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Krankenversicherungs-Infos für junge Beamte

Die Absicherung von Staatsdienern im Krankheitsfall unterscheidet sich deutlich von normalen Arbeitnehmern oder Selbstständigen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. stellt speziell für junge Beamte diesbezüglich ein Informationsportal zur Verfügung.

(verpd) Für Beamte gilt ein anderes Krankenversicherungs-System als für Arbeitnehmer oder Selbstständige. Sie erhalten zum Beispiel für anfallende Krankheitskosten einen Zuschuss vom jeweiligen Dienstherrn. Einen Teil der Krankheitskosten müssten sie damit ohne eine eigene zusätzliche Absicherung selbst tragen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) erklärt in einem Webportal, worauf junge Beamte diesbezüglich achten sollten.

Bei Beamten trägt anders als bei Arbeitnehmern der Dienstherr einen Teil der anfallenden Krankheitskosten. Dieser Anteil, auch Beihilfe genannt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt und kann sich je Bundesland unterscheiden. Auch wenn der Dienstherr der Bund ist, kann die Beihilfe anders sein als bei Dienstherren aus den Bundesländern. Grundsätzlich trägt jedoch der Dienstherr nicht die gesamten Behandlungskosten, sondern üblicherweise 50 Prozent bei aktiven Beamten.

Manche Krankheitskosten wie bestimmte Behandlungsmethoden werden gar nicht übernommen. Damit Beamte die restlichen Kosten nicht selbst tragen müssen, können sie sich über einen Beihilfeergänzungstarif einer privaten Krankenversicherung absichern. Pünktlich zum Ausbildungsbeginn der Beamten in den kommenden Wochen weist der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) auf sein Informationsportal speziell für diese Zielgruppe hin.

Was es mit der Öffnungsklausel auf sich hat

Dieses Webportal erklärt die Kombination aus Beihilfe und privater Kranken- und Pflegeversicherung für junge verbeamtete Staatsbedienstete. Erläutert wird unter anderem die Option einer pauschalen Beihilfe, die es in einigen Bundesländern gibt. Zusätzlich stellt der PKV-Verband die Öffnungsaktion der PKV vor. Sie garantiert allen neuen Beamten innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderungen grundsätzlich einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung.

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die diese Frist von sechs Monaten verpasst haben, können die Aufnahme in die PKV einmalig nachholen: Vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 können sie sich im Rahmen einer Sonderöffnungsaktion zu den Bedingungen der regulären Öffnungsaktion versichern. Unter anderem wird hier auch erklärt, wann auch der Ehepartner und/oder die Kinder Anspruch auf eine Beihilfe haben.



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