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Kinder im Auto – gefährliche Nachlässigkeit

Eine vor Kurzem veröffentlichte Studie zeigt, dass etwa jedes zweite Kind unter 12 Jahren im Auto nicht richtig gesichert ist. Die Mehrzahl der Fehler war so gravierend, dass die Kinder bei einem Unfall schwer verletzt worden wären. Wie man solche Fehler vermeidet.

(verpd) Jeder Autofahrer, der Kinder im Pkw mitnimmt, sollte eigentlich wissen, dass nicht nur er sich beim Fahren anschnallen muss, sondern auch dafür verantwortlich ist, dass die kleinen Insassen vorschriftsmäßig gesichert sind. Eine Beobachtungs- und Befragungsstudie offenbart zum Teil gravierende Fehler bei der Hälfte der mitfahrenden Kinder bis zu elf Jahren. Zudem war jedem zweiten betroffenen Autofahrer nicht klar, wie er das Kind richtig hätte sichern müssen.

Eine absolute Sicherheit, dass man mit seinem Pkw keinen Unfall erleidet, gibt es nicht. Daher sollte man zumindest alles Machbare dafür tun, damit man selbst und die Insassen – insbesondere mitfahrende Kinder – im Falle des Falles ein möglichst kleines Verletzungsrisiko haben. Neben den mittlerweile in den meisten Autos vorhandenen Airbags bietet ein angelegter Sicherheitsgurt und bei kleineren Kindern ein passender und vorschriftsmäßig installierter Kindersitz bei Unfällen den besten Schutz vor schweren Verletzungen.

Doch insbesondere bei der Sicherung der Kinder mangelt es oftmals, wie eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) verdeutlicht. Für die Untersuchung wurden zwischen Mitte 2016 bis Mitte 2017 in Deutschland 1.042 Pkw-Fahrer, die mit Kindern im Alter bis zu elf Jahren unterwegs waren, nach ihrem Wissen und den Gewohnheiten bei der Insassensicherung der mitfahrenden Sprösslinge befragt. Zudem wurde überprüft, inwieweit die Kinder richtig im Auto gesichert waren.

Jedes zweite Kind nicht richtig gesichert

Fast die Hälfte, konkret 48 Prozent der mitfahrenden Kinder, war nicht vorschriftsmäßig gesichert. Bei sechs von zehn der nicht richtig gesicherten Kinder waren die Fehler so gravierend, dass die Wahrscheinlichkeit von schweren Verletzungen der Sprösslinge im Falle eines Unfalles hoch war. Die häufigsten festgestellten schweren Mängel beim Sichern der Kinder waren zu locker oder falsch sitzende Gurte sowie Gurte, die nicht durch die vorgeschriebenen Öffnungen geführt wurden.

Bei mehr als jeder siebten Babyschale, die auf dem Beifahrersitz installiert war, hatte der jeweilige Fahrer nicht wie vorgeschrieben den Beifahrerairbag deaktiviert, was bei einem Aufprall zu erheblichen Verletzungen des Kindes führen kann.

Wer übrigens mitfahrende Kinder nicht oder nicht richtig sichert, muss, wenn er erwischt wird, mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro und einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister rechnen. Zudem haben zum Beispiel ungesicherte Kinder im Auto nach Angaben des Deutschem Verkehrs-Sicherheitsrates (DVR) ein siebenmal höheres Risiko, schwer verletzt oder getötet zu werden.

Wann ein Kindersitz notwendig ist

Grundsätzlich reicht gemäß Paragraf 21 StVO (Straßenverkehrsordnung) für Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, die Sicherung mit dem Sicherheitsgurt alleine nicht aus, sondern es sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig. Die jeweilige Sicherung hängt in der Regel von der Größe und dem Gewicht des Kindes ab. Wichtig ist, dass die verwendeten Babyschalen oder Kindersitze den Prüfnormen UN/ECE-R 44-03 besser jedoch -04 oder UN/ECE-R 129 entsprechen.

Im Gegensatz zur älteren Norm UN/ECE-R 44-03 oder -04, die die Sitzkategorien nach dem Gewicht der Kinder festlegt, richtet sich die Einteilung des passenden Kindersitzes bei der neuen UN/ECE-R 129-Regelung nach der Größe des jeweiligen Kindes – es handelt sich hier um sogenannte „i-Size“-Sitze. Viele dieser „i-Size“-Sitze benötigen eine sogenannte Isofix-Befestigung, das ist ein dritter Verankerungspunkt in Form eines weiteren Haltegurts oder eines Stützfußes, der mittlerweile in vielen Automodellen eingebaut wird.

Laut UDV ist ein Vorteil der Isofix-Befestigung, dass die Handhabung erleichtert und Einbaufehler vermieden werden. Wer sich einen i-Size-Sitz anschaffen möchte, sollte sich vorab informieren, ob das favorisierte Modell auch in das jeweilige Fahrzeug passt. Einige Babyschalen- und Kindersitzhersteller stellen dazu für ihre Produkte entsprechende Fahrzeugtyplisten zum Teil auch online zur Verfügung.

Der passende Kindersitz

Nach der noch gültigen Norm ECE-R 44-03 und -04 ist für die Mitnahme von Babys bis zu 13 Kilogramm Gewicht eine Babyschale, die entgegen der Blickrichtung eingebaut ist, geeignet. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. sollte ein Kind so lange mit einer Babyschale (ECE-Gruppe 0 und 0+) im Auto gesichert werden, bis sein Kopf an den Schalenrand reicht.

Kindersitze der ECE-Gruppe I sind bei Kindern zwischen neun und 18 Kilogramm, bei der ECE-Gruppe II zwischen 15 und 25 Kilogramm und der ECE-Gruppe III ab 22 Kilogramm Gewicht einzusetzen. Bei den i-Size-Sitzen (UN/ECE-R 129) ist in der Regel das maximal zulässige Gewicht und die Größe des Kindes genannt, bis zu der der Sitz verwendet werden kann, was die Auswahl des passenden Sitzes erleichtert.

Weitere Details, welche Art von Babyschalen und Kindersitzen zu verwenden sind und worauf man bei der Sicherung zu achten hat, erklären die kostenlos herunterladbaren Broschüren „Der richtige Kindersitz“ des UDV und „Kindersicherheit im Auto“ der Bundesanstalt für Straßenwesen.



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