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Kostenschutz für den Krankheitsfall während der Reise

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen viele krankheitsbedingten Kosten im Ausland nur anteilig oder gar nicht. Mit einer passenden Versicherungspolice lässt sich dieses hohe Kostenrisiko, das man hat, wenn man während einer Auslandsreise krank wird oder verunfallt, absichern.

(verpd) Wer ins Ausland reist, hat nur innerhalb der Europäischen Union und in einigen wenigen anderen Ländern eine Absicherung durch die gesetzliche Krankenkasse. Allerdings ist auch in diesen Ländern der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung teils deutlich niedriger als in Deutschland, sodass nur mit einer anteiligen oder gar keinen Erstattung von Rettungs-, Krankenhaus- und/oder Arztkosten zu rechnen ist. Rücktransporte in die Heimat werden gar nicht übernommen. Auslandsreisenden wird daher auch von offiziellen Stellen der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung dringend empfohlen.

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewährt Reisenden nur in Ländern der Europäischen Union (EU) und einigen anderen Staaten, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen bezüglich der Krankenversicherung besteht, eine Art Grundversorgung. Allerdings ist der Versicherungsschutz, wie er im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EHIC) – die üblicherweise auf der Rückseite der Krankenkarte eines gesetzlich Krankenversicherten aufgebracht ist – gewährt wird, nicht mit dem in Deutschland zu vergleichen.

In den Ländern, in denen die EHIC anerkannt wird, orientieren sich die Versicherungsleistungen daran, welche Leistungen ein Bürger des jeweiligen Landes von der dort bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung erhalten würde – und diese sind zum Teil deutlich niedriger als in Deutschland.

Von einem geringen bis gar keinen Krankenschutz

So sind in einigen dieser Länder hohe Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen zum Beispiel für die Behandlung beim Arzt und/oder im Krankenhaus vorgeschrieben. Manche Kosten wie Rettungskosten oder bestimmte Medikamente werden je nach Land gar nicht übernommen. In allen Ländern, auch innerhalb der EU, werden die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

In vielen Staaten muss ein Reisender zudem diverse Krankheitskosten zum Beispiel für eine ärztliche oder stationäre Behandlung im Voraus bar bezahlen – und zwar selbst dann, wenn die EHIC dort gilt und vorgelegt wird. Einen Teil davon, und zwar der, der über die EHIC abgedeckt wird, kann der Reisende über die GKV wieder zurückerhalten.

Welche Leistungen die GKV für Reisende im Ausland übernimmt und welche nicht, zeigen die kostenlos herunterladbaren „Urlaubermerkblätter“ des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, kurz GKV-Spitzenverband genannt.

Offiziell empfohlener Kostenschutz

In Ländern, bei denen Reisende keinen Krankenversicherungs-Schutz über die EHIC oder ein Sozialversicherungs-Abkommen haben, wie in Australien, Brasilien, China, Chile, Indien, Japan, Kanada und USA, müssen Krankheitskosten üblicherweise immer selbst bezahlt werden. Eine Rückerstattung durch die GKV ist dann nicht möglich. Ist unfall- oder krankheitsbedingt eine Operation und/oder ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig, kann das schnell eine fünf- bis sechsstellige Summe kosten – und damit für den betroffenen Patienten zum finanziellen Drama werden.

Wegen des hohen Kostenrisikos im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles auf Reisen empfiehlt der GKV-Spitzenverband in allen Urlaubermerkblättern den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Eine solche Police ist für Reisen in alle Länder der Erde unverzichtbar. Auch das Auswärtige Amt rät in seinen länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen auf einen ausreichenden Reisekranken-Versicherungsschutz zu achten, „der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt“.

Eine solche Auslandsreise-Krankenversicherung ist als Einzelpolice für bestimmte Reisen oder als Ganzjahrespolice für alle Reisen des Versicherungskunden bis zu einer bestimmten Höhe und/oder Dauer erhältlich und wird für Privat- oder optional für Geschäftsreisen angeboten. Im Vergleich zur GKV bietet eine derartige Police einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz hinsichtlich der Übernahme der Arzt-, Krankenhaus- und Rettungskosten. Wenn im Versicherungsvertrag vereinbart, wird auch ein notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland übernommen.

Angefallene Krankenquittungen im Ausland sammeln

Wer eine Auslandsreisekranken-Versicherung hat, sollte die Quittungen der während einer Auslandsreise angefallenen Krankheitskosten aufbewahren und sie nach der Reise beim entsprechenden Krankenversicherer zur Rückerstattung einreichen.

Es besteht bei einer Auslandsreise-Krankenversicherung je nach Vertragsvereinbarung zum Beispiel im Falle eines teuren Krankenhausaufenthaltes oft auch die Möglichkeit, dass Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit dem privaten Krankenversicherer abrechnen können.

Die Versicherten erhalten dazu vom Krankenversicherer für jedes Land entsprechende Anlaufstellen und Telefonnummern genannt, um eine schnelle Behandlung unbürokratisch und ohne Vorauszahlung zu gewährleisten.



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