ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Lohnabzüge senken, Alterseinkommen erhöhen

Seit dem Jahreswechsel können Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge mehr Steuern und Sozialabgaben sparen, als dies in 2020 möglich war.

(verpd) Wer als Arbeitnehmer Teile seines Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt, kann seit dem 1. Januar 2021 gegenüber dem Vorjahr noch mehr Steuern und Sozialabgaben sparen. Grund dafür ist die zum Jahresanfang gestiegene Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Denn aus dieser Beitragsbemessungs-Grenze berechnet sich der maximale Betrag, den ein Arbeitnehmer sozialabgaben- und steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen kann.

Schon heute und auch in Zukunft reichen die gesetzlichen Rentenansprüche nicht aus, damit ein Arbeitnehmer seinen bisherigen Lebensstandard im Rentenalter halten kann. Deswegen wird neben einer privaten auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) immer wichtiger. Bereits seit 2002 hat jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer das Recht auf eine bAV mit Entgeltumwandlung, also dass er einen Teil seines Gehaltes oder auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld in eine bAV-Lösung einzahlt, um eine Zusatzrente aufzubauen.

Insgesamt gibt es fünf bAV-Varianten, nämlich die Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage/Pensionszusage oder Unterstützungskasse. Bietet der Arbeitgeber von sich aus keine bAV mit Entgeltumwandlung an, kann der Arbeitnehmer zumindest eine Direktversicherung fordern, die eben eine Entgeltumwandlung erlaubt. Eine solche bAV erhöht dabei nicht nur die späteren Alterseinkünfte, sondern spart dem Arbeitnehmer während der Einzahlphase auch Sozialabgaben und Steuern. Das Sparpotenzial hat sich seit 2021 erhöht.

Verringerung der Lohnsteuer- und Sozialabgabenlast

Bei einer bAV mit Entgeltumwandlung gilt: Jeder rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer ist berechtigt, Gehaltsteile in Höhe von vier Prozent der geltenden Beitragsbemessungs-Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBMG) je Kalenderjahr in eine solche bAV steuer- und sozialversicherungsfrei einzuzahlen.

Da diese BBMG zum Jahreswechsel von 82.800 Euro in 2020 auf 85.200 Euro seit 2021 angehoben wurde, können Arbeitnehmer statt bisher 3.312 Euro in 2020 seit 2021 nun 3.408 Euro im Jahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei in eine bAV mit Entgeltumwandlung einzahlen. Das heißt, für Beiträge bis maximal 3.408 Euro, die der Arbeitnehmer von seinem Gehalt in 2021 in die bAV einzahlt, werden keine Lohnsteuer- und auch keine Sozialversicherungs-Abgaben abgezogen.

Handelt es sich bei der bAV mit Entgeltumwandlung um eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, kann der Arbeitnehmer zusätzlich bis zu weitere vier Prozent der genannten BBMG lohnsteuerfrei einzahlen. Somit muss im Rahmen einer solchen bAV-Lösung für insgesamt bis zu 6.816 Euro der eingezahlten bAV-Beiträge – also acht Prozent der BBMG – keine Lohnsteuer entrichtet werden, das sind 192 Euro mehr als 2020.

15 Prozent Arbeitgeberzuschuss

Gut zu wissen: Für alle seit 2019 neu abgeschlossenen bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent des vom Arbeitnehmer in die bAV eingezahlten Betrages zahlen, sofern im eventuell bestehenden Tarifvertrag kein höherer Zuschuss geregelt ist. Einzige Voraussetzung für die Zuschusspflicht ist, dass der Arbeitgeber selbst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungs-Beiträge einspart.

Ab 2022 gilt dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss auch für alle bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung die vor 2019 abgeschlossen wurden. Arbeitgeber können übrigens die Beiträge zur bAV nicht nur als Betriebsausgaben geltend machen, sondern auch Lohnnebenkosten durch Einsparungen von Sozialversicherungs-Beiträgen reduzieren. Seit 2018 werden zudem Arbeitgeber, die Geringverdiener bei der bAV mit einem Arbeitgeberzuschuss unterstützen, steuerlich besonders gefördert.

Zahlt der Arbeitgeber für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 2.200 Euro jährlich einen Arbeitgeberzuschuss zwischen 240 und 480 Euro in eine bAV ein, erhält der Arbeitgeber 30 Prozent der Summe vom Staat zurück, also zwischen 72 und 144 Euro. Detaillierte Informationen zu den Vorteilen der bAV als Arbeitnehmer, aber auch als Arbeitgeber gibt es beim Versicherungsvermittler.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen