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Mit Clogs oder Flipflops hinter dem Steuer

Insbesondere im Sommer sieht man Autofahrer barfuß oder mit Pantoletten und Flipflops Auto fahren. Auch Frauen auf hochhackigen Schuhen sind am Lenkrad keine Seltenheit. Inwieweit diese Fußbekleidung erlaubt ist.

(verpd) Bei hohen Außentemperaturen sind Flipflops, Clogs oder leichte Sandalen angesagt, bei vielen auch beim Autofahren. Zudem wechseln nicht alle Damen High Heels gegen niedrige Schuhe aus, wenn sie ein Kfz steuern. Immer wieder wird diesbezüglich die Frage gestellt, ob die Kfz-Versicherung bei einem Unfall in einem solchen Fall auch wirklich für mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug oder beim Unfallgegner aufkommt.

Auch wenn eine leichte Fußbekleidung wie Pantoletten, Flipflops, Clogs oder andere an den Fersen offene Schuhe, die den Fuß nicht fest umschließen, an heißen Tagen angenehm zu tragen sind, eignen sie sich weniger zum Autofahren. Denn dieses Schuhwerk kann beim Gas geben, Bremsen oder Kuppeln schnell vom Fuß rutschen und sich zwischen die Pedale klemmen, was das Unfallrisiko erhöht. Wer barfuß fährt, kann ebenfalls leichter von den Pedalen rutschen als mit einem festen Schuh mit rutschfester Sohle.

Doch der Gesetzgeber ist hier nachsichtig, denn beim Autofahren gibt es keine speziellen Vorschriften zum verwendeten Schuhwerk, das heißt, es ist nicht verboten, barfuß oder mit Badelatschen, Flipflops, Clogs und Co. zu fahren. Das Gleiche gilt auch für High Heels. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) betont zudem, dass auch die Kfz-Versicherung im Falle eines solchen Unfalles leistet – und zwar in der Regel unabhängig vom getragenen Schuhwerk.

Keine gesetzlichen Vorschriften für Privatpersonen …

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt somit den Schaden des unschuldigen Unfallopfers, egal ob oder welche Schuhe der Unfallschuldige getragen hat. Auch eine bestehende Vollkasko-Versicherung erstattet bei einem fahrlässig selbst verschuldeten Unfall den Unfallschaden am eigenen Fahrzeug.

Nur wenn der Kfz-Fahrer den Schaden grob fahrlässig verursacht hat, könnte theoretisch die Vollkasko-Versicherung die Schadenersatzleistung teilweise verweigern. Allerdings ist nach Angaben des GDV das Tragen einer bestimmten Schuhart beim Autofahren in den seltensten Fällen ein so schwerwiegendes Außer-Acht-Lassen der üblichen Sorgfalt, dass dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden könnte.

… wohl aber für Berufskraftfahrer

Dies gilt allerdings nicht für Berufskraftfahrer. Sie müssen entsprechend den geltenden Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften beim Fahren feste, den Fuß umschließende Schuhe tragen.

Grundsätzlich raten die meisten Verkehrssicherheits-Experten jedem Autofahrer, egal ob als Privatperson oder als Berufskraftfahrer, immer rutschsichere und feste Schuhe beim Steuern eines Wagens zu tragen. Nur diese können nicht vom Fuß rutschen und bieten zudem für ein eventuell notwendiges Notbremsmanöver den notwendigen Halt.



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