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Mit dem Alter steigen die Arztkosten

Eine Krankenkasse hat mithilfe einer Datenanalyse hochgerechnet, welche durchschnittlichen Behandlungskosten beim Haus- und Facharzt je gesetzlich Krankenversicherten im Jahr anfallen. Eine andere Statistik zeigt zudem, dass Patienten einige Arztkosten selbst tragen müssen.

(verpd) Eine aktuelle Studie einer gesetzlichen Krankenkasse belegt, dass die angefallenen Arztkosten für die Behandlungen bei Haus- und Fachärzten je gesetzlich Krankenversicherten in 2017 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um zwei Prozent gestiegen sind. Zudem gibt es deutliche Unterschiede bei den angefallenen Arztkosten zwischen den Geschlechtern und auch den Altersgruppen. Dabei werden jedoch noch lange nicht alle ärztlichen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt.

Die gesetzliche Krankenkasse Barmer, ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), hat vor Kurzem einen aktuellen Arztreport veröffentlicht. In der Studie wurden die anonymisierten Daten der 9,27 Millionen bei der Barmer Versicherten, was einem Bevölkerungsanteil von 11,1 Prozent entspricht, analysiert und auf die Bevölkerung in Deutschland insgesamt hochgerechnet.

Unter anderem ergab die Datenanalyse, dass statistisch gesehen fast alle, nämlich rund 93 Prozent der Bürger, 2017 mindestens einmal bei einem ambulanten Arzttermin waren. Die Kosten für die Arztbesuche, die die gesetzlichen Krankenkassen trugen, beliefen sich in dem genannten Jahr auf rund 572 Euro je gesetzlich Krankenversicherten, das waren rund zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Je nach Altersgruppe und Geschlecht gibt es jedoch deutliche Unterschiede, wie häufig Personen im Schnitt zum Arzt gehen und welche Arztkosten im Schnitt dafür im Jahr anfallen.

Arztkosten zwischen 220 und 1.200 Euro im Jahr

Die durchschnittlichen Kosten für eine ambulante ärztliche Untersuchung oder Behandlung in 2017, die die Krankenkassen übernahmen, lagen je GKV-versicherte Frau bei rund 646 Euro und je GKV-versicherten Mann bei 496 Euro. Die wenigsten Arztkosten im Jahr fielen mit 221 Euro je GKV-Versicherten bei den 20- bis 24-jährigen Männern an. Bei den weiblichen GKV-Versicherten wurde der niedrigste durchschnittliche Kostenanteil je Versicherte bei den Fünf- bis Neunjährigen mit 265 Euro erreicht.

Ab den genannten Altersgruppen stiegen bei den Männern die ambulanten Arztkosten je Versicherten bis zur Altersgruppe der 85- bis 89-Jährigen fast kontinuierlich an. Die höchste Kostenrate hatten die 85- bis 89-jährigen Männer mit rund 1.200 Euro je GKV-Versicherten. Auch bei den Frauen nahmen ab dem genannten Kindesalter die durchschnittlichen Arztkosten je Versicherte bis zur Altersgruppe der 80- bis 84-Jährigen tendenziell zu.

Allerdings waren die angefallenen Arztkosten – anders als bei den Männern – bei den 35- bis 39-Jährigen und den 40- bis 44-Jährigen jeweils etwas niedriger als bei der vorangegangenen Altersgruppe. Die meisten ambulanten Arztkosten bei den Frauen entfielen im Schnitt auf die 80- bis 84-Jährigen mit 1.066 Euro. Die Studie belegt zudem, dass zwischen dem 14. und 69. Lebensjahr Frauen im Schnitt höhere ambulante Arztkosten haben als Männer. Ab dem 70. Lebensjahr sind jedoch die Kosten der Männer für ambulante Arztbehandlungen im Schnitt höher als bei den Frauen.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht alles

Grundsätzlich belegt allerdings eine andere Statistik auch, dass bei den gesetzlich Krankenversicherten bei Weitem nicht alle ambulanten Arztkosten von der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zahlten in 2017 die Bürger hierzulande rund 2,2 Milliarden Euro für Untersuchungen oder Behandlungen in Arztpraxen und fast 6,4 Milliarden Euro für Zahnarztbehandlungen und Zahnersatz aus der eigenen Tasche.

So sind zum Beispiel individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) wie bestimmte Behandlungen, Untersuchungen und auch bestimmte Schutzimpfungen nicht im Leistungsumfang der GKV enthalten. Auch ein hochwertiger Zahnersatz wie ein Implantat wird nicht oder nur zum Teil von der GKV übernommen. Wer dies als gesetzlich Krankenversicherter wünscht, muss selbst für die Kosten aufkommen.

Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung lassen sich jedoch auch solche Kosten, die ein GKV-Versicherter normalerweise selbst tragen muss, abfedern. Derartige Ergänzungspolicen gibt es unter anderem für Leistungen im Bereich Brillen, Heilpraktiker sowie ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen, für Zahnersatz, aber auch für den Eigenanteil von verordneten Arznei- und Heilmitteln.



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