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Kleine Helfer reduzieren die Anzahl der Brandopfer

In den letzten 15 Jahren hat sich die Anzahl der Brandopfer, die durch einen Brand ums Leben gekommen sind, von rund 800 Personen auf 400 Personen halbiert. Ein Grund dafür ist nach Expertenaussagen, dass immer mehr Bürger Rauchwarnmelder in ihren Wohnungen installieren.

Nach Angaben des Forums Brandrauchprävention verunglücken 70 Prozent der Brandopfer nachts zu Hause. Doch nicht das Feuer, sondern der dabei verursachte Brandrauch sind für 95 Prozent der Brandtoten verantwortlich. Im Schlaf wird das tödliche Rauchgas meist nicht wahrgenommen. Bereits zwei oder drei Atemzüge des giftigen Gases reichen, dass ein Opfer bewusstlos wird und dann erstickt.

Ein Rauchmelder erkennt den Brandrauch frühzeitig und warnt dann Personen in einem brennenden Haus durch ein – auch im Schlaf – unüberhörbares lautes Signal. Daher schreiben die meisten Bundesländer die Installation von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern vor. Allerdings weichen die gesetzlichen Vorgaben je nach Bundesland voneinander ab. Die Regelungen sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer und in Kurzform auch auf den Internetseiten der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forums Brandrauchprävention zu finden.

Einbaupflicht in neu gebaute und bestehende Wohnungen

Die Installation von Rauchmeldern ist in folgenden Bundesländern in neu gebauten oder umgebauten Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen auch bestehende Wohnungen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die Einbaupflicht für die sogenannten Bestandswohnungen auch in Baden-Württemberg und Hessen. In folgenden Bundesländern gibt es Übergangsfristen, ab wann in allen Bestandsbauten Brandmelder eingebaut werden müssen: bis Ende 2015 in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt sowie in Bremen, bis Ende 2016 in Nordrhein-Westfalen, bis Ende 2017 in Bayern und bis Ende 2018 in Thüringen.

Im Saarland gilt bisher nur eine Brandmelderpflicht für alle nach dem 18. Februar 2004 erstellten Neu- oder Umbauten. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Sachsen existiert vorerst noch keine gesetzliche Rauchmelderpflicht.

Wo ein Rauchmelder eingebaut sein sollte

Verantwortlich für den Einbau in den Bundesländern mit vorgeschriebener Rauchmelderpflicht ist in der Regel der Bauherr, Immobilieneigentümer oder Vermieter. Jeweils ein Rauchmelder muss nach den aktuellen Vorgaben dieser Bundesländer mindestens in den Schlafräumen, den Kinderzimmern und in den Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, installiert sein.

Bei Mietwohnungen hat normalerweise der Vermieter dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder betriebsbereit sind. Allerdings kann er die Installation und/oder die Instandhaltung oder Wartung, insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel der Warnmelder, sowie die Funktionsprüfung per ausdrückliche Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Auch eine Ergänzungsvereinbarung zu einem bestehenden Mietvertrag ist möglich.

Doch egal ob eine gesetzliche Installationspflicht besteht oder nicht, ist es nach Angaben von Brandexperten schon aus Eigeninteresse für Immobilienbesitzer und Mieter sinnvoll, Brandmelder in der Wohnung zu installieren.

Nicht jeder Rauchmelder bietet Schutz

Nicht jeder hierzulande angebotene Rauchmelder bietet jedoch nach Angaben des Bundesverbands Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (BVBF) einen ausreichenden Schutz. Der Verband stellt daher in seinem Webportal Tipps, worauf man beim Kauf von Rauchmeldern achten sollte, aber auch andere hilfreiche Informationen zum Thema Brandschutz zur Verfügung.

Grundsätzlich sollte ein Rauchmelder eine CE-Kennzeichnung und das Zeichen für geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) aufweisen sowie eine Vds-Zertifizierung besitzen. Der Warnmelder sollte zudem eine Prüfvorrichtung zur regelmäßigen Funktionskontrolle, eine Warneinrichtung, die einen Spannungsabfall der Batterien akustisch meldet, und eine Schutzvorrichtung gegen Schmutz wie Staub und Insekten haben.

Alle Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ zeichnen sich laut Experten durch eine geprüfte Langlebigkeit, wenig Falschalarme sowie eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer aus. Der Internetauftritt der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ gibt zusätzliche Informationen rund um das Thema Rauchmelder.



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