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Keine Auslandsreise mit dem Pkw ohne Grüne Karte

Wer mit dem Auto in andere Länder reist, sollte die Grüne Karte mitführen, um Probleme zu vermeiden – das gilt auch für Länder, in denen diese Versicherungs-Bescheinigung nicht zwingend vorgeschrieben ist.

(verpd) Es gibt Länder, die das Mitführen einer „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, umgangssprachlich als Grüne Versicherungskarte bekannt, vorschreiben. In vielen anderen Staaten gibt es zwar keine derartige Verpflichtung, dennoch wird die Karte bei bestimmten Situationen häufig noch verlangt.

Die Grüne Karte ist in zahlreichen Staaten ein anerkannter Nachweis, dass das Auto, mit dem ein Reisender in das jeweilige Land fahren möchte, einen ausreichenden Haftpflichtschutz, der den Bestimmungen des Reiselandes entspricht, hat. Damit soll auch sichergestellt werden, dass bei einem Verkehrsunfall kein Unfallopfer nur deswegen benachteiligt ist, weil der Schaden durch ein im Ausland zugelassenes Kfz verursacht wurde. Für welche Länder ein ausreichender Versicherungsschutz besteht, zeigen die Länderkürzel auf der Grünen Karte an.

Das Grüne-Karten-System ist aktuell ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System, an dem 47 Länder einschließlich vier außereuropäischer Länder teilnehmen. Die offizielle Bezeichnung der aufgrund ihrer Farbe als Grüne Karte bekannten Versicherungs-Bestätigung lautet „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK)“. Üblicherweise wird die Grüne Karte vom Kfz-Versicherer automatisch mit der Kfz-Police an den Kunden verschickt. Fehlt die Grüne Karte, kann sie in der Regel beim Kfz-Versicherer angefordert werden.

Das Kennzeichen alleine reicht nicht immer

In vielen Ländern Europas reicht jedoch seit ein paar Jahren aufgrund eines Kennzeichenabkommens schon alleine das Kfz-Kennzeichen als hinreichender Beweis für das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes, dementsprechend besteht hier keine Mitführpflicht für die Grüne Karte. Dies gilt für alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz, Andorra und Serbien.

Dennoch ist es auch hier empfehlenswert die Grüne Karte mitzuführen, denn sie wird immer noch in einigen Staaten bei Kontrollen und Unfällen von der Polizei verlangt. Außerdem kann damit unter Umständen die Schadenabwicklung nach einem Unfall beschleunigt werden.

In einigen Ländern wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, Ukraine und Weißrussland wird das Mitführen der Grünen Karte bei der Einreise mit dem Pkw jedoch immer noch vorgeschrieben.

Wenn die Grüne Karte nicht gilt

Für manche Länder gibt es zudem spezielle Regelungen: In Russland, Israel, Iran, Marokko, Tunesien und der Türkei ist das Mitführen der Grünen Karte ebenfalls Pflicht, allerdings wird nicht automatisch in jeder Kfz-Police ein ausreichender Versicherungsschutz für diese Länder gewährt und bestätigt. Reisende, die mit dem Wagen in die Türkei fahren möchten, müssen darauf achten, dass der Versicherungsschutz im gesamten Land, also im europäischen und im asiatischen Teil gültig ist.

Besteht kein ausreichender Schutz durch die vereinbarte Kfz-Haftpflichtversicherung für das jeweilige Land, ist auf der Grünen Karte das entsprechende Länderkürzel durchgestrichen. Ein fehlender Versicherungsschutz für ein Land kann zum Teil optional gegen Aufpreis in dem bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag mitversichert werden, um eine ausreichende Bestätigung auf der Grünen Karte zu erhalten. Im Kosovo ist die Grüne Versicherungskarte als Nachweis generell nicht gültig. Hier muss man für die Einreise mit dem Pkw oder Motorrad eine Grenzversicherung abschließen

Dies gilt auch, wenn man in ein Land, das das Mitführen der Grünen Karte vorschreibt, einreisen will, aber man diese vergessen hat oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz damit nachweisen kann, zum Beispiel, weil das Länderkürzel durchgestrichen ist. Eine Grenzversicherung ist meist beim Zollamt an der Grenze erhältlich. Allerdings ist die Versicherungsprämie dafür in der Regel deutlich höher und die Versicherungssummen um einiges niedriger, als wenn man den Versicherungsschutz in der eigenen Kfz-Police – sofern dies möglich ist – mitversichert hätte.



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