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Jeder sollte seine voraussichtliche Rentenhöhe kennen

Die gesetzliche Rente alleine reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Doch nur wer weiß, wie hoch in etwa die gesetzliche Rente im Alter sein wird, kann ausreichend vorsorgen. Für die Ermittlung der voraussichtlichen Rentenhöhe gibt es diverse Hilfen.

(verpd) Die Berechnung der voraussichtlichen gesetzlichen Rentenhöhe ist nicht einfach. Einen ersten Überblick gibt die jährlich versandte Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (DRV), aber auch ein kostenloses Onlinerechentool des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Anders als bei der Renteninformation des DRV können im GDV-Onlinetool unter anderem auch Faktoren wie die Inflation und mögliche Gehaltssteigerungen bei der Ermittlung der Alterseinkünfte berücksichtigt werden.

Aktuell erhält ein gesetzlich Rentenversicherter, der 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte seines bisherigen Verdienstes als Rente ausbezahlt, wie ein Blick auf das Rentenniveau, das derzeit bei rund 48 Prozent liegt, zeigt. Für die jüngere Generation erwarten Experten sogar ein noch niedrigeres Rentenniveau. Daher rät auch die Bundesregierung jedem zu einer zusätzlichen Altersvorsorge.

Doch nur wer weiß, wie hoch seine gesetzliche Rente voraussichtlich sein wird, kann ausreichend vorsorgen, um auch im Alter seinen Lebensstandard halten zu können. Allerdings ist die Ermittlung der Rentenhöhe kompliziert. Von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gibt es dazu folgende zwei aktualisierte Broschüren: „Rente: So wird sie berechnet – alte Bundesländer“ und „Rente: So wird sie berechnet – neue Bundesländer“. Sie erklären, wie die gesetzliche Rentenhöhe berechnet wird und welche Faktoren dazu notwendig sind.

Die Renteninformation

Einen ersten Überblick über die voraussichtliche Höhe der Regelaltersrente gibt die jährliche Renteninformation, die jeder ab dem 27. Lebensjahr von der DRV erhält, sofern er mindestens fünf Jahre rentenrechtliche Beitragszeiten hat. Zum einen zeigt die Renteninformation die aktuell bereits bestehenden Rentenansprüche, also die Rentenhöhe zum Rentenbeginn (Regelaltersgrenze), wenn keine weiteren rentenrechtlichen Beitragszeiten mehr dazukommen.

Zum anderen enthält sie auch eine Hochrechnung, wie hoch die Rente zum Rentenbeginn sein wird, wenn sich die bisherige durchschnittliche Beitragszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung der letzten fünf Jahre bis zur Regelaltersgrenze nicht ändert. Die Inflation ist hier allerdings nicht berücksichtigt.

Ein genaueres Ergebnis über die voraussichtliche Höhe der gesetzlichen Altersrente, egal ob Regelaltersrente oder eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen, kann auch bei einer ortsnahen Auskunfts- und Beratungsstelle des DRV erfragt werden.

Rentenberechnung in einer Minute

Eine schnelle Schätzung der voraussichtlichen Rentenhöhe ist auch über ein Onlinerechentool des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) möglich. Laut GDV kann damit jeder in etwa einer Minute mit nur wenigen Eingaben seine gesetzliche Rentenhöhe sowie die Versorgungslücke zum eigentlich gewünschten Alterseinkommen überschlagsweise ermitteln. Unter anderem lassen sich bei der Berechnung mit dem GDV-Rechentool auch die Inflation, eine Gehaltssteigerung und eine privat angesparte Rente mitberücksichtigen.

Ein präziseres Ergebnis der Rentenhöhe ist möglich, sofern man seine bisherigen erreichten Entgeltpunkte kennt – diese stehen in der jährliche Renteninformation des DRV. Die Höhe der gesetzlichen Altersrente alleine sagt jedoch nur wenig aus über die bestehende Einkommenslücke im Rentenalter, die sich aus der Differenz des benötigten Einkommens, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, und des voraussichtlichen Alterseinkommens ergibt.

Wer wissen möchte, wie hoch seine voraussichtlichen gesamten Alterseinkünfte sein werden – dazu gehören neben der gesetzlichen Altersrente auch sonstige Einkünften beispielsweise aus Vermietungen und Kapitalanlagen –, kann sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Der Experte aus der privaten Versicherungswirtschaft kann mithilfe entsprechender Software bei den Berechnungen die Inflation und mögliche Gehaltsänderungen mitberücksichtigen und auch für eine vorhandene Einkommenslücke passende Altersvorsorgeprodukte vorschlagen.



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