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Mit Altersversorgung Lohnabzüge einsparen

Zahlreiche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben noch keine betriebliche Altersversorgung (bAV). Wer noch in 2012 beginnt, eine Zusatzrente so anzusparen, kann mit finanziellen staatlichen Erleichterungen rechnen.
Seit dem Jahr 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht, über den Betrieb einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umzuleiten.
Die geleisteten Beiträge des Arbeitnehmers für die bAV können seine Abzüge vom Bruttolohn bezüglich der Sozialabgaben und Lohnsteuer kräftig mindern. Außerdem beteiligen sich viele Arbeitgeber mit betrieblichen oder tariflichen Zuschüssen.

Mehr sparen, als vom Lohn abgezogen wird

Dadurch kann für die Altersversorgung deutlich mehr angespart werden als beim Nettolohn fehlt. Besonders interessant ist es, Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld ganz oder teilweise für die bAV zu nutzen. So kann die Zusatzrente angespart werden, ohne dafür auf den Monatslohn zurückgreifen zu müssen.

Außerdem kann man mit der Umwandlung des Weihnachtsgeldes zum Jahresende noch rückwirkend den für das ganze Jahr zur Verfügung stehenden Förderrahmen ausschöpfen.

So geht man vor

Erster Schritt ist, sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche betriebliche Altersversorgung in dem Unternehmen angeboten wird. Dabei kann man gleich klären, bis wann eine Entscheidung getroffen werden muss, um die Vorteile der bAV noch in diesem Jahr nutzen zu können.
Dann sollte man sich einen auf die persönlichen Wünsche zugeschnittenen Vorschlag ausrechnen lassen und rechtzeitig darüber entscheiden.


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