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Mehr Sicherheit von Unfallopfern von Massenkarambolagen

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) muss sich aufgrund einer neuen Vereinbarung keiner mehr Sorgen um die Regulierung seiner Schäden machen, wenn er in eine Massenkarambolage verwickelt wird. Bisher war das nicht immer so.

Immer wieder kommt es durch Nebel, Glätte oder Schnee zu Massenkarambolagen. Nicht selten kann bei solchen Unfällen der Unfallverursacher nicht eindeutig ermittelt werden. „Nach einem Massenunfall ist die Situation oft chaotisch und unübersichtlich. Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln“, so Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrt-Versicherung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Häufig haben Geschädigte daher Probleme, ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Daher gab es bereits eine Regelung, wie Schäden bei einem Massenunfall zu ersetzen sind, wenn kein Unfallverursacher ermittelt werden kann. Allerdings mussten manche Geschädigte auch mit Nachteilen rechnen, selbst wenn sie keine Schuld am Unfall traf, da ihnen unter Umständen nicht der komplette Schaden ersetzt wurde. Die deutschen Kraftfahrtversicherer, die im GDV zusammengeschlossen sind, haben nun ihre Vereinbarung zur Schadenregulierung nach Massenunfällen zugunsten der Unfallbeteiligten geändert.

Alte Regelung

Nach der alten Regelung, die 1983 eingeführt wurde, übernahmen die Kfz-Versicherer, die im GDV organisiert sind, bei einer Massenkarambolage nur bei einem reinen Heckschaden alle entstandenen Schadenskosten. Wurde ein Pkw jedoch hinten und vorne beschädigt oder führte ein Massenunfall zu einem Totalschaden, wurden laut GDV nur 66 Prozent und bei einem reinen Frontschaden sogar nur 25 Prozent ersetzt. Für die Schadenregulierung selbst war oft nicht der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer, sondern andere beauftragte Versicherungs-Unternehmen zuständig.

Diese Regelung galt, wenn mindestens 50 Kraftfahrzeuge am Unfall beteiligt waren und der Unfallschuldige nicht ermittelt werden konnte, oder auch bei einem Unfall mit 20 Pkws, wenn der Unfallhergang nicht mehr nachzuvollziehen war.

Insgesamt haben die deutschen Kfz-Versicherer nach Angaben des GDV 17 Massenunfälle nach der bisherigen Vereinbarung reguliert und dabei etwa sieben Millionen Euro an Schadenersatzleistungen aufgewendet. Der letzte entsprechende Massenunfall wurde im April 2011 auf der A19 bei Rostock von einem Sandsturm ausgelöst. Insgesamt kollidierten hier 83 Fahrzeuge, dabei starben acht Menschen und mehr als 100 wurden verletzt.

100-prozentiger Schadenersatz

Seit Kurzem erhalten aufgrund einer neuen Vereinbarung der Kfz-Versicherer alle Unfallbeteiligten bei einer Massenkarambolage generell 100 Prozent des entstandenen Schadens, wenn die Polizei den genauen Unfallverursacher nicht feststellen kann. Dies gilt, wenn mindestens 40 Fahrzeuge am Unfall beteiligt sind. Sollte der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar sein, greift die Regelung auch für Unfälle mit mindestens 20 Fahrzeugen. Des Weiteren muss das gesamte Unfallgeschehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben.

Der Ansprechpartner für den Geschädigten ist ab sofort bei derartigen Massenunfällen der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer, der auch den Schaden zu 100 Prozent ersetzt – egal ob eine Vollkaskoversicherung besteht oder nicht. Zudem wird eine derartige Schadensleistung des eigenen Kfz-Versicherers bei einer solchen Massenkarambolage nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, das heißt, es erfolgt keine Schlechterstellung.

„Die neuen Regeln geben den Unfallopfern mehr Sicherheit: Die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen“, wie Pataki betont.



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