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Mehr Verkehrstote durch Alkoholunfälle

Eigentlich sollte jeder wissen, dass man aufgrund der erhöhten Unfallgefahr als Verkehrsteilnehmer nicht alkoholisiert sein sollte. Doch es gab 2017 fast genauso viele Alkoholunfälle mit Personenschäden wie 2016. Die Zahl der dabei Getöteten und Schwerverletzten ist sogar gestiegen.

(verpd) Immer noch fahren einige alkoholisiert mit ihrem Auto, Kraftrad oder Fahrrad, anstatt die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen oder bei anderen mitzufahren. Dabei ist die Gefahr, alkoholbedingt einen schweren Unfall zu verursachen, sehr hoch. Letztes Jahr ereigneten sich über 13.300 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit über 16.800 Verkehrsopfern, die dabei verletzt oder getötet wurden.

Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) registrierte die Polizei in 2017 13.343 Verkehrsunfälle mit Personenschäden, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war. Zwar sind das 60 Alkoholunfälle beziehungsweise 0,4 Prozent weniger als im Vorjahr, und auch die Zahl der dabei insgesamt verletzten oder getöteten Personen ist von 16.995 in 2016 auf 16.802 Verkehrsopfer in 2017 um rund 1,1 Prozent gesunken. Allerdings ist nur die Zahl der Leichtverletzten zurückgegangen, nämlich um 1,8 Prozent von 12.264 Personen in 2016 auf 12.040 in 2017.

Erhöht hat sich dagegen die Anzahl der bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall schwer verletzten Personen – und zwar von 4.506 Personen in 2016 auf 4.531 in 2017, was einem Anstieg um knapp 0,6 entspricht. Schwerwiegend ist auch die Zunahme der bei Alkoholunfällen getöteten Verkehrsteilnehmer. 2017 starben 231 Personen bei einem alkoholbedingten Verkehrsunfall und damit sechs Personen, also fast 2,7 Prozent mehr als in 2016.

Alkohol, die Ursache für überproportional viele schwere Unfälle

Wie gefährlich alkoholbedingte Verkehrsunfälle sind, zeigt auch ein anderer Fakt: Letztes Jahr ereigneten sich 302.656 Verkehrsunfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet wurden. Während insgesamt bei knapp jedem 23. dieser Verkehrsunfälle mindestens ein Unfallbeteiligter unter Alkoholeinfluss stand, waren es speziell bei den Verkehrsunfällen, bei denen mindestens eine Person ums Leben kam, jeder 14.

Insgesamt wurde letztes Jahr bei den 13.343 Alkoholunfällen mit Personenschäden ein Fehlverhalten von 12.873 alkoholisierten Fahrzeugfahrern festgestellt. Davon waren 7.634 Pkw-Fahrer, 410 Motorrad- sowie Kraftradfahrer von Krädern mit amtlichem Kennzeichen, 774 Mofafahrer und Fahrer anderer Kräder mit Versicherungs-Kennzeichen, 382 Fahrer von Lkws und Güterfahrzeugen sowie 3.587 Radfahrer.

Erhöhtes Unfallrisiko ab 0,3 Promille

Was viele anscheinend nicht wissen, schon mit einer Blutalkohol-Konzentration (BAK) von 0,3 Promille ist mit einer verminderten Sehleistung und dem Nachlassen von Konzentration und Reaktionsvermögen zu rechnen. Wer mit einem solchen BAK als Kfz-Fahrer Fahrunsicherheiten zeigt oder einen Unfall verursacht, dem drohen strafrechtliche Konsequenzen, nämlich bis zu drei Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER), der Führerscheinentzug sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Und das, obwohl das gesetzliche Alkohollimit für Kfz-Fahrer bei 0,5 Promille BAK liegt. Für Kfz-Fahrer mit einem Alter bis 21 Jahre sowie für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit gilt sogar eine Null-Promille-Grenze. Wer die für Kfz-Fahrer gesetzlich festgelegte Promille-Grenze überschreitet, auch wenn er keine Fahrunsicherheiten zeigt oder keinen Unfall verursacht hat, muss ebenfalls mit hohen Strafen und dem Führerscheinentzug rechnen.

Als absolut fahruntüchtig gelten Autofahrer mit über 1,09 Promille. Sie machen sich dadurch strafbar, was neben einer Geldstrafe, drei Punkten im FAER sowie sechs Monaten bis fünf Jahren Führerscheinentzug je nach Umstand sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug mit sich bringen kann.

Auch alkoholisierten Radfahrern droht eine Strafe

Wer mit 1,6 oder mehr Promille erwischt wird, dem wird zusätzlich die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Überprüfung der generellen Fahreignung auferlegt. Auch wer mit dem Fahrrad mit 1,6 Promille oder mehr BAK fährt – oder auch weniger Promille hat, aber durch eine Fahrunsicherheit auffällt –, dem drohen ein Bußgeld sowie eine MPU.

Bei Nichtbestehen der MPU oder wer dieses Gutachten nicht vorlegt, dem kann der Kfz-Führerschein entzogen werden – und selbst das Radfahren könnte einem untersagt werden, wie Gerichtsurteile belegen.

Übrigens, auch der Alkoholgenuss am Vorabend kann leicht dazu führen, dass man am nächsten Tag noch einen erhöhten BAK aufweist. Denn der Körper baut pro Stunde durchschnittlich nur etwa 0,15 Promille Alkohol im Blut ab. Mehr Informationen über die Wirkung und Risiken von Alkohol, über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für Auto- und Radfahrer und diverse Selbsttests rund um das Thema Alkohol gibt es unter www.kenn-dein-limit.info, einem Webportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).



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