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Lückenhafter gesetzlicher Unfallschutz

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es von Januar bis einschließlich Juni 2013 über 533.000 gemeldete Arbeits- und Wegeunfälle. Das waren nicht ganz ein Prozent weniger berufsbedingte Unfälle als im Vergleichszeitraum 2012. Allerdings verunfallen im Durchschnitt immer noch eine Million Arbeitnehmer im Jahr so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Fast jeder, der einen Arbeitsunfall erleidet und sich dabei erheblich verletzt, muss meist nicht nur mit körperlichen Problemen kämpfen, sondern hat auch finanzielle Einbußen im Vergleich zu seinem bisherigen Einkommen. Doch es gibt passende Absicherungs-Möglichkeiten.
Wie die aktuelle Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt, ist die Zahl Arbeitnehmer, die sich bei einem Arbeits- und Wegeunfall verletzt haben, im ersten Halbjahr 2012 mit rund 537.000 auf 533.000 in 2013 um 0,8 Prozent gesunken. 333 Personen verloren in den ersten sechs Monaten diesen Jahres dabei ihr Leben, das sind zumindest 15 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Im ganzen Jahr 2012 verletzten sich über 1,016 Millionen Arbeitnehmer bei einem Arbeits- oder Wegeunfall, das waren knapp 4,2 Prozent weniger als noch in 2011. 886 Menschen starben infolge eines Arbeitsunfalls.

Keine Rente bei Berufsunfähigkeit
Prinzipiell stehen Arbeitnehmer bei Arbeits- und Wegeunfällen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unter anderem werden nach einem versicherten Unfall medizinische Behandlungen, Reha-Maßnahmen sowie Verletztengeld nach festen Vorgaben bezahlt.

Führt der Unfall oder die Berufskrankheit zu einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, erhält der Betroffene je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes des Versicherten.

Ist der Versicherte zwar erwerbsfähig, kann aber in seinem bisherigen Beruf nicht weiterarbeiten, hat er im Übrigen keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Betroffene, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, haben in diesem Fall auch keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da es keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für Personen der genannten Altersgruppe mehr gibt.

Lückenhafte gesetzliche Absicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle Schutz. Wer jedoch auf dem Weg zur Arbeit einen kleinen Umweg fährt, um beispielsweise einkaufen zu gehen, ist nicht mehr gesetzlich geschützt. Auch in der Freizeit besteht keine Absicherung, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen.

Die private Versicherungs-Wirtschaft bietet diverse Lösungen an, mit der sowohl ein fehlender gesetzlicher Versicherungsschutz als auch eine eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretende Einkommenslücke abgesichert werden kann. Zu nennen sind hier eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- und auch eine Krankentagegeld-Versicherung. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern. 

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