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Kosten für die stationäre Pflege sind erheblich gestiegen

Eine aktuelle Datenauswertung verdeutlicht, dass der durchschnittliche Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger, der eine stationäre Pflege benötigt, trotz der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung aus der eigenen Tasche zahlen muss, weiter steigt.

(verpd) Aktuell muss ein Pflegebedürftiger für die Pflege in einem stationären Pflegeheim im Bundesdurchschnitt rund 1.780 Euro jeden Monat selbst zahlen, sofern er neben der gesetzlichen Pflegeversicherung keine weitere Pflegezusatz-Absicherung hat. Vor rund einem Jahr waren es fast 100 Euro monatlich weniger. Es gibt Bundesländer, in denen der Eigenanteil sogar noch deutlich höher ist. Diese Ergebnisse zeigt eine Analyse der Daten von über 11.000 Pflegeheimen in Deutschland.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) geht in unterschiedlichen zeitlichen Abständen der Frage nach, wie viel ein Pflegebedürftiger, der eine vollstationäre Pflege in Anspruch nimmt, trotz Leistungen der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung, zuzahlen muss. Für die neuste Auswertung wurden im Juni 2018 die Daten von über 11.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland analysiert. Das entspricht laut dem PKV-Verband einer fast vollständigen Abdeckung.

Ein Ergebnis ist, dass ein Pflegebedürftiger im Bundesdurchschnitt aktuell für die Kosten der stationären Pflege im Pflegeheim rund 1.780 Euro monatlich selbst zahlen muss, also zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in Pflegegrad 2 oder 5 eingestuft ist. Im Vergleich zum Anfang des Jahres ist das eine Verteuerung um rund 1,7 Prozent und gegenüber Mai 2017 sogar um fast 4,9 Prozent.

Zusammensetzung des Eigenanteils bei der stationären Pflege

Seit 2017 müssen stationär gepflegte Pflegebedürftige unter anderem einen einrichtungs-einheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege zahlen. Dieser pflegebedingte Eigenanteil unterscheidet sich laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nur noch je Einrichtung und nicht mehr nach dem jeweiligen Pflegegrad. Der gesamte Eigenanteil, den ein Pflegebedürftiger zu zahlen hat, setzt sich nach Angaben des PKV-Verbands aus dem EEE für die Pflege, den zusätzlichen Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie den Investitionskosten zusammen.

Zu den Investitionskosten zählen die Kosten, die der Heimbetreiber für die Gebäudemiete oder -finanzierung, Instandhaltungskosten oder ähnliche Ausgaben hat, welche er auf die Heimbewohner umlegen darf. Die reinen pflegebedingten Aufwendungen werden mit den Zuschüssen der sozialen (gesetzlichen) Pflegeversicherung und dem EEE abgedeckt und setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen.

Nach der anteiligen Höhe der unterschiedlichen Pflegegrade richtet sich zudem die personelle Ausstattung, also der Personalschlüssel eines Pflegeheims. Dieser Personalschlüssel wird je Bundesland in einem Rahmenvertrag auf Basis des elften Sozialgesetzbuches festgelegt und kann je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein. „So ist zum Beispiel in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4“, wie der PKV-Verband erklärt.

Deutliche Unterschiede beim Eigenanteil je Bundesland

Pflegebedürftige, die stationär gepflegt werden, erhalten von der sozialen Pflegeversicherung oder der gesetzlichen Pflegepflicht-Versicherung bei Pflegegrad 2 770 Euro, bei Pflegegrad 3 1.262 Euro, bei Pflegegrad 4 1.775 Euro und bei Pflegegrad 5 2.005 Euro pro Monat, und zwar bundesweit. Allerdings gibt es deutliche Differenzen bei dem durchschnittlichen Eigenanteil zwischen den Bundesländern, den ein Pflegebedürftiger selbst zahlen muss. Gründe dafür sind unter anderem der unterschiedliche Personalschlüssel für ein Pflegeheim je Bundesland und die teils regional ungleichen Personalkosten.

So ist der monatliche Gesamteigenanteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen von ihrem eigenen Budget durchschnittlich zahlen müssen, in manchen Bundesländern zum Teil deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. In Nordrhein-Westfalen beträgt der gesamte monatliche Eigenanteil im Schnitt zum Beispiel 2.285 Euro, im Saarland 2.179 Euro, in Baden-Württemberg 2.064 Euro, in Hamburg 1.982 Euro, in Rheinland-Pfalz 1.884 Euro, in Berlin 1.839 Euro und in Bayern 1.801 Euro.

In anderen Bundesländern liegen die monatlichen durchschnittlichen Eigenkosten für ein stationäres Pflegeheim unter dem Bundesdurchschnitt. Im Durchschnitt sind es beispielsweise in Hessen 1.771 Euro, in Bremen 1.718 Euro, in Schleswig-Holstein 1.510 Euro, in Niedersachsen 1.444 Euro, in Brandenburg 1.431 Euro und in Thüringen 1.310 Euro. Am niedrigsten ist die durchschnittliche Eigenbeteiligung pro Monat in Sachsen-Anhalt mit 1.189 Euro, in Sachsen mit 1.177 Euro und in Mecklenburg-Vorpommern mit 1.168 Euro.

Zusätzliche Vorsorge ist wichtig

Damit ist der durchschnittliche Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen fast doppelt so hoch wie in Mecklenburg-Vorpommern. Übrigens: Berücksichtigt man bei den Pflegeheimen auch die Sondereinrichtungen, also zum Beispiel spezielle Pflegeheime für hoch demente Personen oder Wachkomapatienten, beträgt der Eigenanteil eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege im Bundesdurchschnitt sogar 1.830 Euro. Die Datenanalyse des PKV-Verbandes zeigt deutlich, dass in der stationären Pflege die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Die soziale (gesetzliche) Pflegeversicherung bietet nur eine Teilabsicherung, wie auch das BMG verdeutlicht: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen.“ Mit der passenden Vorsorge in Form einer privaten Pflegezusatz-Versicherung kann jeder selbst dafür sorgen, dass er im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert ist und nicht seinen Angehörigen finanziell zur Last fällt oder selbst zum Sozialhilfefall wird.

Dazu bietet die Versicherungswirtschaft private Pflegezusatz-Versicherungen an, die teils auch staatlich mit Geldzulagen gefördert werden. Das BMG erklärt dazu: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr. Möglich – und oft auch sinnvoll – ist es dabei, einen Vertrag mit dynamisierten Leistungen abzuschließen, um den sonst drohenden Kaufkraftverlust auszugleichen.“



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