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Milliardenhohe Förderung für Riester-Sparer

Aus einer kürzlich veröffentlichen Statistik des Bundesministeriums für Finanzen geht hervor, wie viele Milliarden Euro in den letzten Jahren der Staat in von Bürgern für die Altersvorsorge abgeschlossenen Riester-Rentenverträgen bereits als Förderung eingezahlt hat.

(verpd) Zwischen 2014 und 2016 haben jeweils mehr als elf Millionen Bürger von einer staatlichen Förderung in Form von Geldzulagen und/oder Steuerentlastungen im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages profitiert. Die Förderhöhe lag in den genannten Jahren jeweils zwischen über 3,7 und über 3,8 Milliarden Euro. Dies belegt eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Finanzen. Wie aus den Daten hervorgeht, profitieren von der Riester-Rente nicht nur Geringverdiener.

Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die durch Zulagen und/oder Steuervergünstigungen staatlich gefördert wird. Direkt förderberechtigt sind alle rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige, aber auch Beamten sowie alle Ehepartner der direkt Förderberechtigten. Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Statistik, wie viele Bürger bisher eine solche Förderung erhalten haben und wie hoch diese war.

Die aktuelle Auswertung zeigt die Zahlen für die Jahre 2014 und 2015. Wie aus der BMF-Statistik hervorgeht, profitierten in 2014 11,01 Millionen und in 2015 fast 11,11 Millionen Riester-Sparer von der staatlichen Förderung. Die Förderhöhe in 2014 betrug fast 3,72 Milliarden Euro, in 2015 waren es 3,83 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2013 erhielten 10,86 Millionen Riester-Sparer ein Fördervolumen von knapp 3,62 Milliarden Euro.

Die volle Förderhöhe

Um eine staatliche Förderung zu erhalten, muss ein direkt oder indirekt Förderberechtigter einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen und dort mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Die volle Förderung wie eine maximale Grund- und Kindergeldzulage erhält ein Riester-Sparer nur, wenn insgesamt, also inklusive der staatlichen Zulagen gerechnet, vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens als Beitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Sind die eingezahlten Beiträge inklusive der Zulagen niedriger, reduziert sich die Zulagenhöhe entsprechend.

Aktuell erhält jeder Riester-Sparer vom Staat eine sogenannte staatliche Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr, die dem Riester-Vertrag gutgeschrieben wird – bis einschließlich 2017 waren es 154 Euro. Für alle, die einen Riester-Vertrag abschließen und jünger als 25 Jahre sind, gibt es zudem einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Riester-Sparer erhalten für jedes Kind, das sie haben und für das ihnen ein Kindergeld zusteht, zusätzlich zur Grundzulage eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 300 Euro – für Kinder, die bis 2008 geboren wurden, sind es 185 Euro pro Jahr. Übrigens stand in 2015 nach der aktuellen BMF-Statistik mehr als jedem zweiten Riester-Sparer (53 Prozent), der in 2015 eine Zulage bekam, die volle Zulagenhöhe zu.

Über eine Milliarde Euro an Steuervorteilen

Übrigens: Bis zu 2.100 Euro der in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge – und zwar inklusive des Zulagenanspruchs – sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs im Jahr steuerlich absetzbar. Ist dadurch die Steuerentlastung höher als die Summe der erhaltenen Zulagen, erhält der Riester-Sparer eine entsprechende Steuerrückerstattung nach Abzug der bereits gutgeschriebenen Zulagen. Bei Ehepaaren gilt: Sind beide Ehepartner direkt förderberechtigt und haben beide einen Riester-Vertrag, können beide insgesamt das Doppelte, also maximal 4.200 Euro steuerlich geltend machen.

Ist nur ein Ehepartner direkt förderberechtigt und haben beide einen Riester-Vertrag, können insgesamt bis zu 2.160 Euro in der Steuererklärung für beide gemeinsam geltend gemacht werden. Konkret erhielten 2015 laut der aktuellen BMF-Statistik knapp 10,99 Millionen Riester-Sparer eine Grundzulage, 4,00 Millionen eine Kinderzulage, 4,51 Millionen Steuerentlastungen und fast 149.100 einen Berufseinsteigerbonus. Im Detail profitierten 2015 4,39 Millionen Riester-Sparer von beiden Förderungen des Staates, 6,59 Millionen nur von den Zulagen und 120.000 nur vom Steuervorteil.

Die 3,83 Milliarden Euro Förderung, die die Riester-Sparer 2015 erhalten haben, setzten sich laut der aktuellen BMF-Statistik aus knapp 2,73 Milliarden Euro Zulagen und 1,10 Milliarden Euro Steuerentlastungen zusammen. Bei den Zulagen waren es im Detail 1,33 Milliarden Euro für die Grundzulage, fast 1,37 Milliarden Euro für die Kinderzulage sowie 26,4 Millionen Euro für den Berufseinsteigerbonus.

Vorteile für alle Verdienstgruppen

Dass nicht nur Geringverdiener von der Riester-Rente profitieren, haben bereits viele erkannt. Zwar war der Anteil der direkt förderberechtigten Riester-Sparer, die eine Förderung erhielten und deren Jahreseinkommen unter 10.000 Euro lag, mit 19,1 Prozent am höchsten. Doch auch der Anteil derjenigen mit einem höheren Einkommen war nur geringfügig niedriger. So betrug der Anteil der Riester-Sparer mit einem Jahreseinkommen zwischen 10.000 und unter 20.000 Euro sowie 20.000 bis unter 30.000 Euro, die eine Förderung bekamen, 18,1 Prozent beziehungsweise 18,7 Prozent.

Bei den Riester-Sparern mit einem Jahresverdienst von 30.000 bis unter 40.000 Euro waren es 17,0 Prozent und bei denjenigen mit zwischen 40.000 und unter 50.000 Euro 10,8 Prozent. Der Anteil der Riester-Sparer mit mehr als 50.000 Euro Jahreseinkommen betrug 16,4 Prozent. Die durchschnittliche Förderhöhe pro geförderten Riester-Sparer lag in 2015 bei fast 345 Euro, 2014 waren es noch im Schnitt knapp 338 Euro und 2013 rund 333 Euro.

Allerdings können die angegebenen Durchschnittswerte im individuellen Fall auch deutlich überschritten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und ein Riester-Sparer mehrere Zulagenformen wie die Grund- und Kinderzulage erhält oder eventuell stark von den Steuerersparnissen profitiert. Ob und inwieweit sich im individuellen Fall eine staatlich geförderte Altersvorsorge zum Beispiel in Form einer Riester-Rente lohnt, zeigt ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann.



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