertel oder weniger des bisherigen Nettoeinkommens des Verstorbenen als große Witwen- oder Witwerrente.

Wer am Todestag seines Ehepartners, je nach Jahr des Ablebens, noch keine 45 bis 47 Jahre alt ist und keine Kinder zu versorgen hat, erhält maximal für bis zu zwei Jahren eine kleine Witwen-/Witwerrente, die im Vergleich zur großen Witwen-/Witwerrente noch deutlich niedriger ist. Die etwa 254.000 Frauen, die 2017 erstmalig eine große Witwenrente zugesprochen bekamen, erhielten im Durchschnitt 636 Euro als monatliche Hinterbliebenenrente. Eine kleine Witwenrente bekamen vorletztes Jahr rund 1.000 Personen erstmalig, die Höhe betrug im Schnitt monatlich 187 Euro.

Bei den etwa 72.000 Männern mit einem erstmaligen Hinterbliebenenrenten-Bezug lag die große Witwerrente im Durchschnitt bei 301 Euro pro Monat. 200 Männer erhielten 2017 zum ersten Mal eine kleine Witwenrente zugesprochen. Die Höhe betrug im Schnitt monatlich 214 Euro. Die Höhe der Halbwaisenrente, welche rund 55.000 Kinder in 2017 erstmalig beanspruchten, belief sich im Schnitt auf 178 Euro im Monat. Nicht ganz 800 Kindern wurde 2017 erstmalig eine Vollwaisenrente zugesprochen. Die Durchschnittshöhe lag hier bei monatlich 356 Euro.

Sicherung des Lebensstandards für Angehörige

Da die gesetzliche Hinterbliebenenrente in der Regel nicht ausreicht, um für die Angehörigen den bisherigen Lebensstandard zu sichern, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an, mit denen sich finanzielle Lücken schließen lassen.

Für eine individuell passende Hinterbliebenen-Absicherung empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Er ermittelt nicht nur die bedarfsgerechte Höhe, sondern schlägt auch die geeigneten Vorsorgeformen vor.

Beispielsweise bietet eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit die Möglichkeit für eine gegenseitige Absicherung für Paare, aber auch für Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma, mit nur einer Police. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von den Erben des verstorbenen Geschäftspartners verwenden.



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