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Keine Willkür bei der Betriebsrente

Lebt eine Gruppe von Betriebsrentnern statistisch gesehen im Durchschnitt länger als die Bezieher einer ausschließlich gesetzlichen Rente, so darf das bei der Erhöhung der Renten nicht zu ihren Ungunsten berücksichtigt werden. Das geht aus einem vor Kurzem getroffenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Az.: 3 AZR 402/12).

Ein Mann erhielt seit seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben eine Betriebsrente. Diese Rente wurde regelmäßig zum 1. Januar eines jeden Kalenderjahres erhöht. Per 1. Januar 2008 erfolgte eine Anhebung um 1,4 Prozent, zum 1. Januar 2009 um 2,5 Prozent. An beiden Anpassungsstichtagen berücksichtigte sein Ex-Arbeitgeber jedoch einen sogenannten „biometrischen Faktor“, mit welchem die Rentenanpassung um jeweils 0,765 Prozentpunkte gemindert wurde.

Zur Begründung berief sich der Arbeitgeber auf seine Versorgungsordnung. Die sieht vor, dass die Rentenanpassung gemindert werden darf, wenn seine Betriebsrentner statistisch gesehen durchschnittlich länger leben als die Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das sei in den beiden Jahren der Fall gewesen.

Billiges Ermessen

Ebenso wie die Vorinstanzen hielten auch die Richter des Bundesarbeitsgerichts die Regelung in der Versorgungsordnung für rechtswidrig. Sie gaben der Klage des Betriebsrentners, mit der er sich gegen die Minderung der Rentenanpassung wehrte, in vollem Umfang statt.

Nach Ansicht der Richter entspricht eine Regelung, nach welcher bei der Anpassung einer Betriebsrente ein sogenannter „biometrischer Faktor“ zu berücksichtigen ist, nämlich nicht dem sogenannten „billigen Ermessen“ im Sinne von Paragraf 315 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Das monatliche Ruhegeld des Klägers war daher zu den beiden Anpassungsstichtagen um jeweils weitere 0,765 Prozentpunkte zu erhöhen.

Rechtzeitig vorsorgen

Wer sichergehen möchte, dass sein Renteneinkommen im Alter reicht, sollte sich bereits während der Erwerbstätigkeit um eine ausreichende Altersvorsorge kümmern.

Um ein mögliches Defizit zwischen dem Nettoverdienst und den derzeit zu erwartenden Altersbezügen auszugleichen, bietet die Versicherungswirtschaft diverse Vorsorgeprodukte an. Auch eine lebenslange Rente, deren Mindesthöhe bereits heute garantiert wird, ist möglich. Zudem gibt es Lösungen, die vom Staat mit Zulagen und/oder Steuervergünstigungen gefördert werden.

Damit auch für den persönlichen Bedarf und die jeweilige Situation die beste Lösung gefunden wird, empfiehlt sich ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Der Experte kann unter anderem ermitteln, wie hoch die Absicherung im Alter entsprechend der aktuellen Situation sein wird und inwieweit eine Einkommenslücke besteht.



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