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Merkel bekennt sich klar zur Riester-Rente

Anpassungsfähigkeit und Stabilität sind nach Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die herausragenden Eigenschaften der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Die wegweisende Weichenstellung zum heutigen Rentenrecht gestellt habe Bundeskanzler Konrad Adenauer mit der Rentenreform von 1957 mit der Umstellung auf die Umlagefinanzierung und der Zielformulierung, dass die Rente nicht mehr lebensunterstützend, sondern lebenssichernd sein sollte. Eine weitere große Herausforderung sei gewesen, die gesetzliche Rente an die demografische Entwicklung anzupassen.

Bei allen Rentenreformen ist es nach Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel immer wichtig gewesen, einen möglichst parteiübergreifenden Konsens herzustellen. „Und ich bin überzeugt, dass die Riester-Rente wegweisend war“, sagte Merkel vor Kurzem im Berliner Abgeordnetenhaus im Rahmen einer Feierstunde zum 125-jährigen Jubiläum der gesetzlichen Rentenversicherung in Anwesenheit der früheren Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm und Walter Riester.

„Die Stabilität und Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich nicht zuletzt in der Finanzkrise bewährt“, fuhr die Kanzlerin unter Hinweis auf herbe Finanzverluste in den sozialen Sicherungssystemen in europäischen Nachbarländern fort. Letztlich schaffe nur eine Mischung aus Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung in der betrieblichen und privaten geförderten Altersvorsorge eine Absicherung des Lebensstandards im Alter.

Rente mit 70 – war früher gar kein Thema

Der Rechtshistoriker Professor Dr. Michael Stolleis, der einen knappen Überblick über die 125-jährige Geschichte der Deutschen Rentenversicherung gab, erklärte, der damalige Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck habe mit seinen Plänen zur gesetzlichen Pflichtversicherung (Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung) auch den damals immer stärker werdenden Sozialdemokraten den Wind aus den Segeln nehmen wollen.

In dem 1889 eingeführten Kapitaldeckungsverfahren wurden die Beiträge so berechnet, dass die auszuzahlenden Rentenbeiträge, Beitragserstattungen und Verwaltungskosten für zehn Jahre gedeckt waren und Rücklagen gebildet werden konnten. Einen Rentenanspruch gab es allerdings erst ab Erreichen des 70. Lebensjahres. Dieses Alter habe überhaupt nur einer von zehn Industriearbeitern geschafft, sagte Stolleis.

Bemerkenswert sei auch, dass die Rentenkasse von Anfang an zwar mit staatlicher Kontrolle, aber dennoch unter Selbstverwaltung gestanden habe. Von einer zwangsweisen Unterbrechung während des Dritten Reichs abgesehen, habe die Selbstverwaltung Bestand gehabt.

Rückkehr zu Kapitaldeckung würde fünf Billionen Euro kosten

Mit der Rentenreform von 1957 habe der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer mit der Umstellung auf die Umlagefinanzierung und der Zielformulierung, dass die Rente nicht mehr lebensunterstützend, sondern lebenssichernd sein sollte, für die wegweisende Weichenstellung zum heutigen Rentenrecht gesorgt.

Die Umlagefinanzierung habe sich bewährt, zumal das früher in der Rentenkasse angesammelte Kapital im Ersten und Zweiten Weltkrieg für Rüstungsausgaben zweckentfremdet und in Zeiten der Hochinflation entwertet wurde. Die dafür ausgegebenen Staatsanleihen erwiesen sich dann letztlich als wertlos.

Für Stolleis ist klar, dass es ein Zurück zur Kapitaldeckung bei der gesetzlichen Rente nicht mehr geben kann. Dafür würden etwa fünf Billionen Euro benötigt. „Wo sollten die herkommen“, sagte Stolleis. Als zukunftsfest sieht auch der Wissenschaftler nur ein Mischsystem von Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung, bei dem zudem der Staat für die versicherungsfremden Leistungen aufkommen müsse.



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