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Kfz-Unfall im Ausland: So lassen sich Probleme vermeiden

Ein Verkehrsunfall im Ausland kann für einen Reisenden aufgrund von Sprachschwierigkeiten, aber auch wegen anderer Vorschriften als in Deutschland gelten, schnell zum Problem werden. Wie man solche Schwierigkeiten umgeht.

(verpd) Bei einer Auslandsreise mit dem eigenen Kfz helfen eine vorausschauende Planung sowie die Mitnahme bestimmter Dokumente und Notfallnummern mögliche Schwierigkeiten bei einem Verkehrsunfall zu umgehen und die Schadensabwicklung zu erleichtern. Zudem sollte man im Vorfeld die wichtigsten Verkehrs- und Verhaltensregeln des jeweiligen Reiselandes kennen.

Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Doch wer im Ausland verunfallt, hat oftmals zusätzlich mit Sprachschwierigkeiten zu kämpfen, wenn es darum geht, sich mit dem Unfallgegner und der Polizei zu verständigen und zum Beispiel die Unfalldaten der Unfallgegner aufzunehmen. Auch die Verkehrsvorschriften und -regeln eines Landes können von den heimischen abweichen, was zusätzlich für Ärger sorgen kann.

Welche Verkehrsregeln im europäischen Ausland gelten, was dort zur vorschriftsmäßigen Kfz-Ausrüstung gehört und welche Unfallmaßnahmen wichtig sind, verdeutlicht die App „Mit dem Auto ins Ausland“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Die App ist in den gängigen App-Stores kostenlos erhältlich. Was speziell bei einem Unfall im Ausland zu beachten ist, erklärt die Broschüre „Unfall im EU-Ausland“, die beim EVZ heruntergeladen werden kann.

Was man alles dabeihaben sollte

Unter anderen raten Verkehrsexperten, immer einen Europäischen Unfallbericht sowie insbesondere bei Auslandsreisen die Grüne Karte im Auto, Kraftrad oder Wohnmobil mitzuführen. Der Europäische Unfallbericht ist EU-weit einheitlich, in elf Sprachen ausgeführt und ermöglicht damit eine Unfallprotokollierung ohne Sprachbarrieren. Er kann in der Regel kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung oder auch online beim GDV Dienstleistungs-GmbH angefordert werden.

Die Grüne Karte wiederum ist der in diversen Ländern anerkannte Nachweis, dass das Fahrzeug einen ausreichenden Kfz-Haftpflichtschutz, der den Bestimmungen des Reiselandes entspricht, hat. Auf Reisen sollte man zudem den Personalausweis oder Reisepass, den Führerschein und den Kfz-Fahrzeugschein parat haben. Wichtig sind zudem die Daten der eigenen Kfz-Versicherungspolice wie die Kfz-Versicherungsnummer und der Name des Kfz-Versicherers – diese sind auch auf der Grünen Karte vermerkt. Des Weiteren sollte man die wichtigsten Notfallnummern griffbreit haben.

Dazu gehören die europaweite Notrufnummer 112, die Nummer der Schadenhotline der eigenen Kfz-Versicherung und, sofern vorhanden, des Kfz-Schutzbriefes und der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung. Immer dabei haben sollte man zudem eine oder mehrere Warnwesten – je nach Land ist das auch vorgeschrieben –, ein Warndreieck und einen Erste-Hilfe-Koffer. In manchen Ländern wie in Bulgarien, Rumänien, Litauen, Estland und Griechenland muss auch ein Feuerlöscher im Pkw sein.

Wann die Polizei notwendig ist

Das Wichtigste bei jedem Verkehrsunfall, egal ob er sich im In- oder Ausland ereignet hat, ist, Ruhe zu bewahren. Zuallererst gilt es die Unfallstelle zu sichern, also vor dem Aussteigen den Warnblinker einzuschalten, die Warnweste anzuziehen und ein Warndreieck aufzustellen. Gab es Verletzte, ist entsprechende Erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst zu verständigen. In Europa ist dies mit der Notrufnummer 112 sowohl vom Mobil- aus auch vom Festnetztelefon kostenfrei und teils sogar in verschiedenen Sprachen möglich.

Zudem muss bei einem Unfall mit Verletzten immer die Polizei gerufen werden. Grundsätzlich sollte man die Polizei auch rufen, wenn es zu hohen Blechschäden gekommen ist oder man mit einem Mietwagen verunfallt. Die Polizei sollte auch bei kleineren Bagatellschäden gerufen werden, wenn es Streitigkeiten bezüglich der Schuld am Unfall gibt, der Unfallgegner Fahrerflucht begangen hat, unter Drogen oder Alkoholeinfluss steht oder keine näheren Angaben zur Kfz-Versicherung macht.

In manchen Ländern wie Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn ist es auch bei Bagatellschäden wichtig und zum Teil Pflicht, die Polizei zu verständigen. Um keinen Fehler zu begehen, ist es daher eigentlich immer richtig, die Polizei zu rufen und ein Unfallprotokoll zu verlangen. In Österreich fällt dafür bei Bagatellschäden, bei der die Unfallprotokollierung ohne Polizei möglich gewesen wäre, jedoch eine Unfallmeldegebühr, auch Blaulichtsteuer genannt, in Höhe von 36 Euro an, die der Unfallschuldige zu zahlen hat.

Für eine reibungslose Schadenregulierung

Für eine reibungslose Schadenregulierung sind der Unfallhergang und alle notwendigen Daten der Unfallbeteiligten und -zeugen wie Name, Adresse sowie das Kfz-Kennzeichen und die Daten der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu dokumentieren.

Füllt man den Europäischen Unfallbericht noch am Unfallort aus und lässt ihn von allen Unfallbeteiligten unterschreiben, minimiert man das Risiko, wichtige Daten nicht protokolliert zu haben.

Bilder von der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln können bei der Klärung der Schuldfrage und als Nachweis für einen entstandenen Schaden helfen. Wird man selbst bei einem Unfall verletzt, ist es laut Rechtsexperten sinnvoll, sich von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen, um bei Schmerzensgeld-Forderungen keine Schwierigkeiten mit der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu bekommen.

Unfallmeldung an die eigene und gegnerische Kfz-Versicherung

Grundsätzlich sollte man einen Unfall immer zeitnah der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung melden und dem Kfz-Versicherer die entsprechenden Unfallunterlagen wie Unfallbericht und Unfallbilder zusenden. Denn der eigene Kfz-Versicherer prüft, ob vom Unfallgegner zwischenzeitlich gestellte Forderungen gerechtfertigt und von der Kfz-Versicherung zu bezahlen sind oder ob es sich um unberechtigte oder überhöhte Forderungen handelt, die der Versicherer dann entsprechend ablehnt.

Wer Schadenersatz- und/oder Schmerzensgeld-Forderungen gegen den Unfallgegner geltend machen will, sollte diese umgehend bei der gegnerischen Kfz-Versicherung anmelden. Jede Kfz-Haftpflichtversicherung im EU-Ausland hat auch einen Schadensregulierungs-Beauftragten in Deutschland, bei dem man seine Forderungen stellen kann.

Beim Zentralruf der Autoversicherer erfährt man online, per Smartphone (mobile.zentralruf.de) oder auch telefonisch (Telefonnummer 0800 2502600 in Deutschland oder +4940 300330300 im EU-Ausland) unter Nennung der Unfalldaten die Kontaktdaten der gegnerischen Kfz-Versicherung.



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