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Mehr als jeder Fünfte nimmt Rentenabschläge in Kauf

Der Anteil der Bürger, die Rentenabschläge in Kauf nehmen, um früher in Rente zu gehen, als es die reguläre Altersrente erlaubt, geht immer weiter zurück, wie aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung belegen.

(verpd) Es gibt Altersrentenarten, die es ermöglichen, noch vor dem regulären Renteneintrittsalter, das in der Regel je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr liegt, in Rente zu gehen. Letztes Jahr hatte über ein Fünftel der Rentenbezieher, die 2019 erstmalig eine Altersrente erhalten haben, diese in Anspruch genommen. Vor acht Jahren war es allerdings noch fast die Hälfte der Neurentner.

Schon seit Längerem gibt es verschiedene gesetzliche Altersrentenarten, welche unter bestimmten Voraussetzungen einen Rentenbeginn, der vor dem Renteneintrittsalter einer regulären Altersrente (Regelaltersrente) liegt – je nach Geburtsjahr ist es das 65. bis 67. Lebensjahr –, erlauben. Im Jahr 2011 nahmen fast die Hälfte der Neurentner, nämlich 48,2 Prozent aller Rentenbezieher, die erstmalig in diesem Jahr eine Altersrente erhielten, Rentenabschläge in Kauf, um vorzeitig in Rente gehen zu können. Das war der höchste Wert seit fast 20 Jahren. Seitdem ist ein Rückgang zu verzeichnen.

2010 hatten 47,5 Prozent und 2016 25,2 Prozent der Neurentner eine Altersrente mit Abschlägen in Anspruch genommen. 2019 waren es dagegen nur noch 22,5 Prozent, also etwas mehr als jeder fünfte Neurentner, wie Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) belegen. Insgesamt lag der durchschnittliche Rentenabschlag, den Neurentner letztes Jahr in Kauf nahmen, bei 7,9 Prozent der Rente, das waren rund 96 Euro – 2010 waren es noch 11,4 Prozent beziehungsweise 113 Euro.

Veraltete Rentenarten mit vorzeitigem Rentenbeginn

Mit ein Grund für diese Tendenz dürfte es sein, dass einige Altersrentenarten, bei denen ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen möglich war, für die meisten Neurentner nicht mehr gibt. Für die noch aktuell bestehenden Rentenarten mit Abschlägen müssen zudem hohe Kriterien erfüllt werden.

So waren im Jahr 2011 die Hälfte der Altersrenten mit Abschlägen zwei Rentenarten, die man heute in der Regel nicht mehr neu beantragen kann. Konkret entfielen 2011 44,5 Prozent aller Altersrenten mit Abschlägen auf Bezieher eine Altersrente für Frauen sowie weitere 17,1 Prozent auf Rentner mit einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit.

Beide Rentenarten gab es mit Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen nur für Personen, die vor 1952 geboren sind.

Aktuelle Rentenarten mit Abschlägen

Aktuell gibt es noch zwei Rentenarten, die einen vorzeitigen Rentenbeginn mit Abschlägen erlauben. Der Großteil der Neurentner mit einer Altersrente mit Abschlägen, nämlich rund acht von zehn, haben eine Altersrente für langjährig Versicherte, die man mit Rentenabschlägen ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen kann. Voraussetzung dafür ist die vorgeschriebene 35-jährige Wartezeit (Mindestversicherungs-Zeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte – das ist seit einigen Jahren die gleiche Altersgrenze wie für die Regelaltersrente – in Rente geht, werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Je nach Geburtsdatum können das bis zu 14,4 Prozent sein.

Die zweite gängige Altersrente mit Abschlägen ist die Altersrente für Altersrente für Schwerbehinderte. Für eine solche Rente mit Abschlägen ist ein Schwerbehinderungsgrad ab 50, eine 35-jährige Wartezeit und je nach Geburtsjahr ein Renteneintrittsalter zwischen 60 und 62 Jahren nötig. Auch hier werden für jeden Monat, den man vor Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte – das ist je nach Geburtsjahr das 63. bis 65. Lebensjahr – in Rente geht, 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Je nach Geburtsdatum können das bis zu 10,8 Prozent sein.

Der frühestmögliche Rentenbeginn

Wer sich informieren möchte, wann er frühestmöglich mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann, findet im Webauftritt des DRV einen entsprechenden Rentenbeginn- und -höhenrechner. Dabei ist es wichtig zu wissen, wann man die jeweiligen Voraussetzungen zu den verschiedenen Rentenarten erfüllt. Näheres dazu enthält das DRV-Webportal und die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare DRV-Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“.

Individuelle Fragen zum Thema beantworten auch die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen. Wichtig zu wissen: Grundsätzlich entspricht die Höhe der gesetzlichen Altersrente, egal ob mit oder ohne Abschläge, bei Weitem nicht dem bisherigen Nettoeinkommen. Auch wer 45 Jahre gearbeitet und dabei so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller gesetzlich Rentenversicherten, erhält aktuell nur rund 48 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens als Altersrente ohne Abschläge.

Wer auch im Rentenalter seinen bisherigen Lebensstandard halten möchte, sollte seine voraussichtlichen Alterseinkünfte kennen, um eine mögliche Einkommenslücke im Alter bedarfsgerecht ermitteln zu können. Ein Versicherungsvermittler hilft auf Wunsch bei der entsprechenden Finanzanalyse mittels Computerberechnungen sowie bei der Suche nach individuell passenden Vorsorgelösungen.



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