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Kostenlose Hilfe bei Streitigkeiten mit Versicherern

Wer zu Vertrags- und Schadensangelegenheiten eine andere Meinung hat als sein Versicherer, sollte zuerst den kostenlosen Weg über einen brancheninternen Streitschlichter wählen, als sich dem Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens auszusetzen.
In Versicherungs-Angelegenheiten stehen dem Privatkunden die Schlichtungsstellen der sogenannten Versicherungs-Ombudsleute kostenlos zur Verfügung, um Streitigkeiten zwischen Assekuranz und Kunden beizulegen. Für die Kunden der privaten Krankenversicherer ist der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zuständig, für alle anderen privaten Versicherungs-Policen der Versicherungs-Ombudsmann e.V.

Die Ombudsleute helfen dem Versicherungskunden beispielsweise unentgeltlich weiter, wenn der Versicherer im Schadenfall nicht wie erwartet reguliert oder eine Kündigung nicht akzeptiert. Nicht zuständig sind die Ombudsleute für Anspruchsteller, zum Beispiel die Opfer von Verkehrsunfällen, die mit der Entschädigung des gegnerischen Haftpflichtversicherers nicht zufrieden sind. Auch Streitfälle, die eine Sozialversicherung wie zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, werden hier nicht behandelt.

Von Empfehlungen bis hin zu verbindlichen Entscheidungen

Bei Konflikten im privaten Krankenversicherungs-Bereich legt der Ombudsmann der Krankenversicherer einen Einigungsvorschlag vor, der von den Streitparteien angenommen oder abgelehnt werden kann.

Bei Streitigkeiten bezüglich anderer privater Versicherungsarten wie einer Hausrat-, Unfall oder Lebensversicherung spricht der Versicherungs-Ombudsmann bis 100.000 Euro Streitwert ebenfalls Empfehlungen aus.

Entsteht dem Versicherungsnehmer durch einen Bescheid des Versicherers ein Nachteil bis 10.000 Euro, und wird dieser Bescheid vom Ombudsmann beanstandet, dann ist die Entscheidung für den Versicherer im Übrigen bindend. Der Verbraucher dagegen kann den Schlichterspruch annehmen, muss es aber nicht. Dem Kunden stehen in diesem Falle der Gang zum ordentlichen Gericht und die Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht offen.

Kein Prozesskostenrisiko und volle Entscheidungsfreiheit

Für den Verbraucher hat es verschiedene Vorteile, sich bei Streitigkeiten mit einem Versicherer zuerst an den von der Versicherungswirtschaft eingerichteten Ombudsmann zu wenden.

Zum einen kostet die Schlichtung den Versicherten keine Gebühren und es entsteht kein Prozesskostenrisiko. Zum anderen sind Entscheidungen des Schlichters in vielen Fällen für den Versicherer verbindlich. Dem Versicherungs-Unternehmen ist dann ein möglicherweise für den Kunden teurer und zeitraubender Weg durch die Gerichtsinstanzen verwehrt. Gefällt hingegen dem Versicherungskunden der Schlichterspruch nicht, kann er sich immer noch für eine Klage entscheiden.

Wichtig ist, dass ein Versicherungskunde sich zuerst an den Ombudsmann wendet, bevor er die Versicherungsaufsicht oder das Gericht einschaltet, denn nur dann darf der Ombudsmann tätig werden. Hat ein Versicherungsnehmer den Streitfall bereits vor Gericht angeklagt, ist der kostenlose Schlichtungsweg über Versicherungs-Ombudsleute im Nachhinein nicht mehr möglich.


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