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(K)eine erhöhte Kfz-Versicherungsprämie nach einem Unfall

Hat man in diesem Jahr einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein anderer geschädigt wurde, muss man normalerweise im nächsten Jahr mit einer Verteuerung des Kfz-Versicherungsbeitrages rechnen. Dies lässt sich unter bestimmten Umständen jedoch verhindern.

(verpd) Jeder, der einen Verkehrsunfall verursacht, hat das Recht, einen dabei angerichteten Schaden aus der eigenen Tasche zahlen. Damit lassen sich eine Schlechterstellung des Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-Haftpflichtversicherung und damit eine Verteuerung der Versicherungsprämie verhindern. Allerdings ist das nur in bestimmten Fällen sinnvoll.

Die Prämienhöhe der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für einen Pkw errechnet sich unter anderem aus der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Die SF-Klasse bestimmt den eingeräumten Schadenfreiheitsrabatt (SFR) und damit den prozentualen Anteil der Grundprämie, die den zu zahlenden Versicherungsbeitrag ergibt. Die SF-Klasse und damit der SFR richten sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre, also der Jahre, in denen kein Verkehrsunfall gemeldet wurde, für den die Kfz-Haftpflicht- oder die Vollkaskoversicherung einen Schaden begleichen musste.

Je höher die Anzahl der schadenfreien Jahre, desto besser ist die SF-Klasse und desto weniger muss der Versicherungskunde in der Regel für seine Kfz-Versicherung zahlen. Hat man mit dem versicherten Fahrzeug einen Kfz-Unfall schuldhaft verursacht, bei dem andere geschädigt wurden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung deren Schaden. Eine bestehende Vollkaskoversicherung übernimmt dagegen Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, auch wenn man den Unfall selbst fahrlässig verursacht hat.

Warum ein Unfall die Kfz-Prämie erhöht

Wurde von der Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung ein Schaden übernommen, werden Anfang des nächsten Kalenderjahres die SF-Klasse und damit der SFR der eigenen Kfz-Police schlechtergestellt; damit verteuert sich zum Anfang des nächsten Jahres auch die Kfz-Versicherung.

Die Höhe der Schlechterstellung der SF-Klasse und somit des SFR nach einem Unfall ist in den Versicherungs-Bedingungen, die der Kfz-Police zugrunde liegen, geregelt und kann je nach Kfz-Versicherer abweichen.

Schon ein selbst verursachter Kfz-Unfall kann beispielsweise dazu führen, dass es zu einer Verdoppelung der Kfz-Versicherungsprämie kommt. Je mehr Unfälle man in einem Kalenderjahr verursacht, für die die Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung leistet, desto höher ist die Schlechterstellung der SF-Klasse und des SFR.

Bagatellschäden dem Kfz-Versicherer erstatten …

Keinen Einfluss auf die Höhe der Schlechterstellung von SF-Klasse und SFR hat dagegen die Höhe der vom Kfz-Versicherer gezahlten Entschädigung, das heißt, es spielt keine Rolle, ob der Kfz-Versicherer 500 Euro oder 50.000 Euro für den Unfallschaden bezahlt hat. Das wiederum hat zur Folge, dass bereits kleinere Bagatellunfälle mit wenigen Hundert Euro dazu führen, dass sich die Kfz-Versicherungsprämie um mehr als das Doppelte erhöht. Es gibt jedoch auch Wege, eine Schlechterstellung der SF-Klasse zu vermeiden.

Der Versicherungskunde kann beispielsweise nach der Schadenregulierung durch den Kfz-Versicherer die Höhe eines Schadens an den Versicherer erstatten und so eine Rückstufung der SF-Klasse verhindern. Möglich ist dies innerhalb sechs Monaten – oder je nach Vertragsvereinbarung auch länger – nach Abschluss der Schadenregulierung. Sinnvoll ist ein solches Vorgehen besonders bei Bagatellschäden, sofern die Schadenhöhe niedriger ist als die Prämienerhöhung, die sich anderenfalls in den nächsten fünf oder zehn Jahren ergeben würde.

