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Kfz-Versicherung: Nicht jedes Schnäppchen rentiert sich

Nicht immer ist eine preiswertere Kfz-Versicherung auch tatsächlich die bessere Wahl. Mitunter kann einem die vermeintliche Prämienersparnis im Schadenfall um das Zigfache teurer kommen. Daher sollte man sich vor einem geplanten Versichererwechsel umfassend informieren.

(verpd) Jetzt ist wieder die Zeit, in der diverse Werbespots hohe Einsparungen versprechen, wenn man seine Kfz-Versicherung kündigt und zu einem anderen Versicherer wechselt. Denn die meisten Kfz-Policen können noch bis zum 30. November gekündigt werden, um dann bis zum 1. Januar bei einem anderen Kfz-Versicherer einen neuen Kfz-Versicherungsvertrag abzuschließen. Wer jedoch wechseln möchte, sollte insbesondere darauf achten, dass das günstigere Angebot nicht auch einen schlechteren Versicherungsschutz als bisher aufweist. Denn das kann im Schadenfall teuer werden.

Wer glaubt, dass jede Kfz-Versicherung den gleichen Versicherungsschutz bietet, der irrt sich. Schon lange gibt es hinsichtlich der versicherten Risiken und der Leistungen im Schadenfall zum Teil deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen angebotenen Kfz-Tarifen der verschiedenen Versicherer. Und genau das muss beachtet werden, wenn man seine Kfz-Versicherung kündigen und einen entsprechenden Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer abschließen möchte.

Anderenfalls kann es vorkommen, dass ein Schadenrisiko, das in der bisherigen Kfz-Police mitversichert war, in der neuen Kfz-Versicherung nicht zum vereinbarten Versicherungsumfang gehört. Im Schadenfall müsste man seinen Schaden dann selbst tragen, was die Prämienersparnis, die man möglicherweise durch den Versichererwechsel eingespart hat, um ein Vielfaches übersteigen kann.

Kfz-Haftpflichtschutz mit Zusatzfeatures

Wird ein Auto angemeldet und auf öffentlichen Straßen genutzt, muss dafür eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten und das Schmerzensgeld für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, die mit dem versicherten Pkw bei anderen verursacht wurden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab, zum Beispiel, wenn ein anderer Kfz-Fahrer am Unfall schuld war und dennoch Forderungen stellt.

Je nach Versicherer und Kfz-Tarif sind jedoch auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung Unterschiede im Versicherungsumfang möglich. So können die vereinbarten Versicherungssummen, die der Kfz-Versicherer im Schadenfall maximal übernimmt, unterschiedlich hoch sein. Generell gilt: je höher, desto besser. Denn reicht im Schadenfall die Versicherungssumme nicht aus, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter, den restlichen Schaden aus der eigenen Tasche zahlen.

Bei manchen Kfz-Haftpflichtpolicen werden automatisch eine Mallorca-Deckung, ein Schutzbrief, ein Auslandsschutz und/oder eine Fahrerschutz-Versicherung kostenlos mitversichert. Bei anderen Kfz-Tarifen können diese Risiken nur gegen eine Zusatzprämie mit eingeschlossen werden oder sind gar nicht versicherbar. Die Fahrerschutz-Versicherung leistet beispielsweise im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung auch für den Fahrer des versicherten Pkws bei einem von ihm selbst fahrlässig verschuldeten Unfall und bietet ihm finanzielle Sicherheit bei erlittenen Verletzungen.

Unterschiede bei der Voll- oder der Teilkaskoversicherung …

Auch bei der Voll- oder der Teilkaskoversicherung gibt es Unterschiede beim Versicherungsumfang. Während in einigen Teilkaskotarifen nur Unfälle mit Haarwild wie Rehen, Füchsen und Wildschweinen versichert sind, decken andere auch Kollisionsschäden mit mehr oder allen Tierarten, also zum Beispiel mit Vögeln, Kühen und Pferden ab. Auch Marderbissschäden sind bei manchen Teilkaskopolicen kostenlos, bei anderen nicht oder nur gegen Aufpreis versichert.

Bei der Vollkaskoversicherung gewährleisten einige Kfz-Tarife eine Neupreisentschädigung. Das heißt, je nach Vereinbarung wird dann bei einem Unfall statt des Zeitwertes der Neuwert nach einem Totalschaden erstattet, selbst wenn sich der Unfall bis zu sechs, zwölf oder auch 24 Monate nach dem Kauf ereignet hat.

Normalerweise müssen Versicherer grob fahrlässig verursachte Voll- oder Teilkaskoschäden, zum Beispiel, wenn der Kfz-Fahrer erheblich zu schnell unterwegs war und deswegen einen Unfall verursacht hat, nur teilweise oder gar nicht übernehmen. Manche Policen enthalten jedoch eine Vereinbarung, die besagt, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden mit Ausnahme von Fahrten unter Drogen- und Alkoholeinfluss mitversichert sind.

