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Mehr Verkehrsunfälle und mehr Verunglückte in 2015

Laut den vorläufigen Daten, die das Statistische Bundesamt (Destatis) jüngst veröffentlichte, stieg die Zahl der polizeilich registrierten Verkehrsunfälle um über vier Prozent auf 2,5 Millionen Fälle. Zudem wurden letztes Jahr mehr Unfallbeteiligte bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet als jeweils in 2013 und 2014.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ereigneten sich laut vorläufigen Ergebnissen letztes Jahr über 2,5 Millionen polizeilich erfasste Verkehrsunfälle und damit 4,2 Prozent mehr als noch in 2014. Insgesamt stieg die Anzahl der Verkehrsunfälle mit reinen Sachschäden in 2015 im Vergleich zu 2014 um 4,6 Prozent auf 2,2 Millionen Fälle. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden nahm in diesem Vergleichszeitraum um 1,1 Prozent auf 305.897 Unfälle zu.

Ebenso ist die Anzahl der bei einem Verkehrsunfall Verunglückten von 2014 auf 2015 um knapp 1,1 Prozent auf 397.219 Personen gestiegen. Im Detail wurden letztes Jahr 393.744 Personen bei einem Verkehrsunfall verletzt, das waren fast 1,1 Prozent mehr als in 2014. Die Zahl der bei einem Verkehrsunfall Getöteten stieg in 2015 im Vergleich zu 2014 sogar um 2,9 Prozent auf 3.475 Personen an. Die niedrigste Anzahl an Verkehrstoten seit 1950 gab es im Jahr 2013 mit 3.339 tödlich Verunglückten.

Fehlender oder ...

Da keiner sicher sein kann, dass er unfallfrei durchs Leben geht, ist es für jeden wichtig, privat richtig vorzusorgen. Denn nur so kann man sich sicher sein, im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen. Der Schutz in Form einer gesetzlichen Unfall- und/oder Rentenversicherung gilt nämlich nicht für jeden oder auch nicht für jeden Unfall.

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet beispielsweise für Arbeitnehmer überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle innerhalb Deutschlands. Schüler und Kindergartenkinder sind nur auf dem Weg von und zur Schule oder zum Kindergarten und während des Besuchs dort versichert. In der Freizeit besteht kein Versicherungsschutz. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

... eingeschränkter gesetzlicher Schutz

Und selbst wenn nach einem Unfall ein Leistungsanspruch aus den Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Unfallversicherung besteht, sind dadurch die finanziellen Folgen, die ein Unfall mit sich bringen kann, in der Regel nicht ausreichend abgedeckt.

Die private Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden gesetzlichen Versicherungsschutz als auch die eventuell durch Unfall oder Krankheit auftretenden Einkommenslücken trotz gesetzlichem Schutz abzusichern. Zu nennen sind hier unter anderem eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung, aber auch eine Krankentagegeld-Police.



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