Daher informieren viele Kfz-Versicherer ihre Versicherungskunden, wenn die gezahlte Schadensumme je Unfall nicht mehr als 500 Euro oder 1.000 Euro beträgt, um ihnen eine fristgerechte Rückzahlung zu ermöglichen. Es ist aber auch möglich, innerhalb der genannten Frist beim Kfz-Versicherer nachzufragen, ob es sich auszahlt, einen bereits regulierten Schaden selbst zu tragen.

… oder gleich selbst an den Geschädigten zahlen

Eine weitere Möglichkeit, speziell bei Bagatellschäden eine SFR-Schlechterstellung zu vermeiden, ist es, einen Unfall, für den die Kfz-Haftpflichtversicherung einspringen würde, nicht dem Kfz-Versicherer zu melden, sondern den Schaden des Unfallgegners selbst zu bezahlen. Zwar muss ein Verkehrsunfall, sofern er dazu führen kann, dass die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den dabei entstandenen Schaden ersetzt, binnen einer Woche dem Kfz-Versicherer gemeldet werden.

In vielen Kfz-Policen gibt es davon jedoch eine Ausnahmeregelung für Bagatell- oder Kleinschäden bis zu einer bestimmten, in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegten Schadenhöhe, oftmals sind dies 500 Euro oder 1.000 Euro. Ist eine Einigung mit dem Geschädigten nicht möglich oder stellt sich heraus, dass es doch besser wäre, wenn der Kfz-Versicherer den eventuell bereits vorab bezahlten Schaden übernimmt, kann man den Vorfall noch bis Ende des Jahres, an dem der Unfall passiert ist, an den Versicherer melden.

Im Dezember angefallene Kleinschäden können je nach Vertragsvereinbarung oftmals auch noch bis spätestens 31. Januar des nächsten Jahres dem Kfz-Versicherer nachgemeldet werden. Wer einen Bagatellschaden aus der eigenen Tasche an den Unfallgegner zahlen möchte, ohne den Unfall vorab dem Kfz-Versicherer zu melden, sollte sich vorsorglich beim Kfz-Versicherer nach den entsprechenden Meldefristen erkundigen.

Vertraglich vereinbarte Rabattretter

Es gibt zudem noch vorausschauende Möglichkeiten, um bereits im Vorfeld, also noch bevor ein Unfall passiert ist, sicherzustellen, dass es nach einem eingetretenen Schaden nicht zu einer Schlechterstellung der SF-Klasse oder des SFR und damit zu einer Beitragserhöhung kommt. In vielen Kfz-Versicherungspolicen kann man nämlich teils optional bei der Beantragung oder auch später, je nach SF-Klasse und Alter der Fahrer, eine Rabattretter- oder Rabattschutzklausel vereinbaren.

Im Rahmen einer Rabattretterklausel verzichtet der Kfz-Versicherer, dass sich der Versicherungsbeitrag im nächsten Kalenderjahr aufgrund eines Schadenfalls erhöht. Je nach Vereinbarung kann sich wegen eines Schadens dann zwar im nächsten Jahr die SF-Klasse verschlechtern, der bisherige SFR als Grundlage für die Prämienberechnung bleibt jedoch auf dem bisherigen Stand bestehen.

Ist dagegen eine Rabattschutzklausel in der Police vereinbart, wird im Schadenfall weder eine Schlechterstellung der SF-Klasse noch des SFR vorgenommen. Je nach vertraglicher Regelung bleiben damit die SF-Klasse und der SFR im nächsten Kalenderjahr auf dem bisherigen Stand oder es werden beide sogar so gestellt, als wenn es keinen Schadenfall gegeben hätte, obwohl die Kfz-Versicherung den Schaden ersetzt hat.



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