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Mehr als jeder fünfte Bürger „riestert“

Die Zahl der bestehenden Riester-Verträge steigt seit der Einführung dieser Form der staatlich geförderten Altersvorsorge im Jahre 2002 kontinuierlich an, wie eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) belegt. In den ersten drei Monaten diesen Jahres stieg die Gesamtzahl der Riester-Verträge um 24.000 auf insgesamt knapp 16,32 Millionen Verträge. Besonders viele setzen bei der staatlich geförderten Altersvorsorge im Rahmen eines Riester-Vertrages auf die Versicherungsvariante.

Immer mehr Bürger entschließen sich, mit der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente für das Alter vorzusorgen. Nach der jüngsten vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichten Statistik wuchs der Gesamtbestand der Riester-Verträge von Anfang Januar bis Ende März 2015 um 24.000 Verträge auf insgesamt fast 16,32 Millionen Verträge an. Im Vergleich zum gleichen Quartal im Vorjahr ist dies ein Anstieg um rund 410.000 Verträge beziehungsweise um knapp 2,6 Prozent.

Besonders beliebt: die Versicherungsvariante

Nach den vorliegenden Zahlen der BMAS hat anteilig gesehen die überwiegende Mehrheit der bisherigen Riester-Sparer eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Von den bestehenden knapp 16,32 Millionen Riester-Verträgen entfallen rund 11,01 Millionen Policen auf diese Riester-Variante. Das sind circa 67,5 Prozent aller bestehenden Riester-Verträge.

Mit insgesamt fast 3,08 Millionen Verträgen liegen die Riester-Fondssparpläne an zweiter Stelle. Das entspricht einem Anteil von knapp 18,9 Prozent aller Riester-Verträge.

Dahinter folgt die Wohnriester-Variante mit circa 1,41 Millionen Verträgen. Das sind rund 8,6 Prozent aller Vertragsarten. An vierter Stelle stehen Banksparverträge mit einem Anteil von knapp 5,0 Prozent beziehungsweise 813.000 Verträgen.

So funktioniert das Riestern

Wer als mittelbar oder unmittelbar Förderberechtiger einen Riester-Rentenvertrag abschließt, wird bei dieser Form der Altersvorsorge staatlich unterstützt. Unmittelbar zulagenberechtigt sind unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte. Mittelbar zulagenberechtigt und damit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung hat der Ehegatte eines Förderberechtigten, und zwar unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit.

Voraussetzung ist jedoch, dass er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt. Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden.

Die volle Förderung gibt es, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag ist eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des für den individuellen Bedarf passenden Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.



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