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Mehr Wahlmöglichkeiten als Krankenhauspatient

Im Jahr 2011 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines Krankenhauspatienten 7,7 Tage. Für den einzelnen Betroffenen ist es wichtig, sich möglichst gut aufgehoben zu fühlen. Wer als gesetzlich Krankenversicherter jedoch frei entscheiden will, in welcher Klinik und von welchem Arzt er behandelt werden möchte und wie die Art der Unterbringung sein soll, muss oftmals mit erheblichen Mehrkosten rechnen.
2011 wurden über 18,3 Millionen Patienten stationär in einem Krankenhaus behandelt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden dabei insgesamt rund 49 Millionen Operationen und medizinische Prozeduren bei stationären Patienten durchgeführt, zwei Millionen mehr als noch 2010.

Die Zahl der Operationen steigt stetig
Demnach entfielen im Durchschnitt 3,4 medizinische Maßnahmen auf jeden Klinikpatienten. Fast ein Drittel aller durchgeführten stationären Behandlungen, nämlich 15,4 Millionen, waren Operationen. Dies waren 500.000 mehr als im Vorjahr.

13,1 Millionen Fälle waren nichtoperative therapeutische Maßnahmen. Bei 9,8 Millionen Verrichtungen handelte es sich um diagnostische Prozeduren.

Zu den übrigen medizinischen Handlungen zählten die bildgebende Diagnostik (9,1 Millionen), ergänzende Maßnahmen wie zum Beispiel geburtenbegleitende Behandlungen (1,7 Millionen) und die Verabreichung von speziellen Medikamenten (0,3 Millionen).

Wahlfreiheit beim Krankenhaus
Gesetzlich Krankenversicherte können sich zwar auf den ersten Blick das behandelnde Krankenhaus frei aussuchen. Allerdings muss der Arzt, der eine stationäre Behandlung verordnet, unter Berücksichtigung der Erkrankung die beiden nächstgelegenen Krankenhäuser angeben, die er für geeignet hält.

Wer ohne zwingenden Grund in eine andere als die vom Arzt vorgeschlagene Klinik geht und dies nicht von der Krankenkasse genehmigt wurde, muss mit einer Rückforderung der dadurch verursachten Mehrkosten rechnen. Das können beispielsweise höhere Behandlungs- und Pflegesätze des ausgesuchten Krankenhauses und auch Mehrkosten für den Krankenhaustransport sein.

Mehr Freiheit bei der Klinikwahl gibt es jedoch durch eine private Krankenzusatz-Versicherung, die den stationären Bereich abdeckt, denn je nach Vertragsvereinbarung übernimmt der private Versicherer die Mehrkosten. Auch die Differenzkosten für eine Unterbringung im Ein- oder Zweibett- statt im Mehrbettzimmer und/oder die Zusatzausgaben für eine Chefarztbehandlung oder für einen anderen Spezialisten können mit so einer Police abgedeckt werden.

Mehrkosten abdecken
Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen in der Regel zusätzliche Kosten wie der grundsätzlich von jedem erwachsenen Kassenpatienten zu zahlende Eigenanteil von zehn Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt für maximal 28 Tage an.

Diese Kosten lassen sich durch eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abdecken. Der Versicherte erhält dabei für jeden Tag, den er als Patient stationär in der Klinik verbringt, einen vorher vereinbarten, festen Geldbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt.

Um sich im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ohne drohende Mehrkosten bei der Klinikwahl, Behandlungsart und Unterbringung frei entscheiden zu können und auch finanziell keine sonstigen Nachteile zu erleiden, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Dieser kann nicht nur den möglichen Einkommensverlust ermitteln, der durch eine langwierige Krankheit drohen würde, sondern berücksichtigt auch die persönlichen Wünsche für einen entsprechenden Absicherungsvorschlag. 

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