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Krankenkassen erzielten wieder hohen Überschuss

Seit drei Jahren nehmen die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt deutlich mehr ein als sie ausgegeben. Einige Krankenkassen werden unter anderen deshalb wohl demnächst auch ihren individuellen Zusatzbeitragssatz senken müssen.

(verpd) Die gesetzliche Krankenversicherung hat in 2018 wieder einen Überschuss in Höhe von rund zwei Millionen Euro erzielt. Dennoch verlangen einige Krankenkassen noch einen höheren Zusatzbeitragssatz, als dies aufgrund der ab voraussichtlich 2020 geltenden maximalen Finanzreserve-Höchstgrenze notwendig wäre. Allerdings erzielte nicht jede Krankenkassenart auch einen Überschuss.

Nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) haben die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in 2018 etwa zwei Milliarden Euro mehr eingenommen als ausgegeben. Konkret hatten sie fast 241,4 Milliarden Euro Ein- und knapp 239,4 Milliarden Ausgaben. Das ist damit das dritte Jahr in Folge, dass die Träger der GKV insgesamt mit einem Überschuss abschließen.

„Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen um 3,3 Prozent gestiegen. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von rund 0,8 Prozent einen Zuwachs von 3,9 Prozent“, so das BMG im Vergleich von 2018 zu 2017. Es gab jedoch deutliche Unterschiede, wie die einzelnen Krankenkassenarten finanziell 2018 abgeschlossen haben.

Deutliche Unterschiede je Kassenart

Am meisten Überschuss erzielten mit knapp 1,1 Milliarden Euro die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen). Die Ersatzkassen hatten ein Plus von 560,8 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKKen) von 198,4 Millionen Euro, die Knappschaft-Bahn-See von 90,5 Millionen Euro und die Innungskrankenkassen (IKKen) von 76,5 Millionen Euro. Nur die Landwirtschaftliche Krankenversicherung, die nicht am Risikostrukturausgleich teilnimmt, wies ein Minus von 7,7 Millionen Euro auf.

„Nach den aktuellen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung der Prognose des Schätzerkreises spricht alles dafür, dass die GKV im Gesamtjahr 2019 wieder schwarze Zahlen schreiben wird“, so das BMG weiter.

Aufgrund der Ergebnisse des Schätzerkreises für 2019 hat das BMG zur Deckung der Ausgaben der Krankenkassen den dafür erforderlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 0,9 Prozent festgelegt. Allerdings lag der tatsächlich durchschnittliche erhobene Zusatzbeitragssatz, den die Krankenkassen für ihre Kasse individuell festlegen, zum Jahreswechsel bei rund 1,0 Prozent.

Krankenkassen-Zusatzbeitragssätze zum Teil noch zu hoch

„Diese Differenz verdeutlicht den Spielraum, den die Krankenkassen haben, um ihre Versicherten durch Absenkungen der Zusatzbeiträge zu entlasten. Dabei ist der schrittweise Abbau überhöhter Finanzreserven, den das Versichertenentlastungs-Gesetz den Krankenkassen ab 2020 vorgibt, noch nicht berücksichtigt“, wie das BMG diesbezüglich betont.

„Die Betriebsmittel und Rücklagen der Krankenkassen haben Ende Dezember einen Wert von rund 21 Milliarden Euro erreicht. Im Durchschnitt entspricht dies etwa 1,1 Monatsausgaben und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve“, verdeutlicht das BMG die gesamte finanzielle Lage der Krankenkassen und führt weiter aus: „Zum Jahreswechsel 2018/2019 hatten 69 von 110 Krankenkassen Betriebsmittel und Rücklagen oberhalb der Grenze von einer Monatsausgabe; 42 davon hatten sogar Finanzreserven oberhalb von 1,5 Monatsausgaben.“

Die gesetzliche vorgegebene Mindestreserve bei den Finanzreserven liegt bei 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe, also bei 0,25 Monatsausgaben. Die Höchstgrenze für die zulässige Reserve wird ab 2020 nach dem GKV-Versichertenentlastungs-Gesetz auf eine Monatsausgabe limitiert.

Alle Krankenkassen mit den jeweiligen Zusatzbeitragssätzen

„Die Wirtschaft läuft gut, die Krankenkassen haben weiterhin hohe Überschüsse. Beitragsgelder sind aber keine Sparanlagen, sondern sie sind dafür da, die Versorgung besser zu machen. Das tun wir. Und Krankenkassen mit besonders hohen Reserven müssen ihre Rücklagen ab 2020 innerhalb von drei Jahren unter die gesetzliche Obergrenze von einer Monatsausgabe absenken. Dann haben die Beitragszahler auch etwas von der guten Finanzlage“, wie der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn vor Kurzem betont.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit einige Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag noch senken werden. Eine Liste der verfügbaren Krankenkassen sowie deren aktuellen Zusatzbeiträge ist beim GKV-Spitzenverband online abrufbar.

Wer die Krankenkasse wechseln will, sollte aber nicht nur auf den Beitragssatz achten, denn manche Kassen bieten etwas mehr als andere, wie zusätzliche Beratungs- und Präventionsleistungen neben den üblichen Leistungen zur GKV. Eine ordentliche Kündigung der Krankenkassen-Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats, nachdem man die Kündigung einreicht, möglich.



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