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Mehr Geld für Rentner

Nach einer aktuellen Meldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigt zum 1. Juli 2014 die gesetzliche Rente in Westdeutschland um 1,67 Prozent, in den neuen Bundesländern um 2,53 Prozent an.
Jedes Jahr legt die Bundesregierung im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Kriterien fest, ob und wie hoch eine Anpassung der gesetzlichen Renten ausfällt. Die Rentenanpassung gilt zum 1. Juli des entsprechenden Jahres.

Für 2014 steigen die gesetzlichen Renten in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,53 Prozent. Entsprechend steigt auch der Rentenwert, welcher für die Berechnung der Höhe der gesetzlichen Rente relevant ist. Der Rentenwert West erhöht sich ab dem 1. Juli 2014 von 28,14 Euro auf 28,61 Euro und der Rentenwert Ost von 25,74 Euro auf 26,39 Euro.

Höhere Lohne und Gehälter
Die jährliche Rentenanpassung ist von der Entwicklung der bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtigen Bruttolöhne, die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) jährlich ermittelt wird, abhängig.

Dabei wird die Lohnentwicklung nach Ost- und Westdeutschland getrennt berechnet. Steigen die Löhne und Gehälter, werden auch die Renten angehoben.

Laut Destatis betrug die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung aktuell 1,38 Prozent in West- und 1,78 Prozent Ostdeutschland.

Keine negative Rentenanpassung
Ist die Lohnentwicklung negativ, also gab es ein sinkendes Lohnniveau, sind Rentenkürzungen zwar gesetzlich ausgeschlossen, doch dies wirkt sich in Form eines sogenannten Ausgleichsbedarfs dämpfend auf künftige steigende Rentenanpassungen aus. In den nachfolgenden Jahren mit positiven Rentenanpassungen werden dazu die unterbliebenen Rentenminderungen nachgeholt, indem die möglichen Rentenerhöhungen so lange maximal bis auf die Hälfte reduziert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.

Nach der letzten Rentenanpassung im Jahr 2013 verblieb in den alten Bundesländern noch ein Ausgleichsbedarf aus früher unterbliebenen Rentenkürzungen von 0,46 Prozent. In 2014 wird letztmalig dafür die Rentenanpassung 2014 entsprechend reduziert. In den neuen Bundesländern wurde bereits 2012 der Ausgleichsbedarf vollständig abgebaut.

Der aktuelle Rentenanpassungs-Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland ergibt sich zum einen aufgrund der unterschiedlichen Lohnsteigerungen zwischen alten- und neuen Bundesländern. Zum anderen gibt es in 2014 nur noch in Westdeutschland einen Ausgleichsbedarf für unterbliebene Rentenminimierungen in der Vergangenheit.

Nachhaltigkeitsfaktor
Für die Rentenanpassungshöhe werden zudem die Veränderungen des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Ist der Beitragssatz gesunken, wie es 2013 der Fall war – und zwar von 19,6 auf 18,9 Prozent –, bewirkt dies eine höhere Rentenanpassung, anderenfalls käme es zu einer Dämpfung der Anpassung. Für 2014 ergibt sich dadurch eine Anpassung um plus 0,92 Prozent.

Eine Rolle bei der Rentenanpassung spielt auch der Nachhaltigkeitsfaktor, also die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentnern zu gesetzlich rentenversicherten Beitragszahlern. Ist die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner kleiner geworden, wie das 2013 der Fall war, fällt auch die Rentenanpassung kleiner aus. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,19 Prozent dämpfend auf die Anpassungshöhe aus.

Bei Fragen zur Rentenerhöhung steht eine kostenlose Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Telefonnummer 0800 1000 4807 0 zur Verfügung. Auch eine persönliche Anfrage bei einer der ortsnahen Deutschen Rentenversicherungs-Beratungsstellen ist möglich. 

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