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Keine gesetzliche Rente ohne vorherigen Antrag

Eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung, egal ob Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrente, muss fristgerecht beantragt werden. Eine aktualisierte Broschüre hilft, Fehler beim Rentenantrag zu vermeiden.

(verpd) Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gibt es hierzulande eine gesetzliche Rente nur auf Antrag. Dabei ist jedoch einiges zu beachten, damit die Rente in der richtigen Höhe und auch zeitnah ausgezahlt wird. Einzelheiten dazu erklärt eine kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Wer bestimmte Kriterien erfüllt, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Witwen-, Witwer-, Waisen- oder Erwerbsminderungs-Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Allerdings wird die Rente nicht automatisch ausgezahlt. Um eine Rente zu bekommen, muss ein entsprechender Rentenantrag fristgerecht und mit allen notwendigen Angaben und Unterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingereicht werden.

Fristen und notwendige Unterlagen

Um sicherzustellen, dass beispielsweise die Altersrente nahtlos ab dem gewünschten Rentenbeginn ausgezahlt wird, sollte laut DRV der Rentenantrag drei Monate davor gestellt werden.

Eine Hinterbliebenenrente sollte am besten zeitnah nach dem Tod des Verstorbenen oder zumindest innerhalb eines Jahres danach gestellt werden. Denn eine solche Rente wird maximal für zwölf Monate vor dem Antragsmonat rückwirkend bezahlt.

Im Antrag sollten alle abgefragten Angaben wie die persönliche steuerliche Identifikationsnummer, die Rentenversicherungs-Nummer, die Krankenkasse oder Krankenversicherung und die Krankenversicherungs-Nummer eingetragen werden. Zudem müssen auch bestimmte Dokumente und Nachweise wie eine bestätigte Kopie des Personalausweises, die Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise über die Berufsausbildungen dem Antrag beigefügt werden.

Teure Folgen einer fehlerhaften Beantragung

Fehlende Angaben oder Dokumente können dazu führen, dass sich die Bearbeitung und damit eventuell die Rentenzahlung verzögert, die Rentenhöhe zu niedrig berechnet oder der Anspruch auf eine Rente sogar komplett verweigert wird. Die aktualisierte 28-seitige Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ des DRV enthält hilfreiche Tipps, worauf es bei der Beantragung ankommt und wie sich Fehler bei der Beantragung vermeiden lassen. Der Ratgeber kann kostenlos auf der Website des DRV heruntergeladen oder unter der DRV-Servicenummer 0800 10004800 telefonisch angefordert werden.

Fast alle Rentenanträge sind online beim DRV im PDF-Format herunterladbar, können aber auch über die genannte DRV-Servicenummer bestellt oder direkt bei einer der bundesweiten DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen bezogen werden. Der Rentenantrag selbst kann persönlich vor Ort an einer DRV-Auskunfts- und Beratungsstelle, aber auch in Gemeindeverwaltungen oder Versicherungsämtern gestellt werden. Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen lassen sich Fragen rund um die Rente und den Rentenantrag direkt mit einem DRV-Sachbearbeiter klären.

Es ist aber auch möglich, den Rentenantrag direkt online beim DRV zu stellen oder in Papierform ausgedruckt, ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen versehen, an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger zu senden. Informationen zu den einzelnen Rentenarten, zum Beispiel welche Voraussetzungen für die verschiedenen Altersrentenarten, die Erwerbsminderungsrente oder die Hinterbliebenenrente notwendig sind, sind direkt im DRV-Webportal online abrufbar. Hierzu gibt es zudem zahlreiche kostenlos herunterladbare Broschüren und Ratgeber des DRV.

Langfristige Planung sorgt für finanzielle Sicherheit

Grundsätzlich ist es bezüglich aller Rentenarten sinnvoll, sich bereits lange, bevor sich ein solcher Rentenanspruch verwirklicht, die zu erwartende finanzielle Situation im Rentenalter, bei einer Erwerbsminderung oder auch als Hinterbliebener zu analysieren.

Besteht eine Einkommenslücke zwischen dem zu erwartenden Einkommen – hierzu zählen die gesetzliche Rente wie auch andere Einkünfte dazu – und dem gewünschten oder mindestens benötigten monatlichen Einkommen, sollte man frühzeitig entsprechend vorsorgen.

Ein Versicherungsexperte hilft bei der Ermittlung, wie hoch die individuelle Einkommensabsicherung unter Einbeziehung der gesetzlichen Rente und sonstigen zu erwartenden Einkünften ist. Er informiert aber auch, mit welchen individuell passenden Vorsorgeprodukten sich vorhandene Einkommenslücken am besten schließen lassen.



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