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Krank durch den Job

Wer als Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit erkrankt und einen dauerhaften Gesundheitsschaden erleidet, hat unter Umständen Anspruch auf diverse Leistungen wie eine Berufskrankheitenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings zeigen die Statistiken, dass die Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit schwierig ist und die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen, um einen Leistungsanspruch zu erhalten, oft nicht erfüllt werden.
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden im Jahr 2011 von den 71.269 Fällen, die zur Anerkennung als Berufskrankheit anstanden, lediglich bei 15.262 Personen eine Berufskrankheit anerkannt. Davon erhielt jedoch nur ein Teil, nämlich 5.407 Betroffene, eine Rente wegen Vorliegen einer Berufskrankheit, da nur sie die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Rente erfüllten.

Bei 19.311 Personen wurde zwar festgestellt, dass die Krankheit berufsbedingt verursacht wurde. Doch die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung waren hier nicht gegeben. Bei den übrigen 37.165 Kranken lag nach Angaben der DGUV keine Berufserkrankung vor.

Wann eine Krankheit eine Berufskrankheit ist
Prinzipiell gilt eine Krankheit nur dann als Berufskrankheit, wenn eine Person sich diese durch seine berufliche Tätigkeit zuzieht.

Zudem muss die Krankheit entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung verzeichnet oder nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht worden sein.

Erkrankungen werden gemäß Paragraf 9 SGB VII (Siebtes Sozialgesetzbuch) nur als Berufskrankheiten bezeichnet, „die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind“. Die Berufskrankheitenliste umfasst derzeit 73 Krankheitstatbestände.

Was tun, wenn ein Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht
Jeder, der glaubt, an einer Berufskrankheit zu leiden, sollte zu seinem Hausarzt oder einem Facharzt gehen, um die Symptome abzuklären. Dieser kann in der Regel auch eine erste Einschätzung zu den möglichen Krankheitsursachen geben.

Besteht der Verdacht, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte, kann der Arzt eine entsprechende Meldung in Form einer Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse schicken. Auch der Erkrankte selbst kann sich formlos dahin wenden.

Nachdem der Unfallversicherungs-Träger die Meldung erhalten hat, prüft dieser, ob die Erkrankung tatsächlich von den Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Befragungen, aber auch fachärztliche Gutachten des Betroffenen sind möglich.

Rentenansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Liegt eine Berufskrankheit vor und besteht für den Betroffenen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, erhält er vom Unfallversicherungs-Träger Leistungen für die medizinische Versorgung bis hin zur beruflichen Wiedereingliederung. Hat die Berufskrankheit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 Prozent zur Folge, erhalten die Betroffenen je nach Grad der Erwerbsminderung eine Voll- oder Teilrente.

Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresarbeits-Verdienstes (JAV), den der Betroffene vor Eintritt der Berufskrankheit erzielt hatte. Beispiele: Bei einer vollen Erwerbsminderung und einem JAV von 36.000 Euro würde die Vollrente zwei Dritteln betragen, also 24.000 Euro jährlich beziehungsweise 2.000 Euro im Monat.

Bei gleichem JAV und einer 20-prozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit würde die Jahresrente 20 Prozent von zwei Drittel des Jahresverdienstes betragen. Dies wären somit 20 Prozent von 4.800 Euro im Jahr – also 400 Euro im Monat.

Gegen gesetzliche Absicherungslücken
Wie die Fakten zeigen, gibt es einige Hürden, damit das Vorliegen einer Berufskrankheit im Einzelfall anerkannt wird. Und selbst wenn eine Anerkennung erfolgt, muss man mit Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern.

Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Wir beraten Sie gern um Ihren individuell passenden Versicherungsumfang zu finden. 

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