… und bei der Höhe des Schadenfreiheitsrabatts

Doch nicht nur der Versicherungsumfang kann sich je nach Versicherer und Kfz-Tarif unterscheiden, auch die Höhe des eingeräumten Schadenfreiheitsrabatts, die sich in der Regel nach der Anzahl der schadenfreien Jahre richtet, kann anders sein. Manche Kfz-Versicherer berechnen die Jahresprämie nach fünf schadenfreien Jahren (Schadenfreiheitsklasse SF 5) mit 46 Prozent der Grundprämie, andere verlangen dagegen bei gleicher SF-Klasse nur 38 Prozent.

Je nach gewähltem Kfz-Tarif gewähren manche Kfz-Versicherer ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse auch einen Unfall-Rabattschutz, das heißt, selbst nach einem Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden ändert sich zum Beispiel der bisherige Schadenfreiheitsrabatt im Folgejahr nicht. Besteht keine solche Vereinbarung, verschlechtert sich der gewährte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel immer im nächsten Jahr, wenn der Kfz-Versicherer für einen Kfz-Haftpflicht- und/oder Vollkaskoschaden leisten musste.

Zudem gibt es je nach Kfz-Tarif meist unterschiedliche Prämienrabatte und Rabatthöhen. So wird in einigen Kfz-Policen ein Prämienrabatt für den Verzicht auf eine freie Werkstattwahl nach einem Kaskoschaden, ein Einzelfahrerrabatt, ein Garagenrabatt, ein Partnerrabatt oder ein Wenigfahrerrabatt eingeräumt. Fällt der Rabatt weg, wird die Jahresprämie teurer.

Fristgerecht kündigen …

Die Beispiele zeigen bereits, wie unterschiedlich Kfz-Tarife für ein und dasselbe Auto sein können. Wer nicht nur sichergehen möchte, dass er eine günstigere Prämie als bisher erhält, sondern auch zumindest einen gleichen oder sogar besseren Versicherungsschutz, muss im Detail die bisherige Police mit den anderen angebotenen Kfz-Tarifen vergleichen.

Anderenfalls kann es im Schadenfall zu einer teuren Überraschung kommen, wenn beispielsweise ein bisher mitversicherter Marderbissschaden an der Verkabelung, der leicht mehrere Hundert bis einige Tausend Euro kosten kann, von der neuen Police nicht mehr übernommen wird.

Kfz-Versicherungsverträge können in der Regel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsablauf gekündigt werden. Da der Vertragsablauf der meisten Autoversicherungen der 1. Januar eines Jahres ist, muss die Kündigung bis spätestens 30. November des Vorjahres beim Versicherer eingegangen sein, damit sie fristgerecht ist. Damit man einen Kündigungsnachweis hat, sollte das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben erfolgen. Zudem ist es sinnvoll, mit der Kündigung eine schriftliche Kündigungsbestätigung beim Versicherer anzufordern.

… und rechtzeitig einen Folgevertrag abschließen

Wichtig ist zudem, dass man darauf achtet, dass der Folgevertrag nahtlos ab Beendigung des Vorvertrages beginnt. Der Versicherungsschutz der neuen Kfz-Police sollte daher in der Regel ab 1. Januar bestehen, anderenfalls darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Bei einem Versichererwechsel muss der Kfz-Halter keine neue Versicherungs-Bestätigung bei der Zulassung einreichen, da der neue Versicherer nach der Antragsannahme automatisch die Zulassungsstelle darüber informiert, wann der neue Versicherungsschutz besteht.

Wer den Versicherer wechseln will, sollte jedoch beachten, dass ein Kfz-Versicherer auch einen bisher bestehenden und in der neuen Kfz-Police beantragten Kaskoschutz ablehnen kann, zum Beispiel, wenn man als Antragsteller in den letzten Jahren bereits mehrere Kaskoschäden hatte. In diesem Fall würde nur noch ein Kfz-Haftpflichtschutz gegeben sein – außer man findet rechtzeitig einen anderen Versicherer, der den gewünschten Kaskoschutz mitversichert.

Wer sich den Wechselstress ersparen will, kann auch einfach bei seinem Kfz-Versicherer nachfragen, inwieweit man zum Beispiel Prämien einsparen kann, wenn man seine Zahlweise von unterjährig auf jährlich ändert, oder auf einen anderen Kfz-Tarif des Versicherers umsteigt. Auch Prämienrabatte, die eventuell im vorhandenen Tarif möglich sind, aber noch nicht genutzt wurden, wie zum Beispiel ein Rabatt für Wenigfahrer, können die Jahresprämie um einige Prozent senken.



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