ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Kosten für Heil- und Hilfsmittel steigen kräftig weiter

2012 gab es nur einen moderaten Ausgabenanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 2013 zeichnet sich jedoch eine deutlich höhere Steigerungsrate ab, wie ein aktueller Heil- und Hilfsmittelreport einer gesetzlichen Krankenkasse ergab. Zumindest hörgeschädigte Menschen können ab November von einer Änderung profitieren.
Die Ausgaben für Heil- und Hilfsmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind 2012 moderat um etwa 2,5 Prozent auf rund 11,5 Milliarden Euro angestiegen. Dies erläuterte vor Kurzem Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK – ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung mit über acht Millionen Mitgliedern –, anlässlich der Vorstellung des mittlerweile zehnten „Barmer GEK Heil- und Hilfsmittelreports“.

Heilmittel sind beispielsweise Massagen, Bäder, Bestrahlungen, Physiotherapie, Logopädie und die Ergotherapie. Zu den Hilfsmitteln fallen unter anderem Rollstühle, Gehprothesen, Hörgeräte sowie Orientierungshilfen für blinde Menschen.

Ausgaben für Hilfsmittel steigen 2013 erheblich an
So habe sich das Bild einer vergleichsweise moderaten Entwicklung im laufenden Jahr deutlich gewandelt, erklärten Schlenker und Professor Dr. Gerd Glaeske vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen, unter dessen Regie der Heil- und Hilfsmittelreport erstellt wurde. Danach stiegen die Ausgaben für Heilmittel im ersten Halbjahr 2013 um 3,5 Prozent. Bei den Hilfsmitteln waren es sogar 5,1 Prozent, wobei sich die Barmer GEK Mehrausgaben von rund zehn Prozent gegenüber sah.

Ein noch nicht näher erforschtes Phänomen ist die unterschiedliche Verschreibungspraxis für Hilfsmittel, wie Glaeske erläuterte. Je nach Bundesland liegt der Anteil an Versicherten mit Hilfsmittel-Versorgungen zwischen 19,7 Prozent (Brandenburg) und 23,1 Prozent (Nordrhein-Westfalen). Es gibt aber auch geschlechtsspezifische Unterschiede. Jede zweite Frau über 80 Jahre habe innerhalb eines Jahres mindestens ein Hilfsmittel erhalten. Der Anteil der Männer liegt nur bei vergleichsweise geringen 46 Prozent.

Unkontrollierter Markt
Dem stetig wachsenden Markt für Heil- und Hilfsmittel mangelt es nach Einschätzung von Deutschlands größter gesetzlichen Krankenkasse zudem an Kontrolle. Die Intransparenz des Marktes für Heilmittel zeige sich allein daran, dass etwa 30.000 verschiedene Produkte angeboten würden. Maßstab für eine angemessene Versorgung müsse der Patientennutzen sein.

Die GKV strebe im Rahmen der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung ein einheitliches, zentralisiertes Zulassungsverfahren für risikoreiche Medizinprodukte an. „Hinzu kommen muss eine Nutzenbewertung“, sagte Schlenker. Eine solche gebe es ja jetzt bereits bei Arzneimitteln.

Festbetrag für Hörgeräte steigt deutlich
Der Festbetrag für ein Hörgerät soll ab dem 1. November 2013 von 453,50 Euro auf 785 Euro angehoben werden. „Das Thema Eigenleistung müsste sich dann eigentlich erledigt haben“, sagte Schlenker. Der neue Betrag sei nämlich durch eine umfassende Marktforschung ermittelt worden und spiegele den aktuellen Stand der Technik im jeweiligen Versorgungsfeld wider. Anspruch ist laut Schlenker „eine aufzahlungsfreie Versorgung, die nach medizinischer Notwendigkeit bemessen ist“.

Der stellvertretende Barmer-GEK-Vorsitzende zeigte sich allerdings wenig überzeugt davon, dass Zuzahlungen von GKV-Versicherten gänzlich wegfallen werden. Dies hänge vom Verhalten der Hörgerätehersteller ab. Auf jeden Fall sollte der Kunde den Kostenvoranschlag genau prüfen und möglichst ein zweites Angebot einholen.

Wer sich vor unkalkulierbaren Kosten schützen möchte
Jeder, der sich selbst vor unkalkulierbaren Kosten im Krankheits-, aber auch im Pflegefall schützen möchte, sollte privat vorsorgen. Gesetzlich Krankenversicherte können mit einer entsprechenden privaten Krankenzusatz-Versicherung Kosten, die sie normalerweise selbst tragen müssten, abfedern.

Derartige Ergänzungspolicen gibt es beispielsweise für Leistungen im Bereich Zahnarzt und Zahnersatz, Heilpraktiker, Brillen sowie für den Eigenanteil von verordneten Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln. Aber auch bei stationären Behandlungen lassen sich Wunschleistungen wie Einzelzimmer-Unterbringung oder Chefarztbehandlung mit einer Zusatzabsicherung verwirklichen. Wir beraten Sie gern, den passenden Krankenschutz für Ihren individuellen Bedarf und Ihre persönlichen Wünsche zu finden. 

Zurück zu Versicherung + Vorsorge
  • Aktuell 2.0/5 Sterne.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
2.0 von 8 Stimmen
 

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen