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Knapp 200 Euro Monatsrente für Langzeit-Minijobber

Nach den jüngsten amtlichen Daten haben sich rund 75 Prozent der Minijobber von der Rentenversicherungs-Pflicht befreien lassen. Doch auch wer als Minijobber gesetzlich rentenversichert bleibt, kann nur auf eine geringe Altersrente aus dieser Tätigkeit hoffen.

Seit Anfang 2013 besteht für geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, eine Versicherungspflicht in die gesetzliche Rentenversicherung – es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus und beantragen dies schriftlich beim Arbeitgeber (Opting-Out-Option).

Minijobber können bis zu 450 Euro im Monat verdienen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage einer Oppositionspartei hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Einschätzung zu ihrer Situation abgegeben.

Besserung der Einkommenssituation erwartet

Das Bundesarbeits-Ministerium verweist in seiner Antwort (Bundestagsdrucksache 18/2949) auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA), nach denen es Ende 2013 insgesamt 7,65 Millionen Minijobber gab. Das waren knapp 80.000 mehr als Ende 2012. Frauen stellten mit knapp 4,7 Millionen 61 Prozent der Minijobber. Gut 2,9 Millionen Männer übten eine geringfügige Beschäftigung aus.

Auf Fragen nach der Entwicklung der durchschnittlichen Stundenlöhne konnte das Ministerium nur auf wenige Daten verweisen. Im Median habe der Bruttostundenlohn der Minijobber im Jahr 2010 (der letzten Verdienststruktur-Erhebung des Statistischen Bundesamtes) bei 8,22 Euro gelegen. Dabei hätten Frauen 8,24 Euro und Männer 8,16 Euro je Stunde verdient. „Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dürfte sich die Einkommenssituation vieler geringfügig Beschäftigten ab dem kommenden Jahr merklich verbessern“, schreibt das Ministerium.

Ministerium wirbt für Beitragsleistungen in die Rentenversicherung

Auch nach Einführung der Rentenversicherungs-Pflicht mit Opting-Out-Möglichkeit lassen sich sieben von zehn Minijobbern von der Beitragspflicht befreien. Bis Ende 2013 galt die Neuregelung für knapp 3,6 Millionen Personen, die im vergangenen Jahr eine neue geringfügige Beschäftigung aufgenommen hatten. 71 Prozent waren von der Rentenversicherungs-Pflicht befreit (darunter befinden sich auch ohnehin versicherungsfreie Personen wie Vollrentner).

Bei Männern lag der Anteil bei 74 Prozent und bei Frauen bei 70 Prozent. Das Ministerium wies dabei auf eine Reihe von Vorteilen hin, die mit Beitragsleistungen in die gesetzliche Rentenversicherung verbunden seien. So würden Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente erworben. Zudem könnten die Vorteile der Riester-Rente in Anspruch genommen werden, und mithilfe von Minijobs ließen sich Lücken in den Versicherungszeiten vermeiden.

Langzeit-Minijobber käme auf Monatsrente von knapp 200 Euro

Es liege aber auch auf der Hand, dass sich mit wenigen Arbeitsstunden im Monat keine auskömmliche Altersversorgung aufbauen lasse. Wer 45 Jahre lang ausschließlich eine geringfügige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von 450 Euro ausübe, würde nach aktuellen Werten eine monatliche Regelaltersrente von knapp unter 200 Euro brutto erhalten, schreibt das Ministerium auf eine entsprechende Frage.

Man müsse dabei aber auch sehen, dass sich aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht pauschal auf eine Bedürftigkeit im Alter oder Inanspruchnahme von Leistungen der Grundsicherung schließen lasse. Entscheidend für das Alterseinkommen seien die gesamte Erwerbsbiografie und das gesamte Haushaltseinkommen, das auch aus anderen Einkommensquellen gespeist werden könne.

Hilfe bei individuellen Entscheidungen

Wer sich mit oder ohne rentenversicherungs-pflichtigen Minijob prinzipiell darüber im Klaren sein möchte, inwieweit die gesetzliche Absicherung im Alter und im Falle einer Erwerbsminderung reicht, sollte sich von einem Experten der privaten Versicherungswirtschaft beraten lassen.

Dieser kann unter Zuhilfenahme entsprechender Computerprogramme berechnen, welche Absicherungslücke zwischen der gewünschten finanziellen Absicherung im Rentenalter und dem voraussichtlich gesetzlichen Rentenanspruch liegen. Zudem hilft er, die individuell passenden Vorsorgeformen zur Deckung möglicher Einkommenslücken im Falle einer Erwerbsminderung oder im Rentenalter zu finden.



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